Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2008 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen der Produktbereiche 32, 33, 36, 39, 63 und 70 des Budgets 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt – inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse
bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich
daraus für den Produkthaushalt 2008 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2008 mit dem Produkthaushalt ist am 12.03.2008 in den Kreistag
eingebracht worden. Der Produkthaushalt 2008 wurde dabei erstmalig nach den
Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 14.04.2008 bis zum 24.04.2008 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.
Die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne der dem Budget 01 zugeordneten Produktgruppen und die jeweiligen Produktbeschreibungen sind im Produkthaushalt auf den Seiten 5 bis 88 dargestellt.
Im Budget 01 ergeben sich zwischen dem Teilergebnisplan 2008 und den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes 2007 im Ergebnis folgende Abweichung:
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Ansatz |
Ansatz 2008 |
Abweichung 2007
/ 2008 |
II.
Ergebnis
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-5.122.199 € |
-2.683.279 € |
2.438.920 € |
Die Veranschlagung der Personalkosten ist gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 geändert worden. Den Einzelbudgets sind in 2008, anders als im Haushaltsjahr 2007, u.a. der Aufwand für Versorgungsleistungen, für Beihilfen, Anteile des Aufwandes für Auszubildende etc. nicht zugeordnet, sondern zentral im Budget 11 veranschlagt worden. Bleiben die Personalkosten bei einer vergleichenden Darstellung unberücksichtigt, ergibt sich folgende Abweichung:
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Ansatz |
Ansatz 2008 |
Abweichung 2007
/ 2008 |
Ergebnis ohne Personalkosten
(budg. Betrag) |
5.708.252 € |
6.593.938 € |
885.686 € |
Die wesentlichen Gründe für diese Abweichung des budgetierten Betrages lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Veränderungen |
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positiv |
negativ |
saldiert |
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a) |
Umstellung auf
NKF
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473.997 € |
► |
NKF-bedingte andere Darstellung einzelner Ertrags- und
Aufwandspositionen in den Teilergebnisplänen der kostenrechnenden
Einrichtungen "Rettungsdienst" und "Abfallentsorgung" und
der "kostenneutral" geführten Fleischbeschau |
627.469 € |
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Anmerkung: Es verbleibt
im übrigen bei der Kostenneutralität in Bezug auf die Kreisumlage |
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► |
NKF -bedingte Änderungen in den übrigen Teilergebnisplänen |
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► |
Veranschlagung Abschreibungen |
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182.956 € |
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► |
Auflösung Sonderposten (durch LZ (teil)finanziertes
Anlagevermögen |
29.484 € |
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b) |
Kommunalisierung
Umweltverwaltung
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350.174 € |
► |
Veranschlagter Mehraufwand für allgemeinen Geschäftsbedarf
etc. |
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15.000 € |
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► |
Weiterleitung vereinnahmter Verwaltungsgebühren aus
übernommenen BImSch-Verfahren |
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165.419 € |
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► |
Belastungsausgleich des Landes für Sach- und
Umstellungsaufwand |
62.074 € |
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► |
Belastungsausgleich des Landes für sieben übernommene
Beamte |
303.100 € |
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Anmerkung: |
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Dem Belastungsausgleich für das übernommene Personal
stehen Personalkosten von hochgerechnet 314.000 € gegenüber, die in den
Personalkosten enthalten sind. |
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► |
Mehreinnahmen Verwaltungsgebühren für übernommene
BImSch-Verfahren |
165.419 € |
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c) |
Sonstige Abweichungen aus verschiedenen
Verbesserungen und Verschlechterungen |
61.515 € |
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61.515 € |
Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung erläutert.
In die Eröffnungsbilanz sind die vorhandenen Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren der kostenrechnenden Einrichtungen als Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von insgesamt 1.820.535 € eingestellt worden (vgl. Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2008, Ziffer 4.2.3, S. 25).
Die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ und die kostenneutral geführte „Fleischbeschau“ sehen in ihren Gebührensatzkalkulationen für das Jahr 2008 eine Entnahme aus den vorhandenen Überdeckungen der Vorjahre von insgesamt 329.321 € vor. Die erlöswirksame Auflösung der Sonderposten ist, wie nach der Einbringung des Haushalts festgestellt wurde, aus programmtechnischen Gründen unterblieben. Während die Auflösung der sonstigen Sonderposten (Zuwendungen) im System automatisch vorgenommen wurde, wird nur – wie sich erst im Nachhinein im Gespräch mit der Fa. Infoma herausgestellt hat – im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen dieser Vorgang nicht automatisch durchgeführt, sondern ist händisch einzupflegen. Dieses führt im Ergebnis zu einer Umlagebelastung, die nachträglich über die Änderungsliste zu berichtigen ist und somit eine Verbesserung im Teilergebnisplan 39.01 in Höhe von 190.644 € und im Teilergebnisplan 70.01 in Höhe von 138.677 € bedeutet. Mit dieser Veränderung stellen sich die kostenrechnenden Einrichtungen – wie vorgesehen – umlageneutral dar.
Wie bereits in der Haushaltsrede angekündigt, sind verschiedene zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit politisch diskutierten Projekten – etwa aus dem „interfraktionellen Leitantrag zum Klimaschutz“ – zu berücksichtigen, die zu zusätzlichen Belastungen gegenüber dem eingebrachten Haushalt führen und für die innerhalb der jeweiligen Produktbereiche keine Deckungen vorhanden sind. Die Verwaltung hat diesbezüglich zugesagt, Deckungsvorschläge zu unterbreiten. Aus dem Budget 1 wird insoweit im Wege der Risikoveranschlagung vorgeschlagen, die Erlösansätze im Teilergebnisplan 36.01 im notwendigen Umfang zu erhöhen. Aufgrund aktueller Einschätzung der Erlösentwicklung im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten (Aufnahme des Messprojekts Eso der Kreispolizeibehörde) und im Bereich Gebühreneinnahmen für die Genehmigung von Schwertransporten (konjunkturelle Entwicklung und Auswirkung zusätzlicher Betriebsansiedelung) wird eine Erhöhung von insgesamt bis zu 200.000 € für vertretbar gehalten.
Die genauen Beträge sollten in Kenntnis der Gesamtentwicklung der Aufwandspositionen sowie der Entwicklung der weiteren Beratung in den Fachausschüssen festgelegt und in die Gesamtänderungsliste aufgenommen werden.
Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibung und den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.
III. Alternativen - IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.