Betreff
Ausschreibung des 1. Linienbündels Coesfeld-Steinfurt-Rheine
Vorlage
SV-7-0986
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- Keiner -

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.-III.    

Das zur Ausschreibung anstehende 1. Linienbündel umfasst die nachfolgend dargestellten Linien.

 

Linie

Linienweg

R 80

Burgsteinfurt – Wettringen – Neuenkirchen – Rheine

R 81

Coesfeld – Osterwick – Darfeld – Horstmar – Burgsteinfurt

174

Burgsteinfurt – Ochtrup – Gronau

182

Gronau – Ochtrup – Wettringen – Rheine

184

Burgsteinfurt – St. Arnold – Neuenkirchen – Hauenhorst – Rheine

186

Burgsteinfurt – Horstmar – Schöppingen

187

Burgsteinfurt – Laer

275

Wettringen – Rothenberge – Brechte – Wettringen

276

Wettringen – Bilk – Haddorf – Ohne – Wettringen

277

Wettringen – Brechte – Bilk – Ohne – Haddorf – Wettringen

 

Die Betriebsaufnahme in diesem Linienbündel erfolgt zum Fahrplanwechsel 2009/2010 und somit nach dem Inkrafttreten der VO 1370/2007 am 03.12.2009. Demnach unter fällt diese Leistungsvergabe den Regelungen der neuen Verordnung.

 

Charakteristik des Linienbündels

Bei den Linien handelt es sich um 7 Regionallinien sowie die Ortsverkehre in der Gemeinde Wettringen, die im Rat die Ausschreibung dieser Linien beschlossen hat. Mit Ausnahme der RegioBus-Linien R80 und R81 werden auf den anderen Linien fast ausschließlich Schüler befördert. Die Schülerverkehre sind im Vergleich zu den RegioBus-Verkehren ertragsstark und führen somit in der Netzbetrachtung zu einer geringeren Belastung der öffentlichen Haushalte. Alle Linien im Linienbündel sind zurzeit der Westfalen Bus GmbH (WB) konzessioniert.

 

Die zeitliche Lage der einzelnen Fahrten sowie die zu bedienenden Haltestellen sind aufgrund der Funktionen im Schülerverkehr sehr genau bestimmt. Der Gestaltungsspielraum für eine Neu- oder Umplanung der Linien ist deshalb sehr gering. Die Fahrplanvorgaben bilden somit das Grundgerüst der Leistungserstellung.

 

In einigen Abschnitten verlaufen Linien parallel. Fahrgäste insbesondere Schüler wechseln zwischen den Linien. Im Abschnitt Horstmar – Burgsteinfurt z.B. können sowohl die Linie R81 als auch die Linie 186 genutzt werden. Die Zuordnung der Einnahmen ist deshalb nicht eindeutig. Um „Rosinenpickerei“ und langwierige Verhandlung um die Einnahmeaufteilung zu vermeiden, empfiehlt sich die gemeinsame Ausschreibung der Linien.

 

Auszuschreibendes Fahrplanangebot

Auf einigen Linien im Kreis Steinfurt soll das Angebot an die Vorgaben des Nahverkehrsplanes angepasst werden. Insbesondere auf den Linien 174 und 182 werden einige Fahrten nur betriebsbedingt durch die Westfalen Bus GmbH erbracht. Diese so genannten „Umsetzfahrten“ werden nicht Bestandteil der zu bestellenden Leistung sein. Zudem sieht der NVP vor, die Leistung auf der Linie 174 auf die Funktionen im Schülerverkehr zu beschränken. Außerdem werden auf der Linie 184 heute einige Fahrten erbracht, die ausschließlich dem Schülerverkehr innerhalb der Stadt Rheine dienen. Diese Fahrten sollen in Abstimmung mit der Stadt Rheine zukünftig durch die Stadt selbst bestellt und finanziert und verantwortet werden. Durch diese Maßnahmen reduziert sich das Volumen der Fahrplankilometer (=Nutzwagenkilometer NWK) von rund 960.000 NWK pro Jahr im Status Quo auf ca. 880.000 NKW pro Jahr. Diese Größenordnung bewegt sich im Rahmen vergleichbarer Ausschreibungen.

 

Anforderungen an die Bieter

Um auch kleineren ortsansässigen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen, sind die Bildung von Bietergemeinschaften sowie die Beschäftigung von Subunternehmen ausdrücklich erlaubt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die möglichen Subunternehmen müssen selbstverständlich die geforderten Qualitäten erbringen.

 

Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit des abzuschließenden Vertrages soll sich an den heute bekannten Konzessionslaufzeiten orientieren und 8 Jahre betragen.

 

Änderungen des Fahrplanangebotes während der Laufzeit

Um die notwendige Flexibilität während der Vertragslaufzeit zu gewährleisten, werden mit der Angebotsabgabe so genannte Zu- und Abbestellpreise abgefragt. Auf diese Weise kann eine Zu- und Abbestellquote von bis zu 25% festgelegt werden. Die Aufgabenträger können zudem die finanziellen Auswirkungen von Zu- und Abbestellungen besser einschätzen. Gerade in Linienbündel mit einem hohen Schüleranteil ist es erforderlich für die jährlichen Anpassungen oder aber für gravierende Veränderungen in den Beförderungskapazitäten (z.B. Ausweitung von Schulzeiten) eine verlässliche Größe für Zu- und Abbestellungen zu haben.

 

Haltestellenmasten

Die Haltestellenmasten sind Verkehrzeichen nach der StVO. Sie wurden durch die Verkehrsunternehmen angeschafft. Ihre Aufstellung ist gemäß des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zwingend vorgeschrieben. Zurzeit werden im Linienbündel rund 200 Haltestellen bedient. 100 Haltestellenmasten davon sind im Besitz der Westfalen Bus GmbH. Um diese Masten auch weiterhin nutzen zu können, müssen sie von der Westfalen Bus GmbH zum Stückpreis von 330,- € erworben werden. Es entstehen somit einmalige Kosten von 33.000,- €.

 

Qualitätsstandards

Die Standards für die Leistungserbringung orientieren sich an den heutigen Gegebenheiten. Es wurden Qualitätsstandards hinsichtlich den nachfolgenden Bereiche formuliert.

 

·                Personal

·                Fahrzeuge

·                Verkehrsdurchführung

·                Haltestellenausstattung

·                Kommunikation

·                Service und Betrieb

·                Barrierefreiheit

 

Für die Qualitätsstandards z.B. hinsichtlich der Reinigungsintervalle der Fahrzeuge, der Anzahl der Ersatzfahrzeuge oder der zu verwendenden Drucker werden Zielvorstellungen aus Sicht des Fahrgastes formuliert, deren Einhaltung vom Bieter sichergestellt werden müssen. Dies ermöglicht dem Bieter gegenüber exakten Vorgaben eine größere Flexibilität bei der betrieblichen Umsetzung.

 

 

 

Es wurden für die Kategorien RegioBus (R80 und R81) und die übrigen Verkehrsleistungen unterschiedliche Fahrzeugstandards definiert. Die Prüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe wird die Leistungserbringung über Berichtspflichten des Unternehmens geprüft. Sollten sich daraus konkrete Anhaltspunkte für eine Schlechtleistung ergeben, folgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Leistungen. Durch dieses Vorgehen kann der Aufbau eines personalintensiven Controllings vermieden werden.

 

Weiteres Verfahren:

Folgende weitere Verfahrensschritte sind vorgesehen:

 

·                Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen Mitte 2008

·                Angebotsfrist 3. + 4. Quartal 2008

·                Vergabe Ende 2008

·                Rüstzeit für das Unternehmen 2009

·                Betriebsaufnahme Anfang 2010

 

 

IV.

Für die Kostenabschätzung wird auf die SV -7-0987  im nicht öffentlichen Teil verwiesen.

 

V.

Gem. Beschluss des Kreistages vom 27.09.1995 ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.