Betreff
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
Vorlage
SV-7-0968
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Familienbildungsstätte Dülmen erhält zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen im Kalenderjahr 2008 einen Kreiszuschuss von bis zu 1.328,50 €

Begründung:

 

I.   Problem

 

Wie bereits in der SV-7-0527 zur Sitzung vom 29.11.2006 dargelegt, sieht das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) insbesondere für Kinder in der Altersgruppe unter drei Jahren eine Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vor.

 

Neben der Vermittlung eines Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson und der Gewährung einer laufenden Geldleistung umfasst die Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2006 wurde eine finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen der Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld für das Schuljahr 2007 / 2008 beschlossen. Grundlage war eine insgesamt 60 %-tige Förderung der Kurskosten durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Für das Kalenderjahr 2007 wurden Mittel in Höhe von bis zu 5.095,70 € zur Verfügung gestellt.

 

Grundlage für die Ermittlung des Zuschusses war ein gemeinsamer Antrag der Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld vom 03.11.2006. Lt. Angaben der Familienbildungsstätten war jeweils eine Qualifizierungsmaßnahme in Lüdinghausen, Dülmen und Coesfeld geplant. Zur Finanzierung der Maßnahmen in Lüdinghausen und Coesfeld wurden entsprechende Kreiszuschüsse beantragt.

 

Bei der Ermittlung des möglichen Zuschussbetrages wurden geplante Qualifizierungsmaßnahmen in Lüdinghausen und Coesfeld berücksichtigt. Für die Qualifizierungsmaßnahme in Lüdinghausen wurde ein Betrag in Höhe von bis zu 3.397,00 € (60 % der Kurskosten) sowie für die Maßnahme in Coesfeld in Höhe von bis zu 1.698,50 € bereit gestellt. Der 60 %-tige Zuschuss für die Qualifizierungsmaßnahme in Coesfeld wurde auf die Stadt Coesfeld und den Kreis Coesfeld jeweils zur Hälfte aufgeteilt.

 

Aufgrund der Annahme, dass die Qualifizierungsmaßnahme in Dülmen ausschließlich von Personen aus den Bereichen der Stadt Dülmen und Haltern am See besucht werden, wurde die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme in Dülmen von den Familienbildungsstätten ausschließlich mit Zuschussbeträgen der Städte Dülmen und Haltern am See geplant. Ein Zuschuss des Kreises Coesfeld wurde hierzu nicht beantragt.

 

Mit Schreiben vom 13.03.2008 teilt die Familienbildungsstätte Dülmen nun mit, dass die Qualifizierungsmaßnahme, die seit dem 14.01.2008 in Dülmen stattfindet, aufgrund des ausgefallenen Kurses in Coesfeld, auch von 7 Teilnehmerinnen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld besucht wird.

 

Aus diesem Grunde beantragt die Familienbildungsstätte mit Schreiben vom 13.03.2008 eine anteilige Bezuschussung der Kurskosten in Höhe von 1.328,50 €.

 

 

 

 

 

 

 

II.  Lösung

Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen gehört gem. § 23 Abs. 1 SGB VIII zu den Aufgaben im Rahmen der Förderung der Kindertagespflege. Aus diesem Grunde ist eine finanzielle Förderung der Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen angezeigt.

 

III. Alternativen

 

Es erfolgt keine weitere Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im Produkthaushalt für das Jahr 2008 sind unter dem Sachkonto 533520 bei der Produktgruppe 51.01 (Familienunterstützende Maßnahmen) entsprechende Mittel vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über die finanzielle Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe zuständig.