Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2008
hier: Produktbereich 51 - Jugendamt
Vorlage
SV-7-0962
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2008 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Zuschussbedarfe sowie die Ziele und Kennzahlen für den Fachbereich II, Produktbereich 51, werden anerkannt.

 

Die sich in der Sitzung ergebenden produktgruppenbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 – Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 51 – Jugendamt werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2008 ist am 12.03.2008 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Für die sachkundigen Bürger ist der Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushaltes und der Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) als Anlage beigefügt.

 

Dem Kreisjugendamt Coesfeld liegt ein Antrag des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. auf Förderung der anteiligen personal- und Sachkosten der Vollzeitstelle der Leiterin des Freizeitbereichs nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 20.09.2007 vor, der in der heutigen Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird.

 

Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2007 - Teilergebnisplan - schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt wie folgt ab:

 

Produktgruppe

Bezeichnung

Zuschussbedarf

51.01

Familienunterstützende Maßnahmen

10.454.611 €

51.02

Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

11.199.617 €

51.03

weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG

  1.134.639 €

 

 

In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung  / - sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen. Steuerungsmöglichkeiten durch das Jugendamt bestehen nicht.

 

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements mit Beginn des Haushaltsjahres 2008 ist die bisher übliche haushaltsstellenspezifische Darstellung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben entfallen. Diese werden in verschiedene Ertragskonten und Aufwandskonten dargestellt. Hierbei wird lediglich noch zwischen den einzelnen Produktgruppen unterschieden.

Insofern unterscheidet sich der Produkthaushalt 2008 im Inhalt und Aufbau, in der Darstellung und in den Begrifflichkeiten sowie in den Ergebnissen erheblich von Produkthaushalten der Vorjahre. Vergleiche mit den Daten und Ergebnissen der Vorjahres ist somit nur eingeschränkt möglich.

 

Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgaben- und Einnahmeentwicklung im Verlauf des Jahres 2007 ermittelt worden.

 

Dabei ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2007 wesentliche Veränderungen:

 

  1. Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

 

Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / sozialarbeit

Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Im Bereich der Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen ergibt sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2007 eine Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von rd. 800.000 €. Diese Erhöhung verteilt sich im Einzelnen auf folgende Produkte:

 

51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 49.000 €

 

Die Einrichtung der Rufbereitschaft sowie der Aufbau eines Frühwarnsystems führt zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von rd. 41.000 €. Des weiteren ergeben sich geringfügige Veränderungen bei der Versorgung von Kindern in Notsituationen sowie bei den Kreiszuschüssen an Erziehungsberatungsstellen.

 

 

51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

 

Durch das Projekt „Informierte Eltern haben es leichter“, welches mit einem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von 30.000 € kalkuliert wird, sowie der beabsichtigten Ko-Finanzierung vertiefter Berufsorientierung besonderer Zielgruppen („Übergangsmanagement Schule / Beruf im Kreis Coesfeld) wird es zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von rd. 90.000 € kommen.

 

 

Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Zum 01.08.2008 wird das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) die Bestimmungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ablösen.

Dieses hat erhebliche Auswirkungen auf die Einnahme- und Ausgabesituation.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 wird u.a. bedingt durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2008 eine Erhöhung des Zuschussbedarfes bei dem Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern im Vergleich zur Ermittlung des Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von rd. 660.000 € kalkuliert.

 

 

  1. Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

 

Produkt 51.02.01 – Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige

Produkt 51.02.04 – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

 

Es ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfes im Vergleich zur Ansatzermittlung 2007 in Höhe von rd. 1.037.000 €. Diese verteilt sich auf die nachfolgend genannten Produkte:

 

Produkt 51.02.01 – Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

 

Hier wurde eine Verringerung des Zuschussbedarfes im Vergleich zum Ansatz 2007 in Höhe von rd. 135.000 € kalkuliert. Bereits im Haushaltsjahr 2007 hat sich im Vergleich zur Ansatzermittlung 2007 eine Einsparung in Höhe von rd. 65.000 € ergeben. Dieses wurde bei der Ansatzermittlung 2008 entsprechend berücksichtigt.

 

Produkt 51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

 

Es ist mit einer Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von rd. 719.000 € zu rechnen. Dieser ist insbesondere auf die Fallzahlentwicklung im Bereich der Heimpflege Minderjähriger zurückzuführen. Bereits im Verlauf des Jahres 2007 zeichnete sich eine erhebliche Steigerung der Fallzahlen ab (Beginn 2007 = 93 Hilfefälle; Ende 2007 = 108 Hilfefälle)  Dieses ist bei der Ermittlung der für das Haushaltsjahr 2008 zu berücksichtigenden Aufwendungen berücksichtigt worden.

 

Produkt 51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige

 

Insgesamt ergibt sich hier eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 90.000 €.

Diese ist auf zunehmende Fallzahlen zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der Fallzahlentwicklung in 2007 (Beginn 2007 = 37 Hilfefälle; Ende 2007 = 54 Hilfefälle) ist mit einer Erhöhung des Zuschussbedarfes in der genannten Höhe zu rechnen. 

 

Produkt 51.02.04 – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

In diesem Produkt werden die stationären und ambulanten Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder / Jugendliche dargestellt.

Hier ist mit einer deutlichen Steigerung des Zuschussbedarfes in Höhe von rd. 363.000 € zu rechnen. Die Ansatzermittlung erfolgte unter Berücksichtigung der sich bereits im Haushaltsjahr 2007 abzeichnenden Zunahme der Fallzahlen (Januar 2007 = 25 Hilfefälle; Dezember 2007 = 39 Hilfefälle).

Bei der stationären Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII handelt es sich um die kostenintensivste Hilfemaßnahme.


 

II.  Lösung

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

 

51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

51.03 -  Weitere Unterstützungen und Hilfen

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

 

 

III. Alternativen / IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt  und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.