Betreff
Auswahlentscheidung Familienzentrum für die 2. Ausbaustufe des Landesprojekts "Familienzentrum"
Vorlage
SV-7-1022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Teilnahme an der zweiten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ ab dem 01.08.2008 sollen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Tageseinrichtungen benannt werden:

 

DRK-Kindergarten „Am Schloss“ Senden

Verbund der Kath. Tageseinrichtungen „St. Hildegardis“ und „St. Benedikt“, Ascheberg-Herbern

Verbund der DRK-Tageseinrichtungen „Im Rott“ und „Stadtfeld“, Lüdinghausen

Kath. Kindergarten „St. Dionysius“, Havixbeck

 

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Erlass vom 31.01.2008 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Jugendämter gebeten, Tageseinrichtungen für Kinder für die Teilnahme an der zweiten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentren“ zu benennen. Auf Grundlage der Zahl der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren wurden den Jugendämtern Kontingente für Familienzentren zugewiesen. Insgesamt soll der Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld bis 2012 voraussichtlich 29 Familienzentren erhalten. Bisher wurden bereits 12 Familienzentren ausgewählt. Für das Kindergartenjahr 2008/2009 sind weitere 4 Familienzentren vorgesehen.

 

Für die Auswahl der einzelnen Familienzentren ist wie im vergangenen Jahr ein Beschluss des Jugendhilfeausschuss erforderlich.

Laut Vorgaben des Ministeriums ist bei der Auswahl wie bisher eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Außerdem sollen die zukünftigen Familienzentren so ausgewählt werden, dass sie innerhalb eines Jahres die Kriterien des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ erreichen können.

Die näheren Auswahlkriterien sind auf Ortsebene festzulegen.

Dem Kreisjugendamt liegen für die vier weiteren Familienzentren 12 Bewerbungen vor (4 Bewerbungen als Verbund von zwei Tageseinrichtungen).

Die ausgewählten Tageseinrichtungen sind bis zum 01.06.2008 an das Land zu melden.

 

 

II.  Lösung

Nach Beratung in der Unterausschusssitzung Jugendhilfeplanung am 10.03.2008, wurden die nachfolgend dargestellten Auswahlkriterien zur Berücksichtigung von Bewerbungen  für ein Familienzentrum abgestimmt:

 

1)      Die Proporzverteilung der bis 2012 zu erwartenden Familienzentren auf die einzelnen Orte erfolgt nach Maßstab der Anzahl Kinder von 0 bis 6 Jahren.

Das bedeutet bis 2012 vorerst folgende Verteilung:

Lüdinghausen                                                              5 Familienzentren

Senden, Nottuln je                                                       4 Familienzentren

Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Rosendahl je       3 Familienzentren

Olfen, Nordkirchen je                                      2 Familienzentren

 

In dem Auswahlverfahren 2008 erhält ein Ort maximal ein weiteres  Familienzentrum.

 

2)      Die Auswahlkriterien Gütesiegel und soziale Komponente gehen jeweils zu 50 % in die Auswahlentscheidung ein. Bei Punktegleichstand folgt eine Entscheidung nach Platzanzahl des Bewerbers. Grundlage sind die Planungsdaten 2008/2009. Bei weiterem Gleichstand folgt eine Entscheidung nach Standortfaktor, bei dem der nicht versorgte Ortsteil den Zuschlag erhält. sofern auch danach Gleichstand gegeben ist, folgt eine Entscheidung nach dem Kriterium der Trägervielfalt.

3)      Bei der Bewertung nach den Gütesiegelkriterien werden vorhandene und geplante Maßnahmen gleichrangig gewertet.

4)      Verbünde werden wie eine Einrichtung gewertet.

 

In Anlage 1 ist die für die Auswahl der Familienzentren zugrundegelegte Punkte-Wertung erläutert. Die Leistungsbeschreibung und die sozialen Strukturen (auf Grundlage der Meldebogen-Statistik) wurden bei der Punktewertung gleich gewichtet. Die Ergebnisse der Bewertung sind als Anlagen 2.1-2.4 beigefügt. Nach Auswertung hinsichtlich der Gütesiegelkriterien besteht für alle 12 vorliegenden Bewerbungen Gleichstand, so dass nach den bisher festgelegten Auswahlkriterien die soziale Komponente entscheidend ist.

 

 

III. Alternativen

Auswahl und Benennung anderer Tageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Eine Finanzierung der Aufgaben der Familienzentren soll durch eine Landesförderung in Höhe von 12.000 EUR je Familienzentrum und Jahr erfolgen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der ministerielle Erlass vom 31.01.2008 in Verbindung mit dem ministeriellen Erlass vom 05.02.2007 sieht eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vor.

 

Anlagen: