Beschlussvorschlag:
ohne
Die Berichte der Schulleitungen des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs des Kreises Coesfeld und des Pictorius-Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Qualitätsanalyse und zu den Qualitätsberichten werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. - V.
Am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld und am Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld haben Qualitätsprüferinnen und –prüfer der Bezirksregierung Münster – Dezernat 4 Q – Qualitätsanalysen durchgeführt.
Die abschließenden Qualitätsberichte sind am 28.01.2008 bzw. am 15.02.2008 der Schulleitung, der Schulaufsichtsbehörde und dem Kreis Coesfeld als Schulträger zugeleitet worden.
Gemäß § 3 Abs. 8 der Qualitätsanalyse-Verordnung (QA-VO) stellt die Schulleiterin oder der Schulleiter den vollständigen Qualitätsbericht spätestens innerhalb einer Woche der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz, dem Schülerrat und der Schulpflegschaft zur Verfügung.
Die Schule hat – nach Zustimmung durch die Schulkonferenz – das Recht zur Veröffentlichung des Qualitätsberichts. Unabhängig davon kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Auskünfte zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht geben (§ 3 Abs. 9 QA-VO).
Frau Oberstudiendirektorin Stoll-Röhl, Schulleiterin des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs, und Herr Oberstudiendirektor Kortekamp, Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs, sind gebeten worden, in der Sitzung über die Durchführung und Ergebnisse der Qualitätsanalyse zu berichten.