Betreff
Übernahme der RVM-Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der WVG
Vorlage
SV-7-0980
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, die Übernahme der RVM-Gesellschaftsanteile der Städte und Gemeinden und der WVG vorzubereiten und auf eine Behandlung in den Aufsichtsgremien der RVM hinzuwirken.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine öffentlich-rechtlich Vereinbarung zur Einflussnahme der Kommunen auf die Lokal- und Schülerverkehre zu erarbeiten und abzuschließen. 

Begründung:

 

I.   Problem

Die gesellschaftsrechtliche Entflechtung der RVM/WVG wurde in den letzten Jahren immer wieder diskutiert und für die strategische Ausrichtung der RVM für den Wettbewerb als sinnvoll erachtet.

 

Gegenüber dem Sachstand aus 2006 liegt nunmehr die neue EU-Verordnung 1370/2007 vor, die es der zuständigen Behörde (Kreise und kreisfreie Städte) erlaubt, Verkehrsleistungen außerhalb des Vergaberechts an einen internen Betreiber zu vergeben.

 

Die Direktvergabe an einen internen Betreiber ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, z.B. an ein sog. Kontrollkriterium. Demnach hat die zuständige Behörde über den internen Betreiber eine Kontrolle auszuüben, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen entspricht.

 

Ob und wie die RVM diese Voraussetzungen erfüllen kann, wird in den nächsten  Monaten, auch mit Hilfe externen Sachverstandes zu klären sein. Die neue EU-VO 1370/07 tritt am 03.12.2009 in Kraft. Alle auslaufenden Liniengenehmigungen, alle Leistungsvergaben haben sich spätestens zu diesem Zeitpunkt an den Vorgaben der neuen EU-Verordnung zu orientieren.

 

Die derzeit sehr komplexe Gesellschaftsstruktur der RVM wird im Hinblick auf das Kontrollkriterium kritisch hinterfragt werden müssen. Die Fa. Rödl & Partner, Berlin, die in dieser Angelegenheit, unabhängig der notwendigen weiteren gutachterlichen Überlegungen zur Inhouse-Fähigkeit der RVM, um eine Kurzstellungnahme gebeten wurde, kommt bei dieser Fragestellung zu folgendem Ergebnis:

 

„Es erscheint deshalb aus Gründen der vergaberechtlichen Risikominimierung und Prävention zielführend zu sein,

 

1.   die Anzahl der öffentlichen Gesellschafter der RVM auf eine überschaubare Zahl zu reduzieren, um den vom EuGH unterstellten Interessensgleichklang der öffentlichen Gesellschafter beim Inhouse-Geschäft transparenter darstellen zu können, und

2.   ggf. den Gesellschaftsvertrag der RVM zu optimieren, um die bloß indizielle Wirkung der alleinigen öffentlichen Anteilsinhaberschaft für das Vorliegen der Inhouse-Fähigkeit der RVM statuarisch zu bekräftigen.“

 

 

 

 

 

 

 

II.  Lösung

In der Bürgermeisterkonferenz am 03.12.2007 hatte der Landrat den Städten und Gemeinden vorbehaltlich einer politischen Beschlussfassung das Angebot unterbreitet, ihre Gesellschaftsanteile an der RVM zu übernehmen. In der Zwischenzeit liegen bereits erste Beschlüsse aus den Stadt- und Gemeinderäten vor, die Gesellschaftsanteile zum Nominalwert an den Kreis Coesfeld abgeben zu wollen. Die Übernahme der Gesellschaftsanteile durch den Kreis Coesfeld soll jedoch an die Bedingung geknüpft sein, als kreisangehörige Kommunen auch weiterhin Einfluss auf die Lokalverkehre/Schülerverkehre in der Stadt oder Gemeinde nehmen zu können. Diese Einflussnahme soll im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung definiert werden.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Eine Übernahme der RVM-Gesellschaftsanteile der Städte und Gemeinden zum Nominalwert würde sich in der Finanzierung wie folgt darstellen:

 

Stadt Lüdinghausen              127.820 Euro            1,67 %

Stadt Coesfeld                      122.710 Euro            1,60 %

Stadt Dülmen             122.710 Euro            1,60 %

Gemeinde Senden                 62.990 Euro 0,82 %

Gemeinde Nottuln                   52.250 Euro 0,68 %

Gemeinde Nordkirchen          49.390 Euro 0,64 %

Gemeinde Ascheberg            39.360 Euro 0,51 %

Gemeinde Rosendahl            35.790 Euro 0,46 %

Stadt Olfen                               24.330 Euro 0,32 %

Stadt Billerbeck                       12.870 Euro 0,17 %           

                                                650.220 Euro            8,47 %

 

Gemeinsam mit den derzeitigen Kreisanteilen von 12,57 % käme der Kreis Coesfeld auf einen Gesellschaftsanteil von 21,04 %.

 

Größter Gesellschafter der RVM ist mit 29,17 % die WVG. Vor dem Hintergrund der vom Kreistag geforderten Entflechtung der Gesellschaften RVM und WVG sollten 25 % dieser Anteile vom Kreis Coesfeld übernommen werden. Der Gesellschaftsanteil der WVG an der RVM würde sich somit auf 21,88 % verringern. Der Kreis Coesfeld wäre mit einer Übernahme der Gesellschaftsanteile mit dann 28,33 % nicht nur größter Zahlungsgeber, sondern auch größter Gesellschafter und könnte somit maßgeblich Einfluss auf die weitere Kostenentwicklung nehmen. Die Gesellschaftsanteile der WVG an der RVM weisen einen Nominalwert  559.090 Euro auf. 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. Beschluss des Kreistages vom 27.09.1995 ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.