Betreff
Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen - Fortsetzung der zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung
Vorlage
SV-7-1023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Laufzeit der zwischen dem Kreiscaritasverband und dem Kreis Coesfeld bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zum Betrieb der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen wird um drei Jahre bis einschließlich 2011 verlängert.  Für die Jahre 2009 und 2010 bleiben die Konditionen unverändert (Förderbetrag: 95.535 € + bis zu 10.000 € Honorarmittel). Für das Jahr 2011 wird im Förderbetrag eine Erhöhung des Personalkostenanteils um 4 % berücksichtigt (98.529 € + bis zu 10.000 € Honorarmittel). Ansonsten wird auch in 2011 die seit 2004 geltende Vereinbarung zu unveränderten  Bedingungen fortgeführt.

 

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem:

 

 

Prüfauftrag:

 

Der Kreiscaritasverband hat 1995 in Dülmen nach Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld eine Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen eingerichtet. Der Kreis Coesfeld hat seither als freiwillige Leistung gemäß einer dem Träger vor Inbetriebnahme gegebenen Zusage den überwiegenden Teil der Kosten getragen.

 

Seit dem 01.01.2004 wird die mit 1,5 Fachkräften besetzte Kontakt- und Beratungsstelle vom Kreis Coesfeld  auf der Grundlage einer  Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung (siehe Anlage 1) mit jährlich bis zu 105.535 € gefördert (Beschluss des Kreistages vom 15.10.2003). Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird.

 

Am 12.03.2008 hat der Kreistag beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Auswirkungen einer Kürzung des Förderbetrages des Kreises für die Kontakt- und Beratungsstelle um 20 % zu prüfen. Ausgangspunkt war der Teilbericht  „Untere Gesundheitsbehörde“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, der Zweifel an der Höhe der für Aufgaben dieser Art vom Kreis Coesfeld gewährten Fördermittel aufgebracht hatte. Um alle Optionen offen zu halten, wird dem Kreistag das Ergebnis der Prüfung mit der daraus resultierenden Empfehlung der Verwaltung vor dem nächsten Kündigungstermin zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

 

Aufgaben und Leistungsumfang der Kontakt- und Beratungsstelle:

 

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben häufig Probleme, soziale Kontakte aufzunehmen und zu pflegen. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben wird dadurch eingeschränkt. Die über soziale Kontakte vermittelte Orientierung geht verloren, das Selbstwertgefühl leidet. Krankheitsverläufe werden negativ beeinflusst und der Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf nimmt zu. Dies gilt auch für den Eingliederungsbedarf im Sinne des § 54 SGB XII (Leistungen der Eingliederungshilfe),  insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 55 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft).

 

Ziel der Kontakt- und Beratungsstelle ist es, die soziale, psychosoziale und kommunikative Kompetenz psychisch kranker Menschen zu fördern. Neben Angeboten in den Bereichen Arbeit und Wohnen gehören für psychisch kranke Menschen Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion zu den maßgeblichen komplementären Leistungen, die dazu dienen

-          in Verbindung mit Psychotherapie und medikamentöser Therapie grundlegende Voraussetzungen für eine Behandlung, Rehabilitation und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu schaffen,

-          stationäre Aufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern,

-          krankheitsbedingte Isolation abzubauen oder zu verhindern und

-          Angehörige zu entlasten und dem sozialen Umfeld zu mehr Stabilität zu verhelfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele nimmt die Kontakt- und Beratungsstelle folgende Aufgaben wahr:

-          Hilfen zur Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen, z.B. offene Frühstücksangebote, Patientenclubarbeit, gesellige Gesprächsrunden, Spielgruppen, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, ein- oder mehrtägige Urlaubsfahrten,

-          Durchführung themenzentrierter Gruppen, Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen, z.B.: Kontaktaufnahme und Kontaktpflege, Bewältigung der seelischen Beeinträchtigung,

-          Alltags- und lebenspraktische Anleitungen, z.B. zum Kochen, zur Haushaltsführung, Budgetplanung, Wohnungspflege,

-          Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur Förderung der Kreativität, z.B.: Basteln, Werken,

-          Beratung von psychisch Kranken und psychisch Behinderten, sowie deren Angehörigen und Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld,

-          Weiterleitung und Vermittlung Hilfesuchender zu anderen Hilfeangeboten, z.B. Selbsthilfeinitiativen, niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Betreutem Wohnen, Sozialpsychiatrischem Dienst, Suchtberatungsstellen,

-          Begleitung und Anleitung von Laienhelfern.

 

Das Angebot der Kontakt- und Beratungsstelle ist schwerpunktmäßig auf erwachsene Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen ausgerichtet. Auf Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen und Suchtkranke ist das Angebot nicht ausgerichtet.

 

Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion bieten Betroffenen einen besonders niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem.

 

In den letzten 20 Jahren wurden bundesweit Bettenkapazitäten in psychiatrischen Kliniken abgebaut und gemeindenah ambulante Hilfen aus- und umgebaut. Die Reformaktivitäten waren bestimmendes Leitmotiv in dem 1995 vom Kreistag verabschiedeten Psychiatrieplan. Institutionen wie die Kontakt- und Beratungsstelle ersetzen alte Angebotsstrukturen und sind heute weit verbreiteter Versorgungsstandard.

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle hat seit ihrer Eröffnung stetig an Zulauf gewonnen. In 2007 nutzten 244 Klienten ihre Angebote. Insgesamt 4.268 Besuche wurden in den Gruppenengeboten gezählt. Die Inanspruchnahme hat sich in den letzten zehn Jahren in etwa verdoppelt (siehe Anlage 2).

 

Der Träger hat anhand von Fallbeispielen Wirkungen der Angebote der Kontakt- und Beratungsstelle auf psychisch kranke Menschen dargestellt (siehe Anlage 3).

 

Prüfung der Auswirkungen einer Kürzung der Fördermittel des Kreises:

 

Bereits in 2002 ist im Grundsatz überprüft worden, ob und in welchem Umfang die Leistungen der Kontakt- und Beratungsstelle und der Finanzierungsbeitrag des Kreises Coesfeld erforderlich und angemessen sind. Im Ergebnis führte dies zu der aktuellen Vereinbarung mit einer Deckelung des Förderbetrages, dem Abbau einer 0,25 Verwaltungsstelle, der Einrichtung von Angeboten an Wochenenden und in den Abendstunden sowie dem Einsatz von Honorarkräften, insbesondere zum Aufbau von Angeboten außerhalb Dülmens.

 

Eine Kürzung der Fördermittel könnte vom Träger voraussichtlich nur durch Erhöhung des Eigenanteils oder Reduzierung des Personaleinsatzes und damit Reduzierung der Angebote umgesetzt werden. Der Caritasverband hat in 2007 nach eigenen Angaben einen Eigenanteil in Höhe von 12.466,34 € geleistet. Der Träger sieht sich nicht in der Lage, über das bisher geleistete Maß hinaus Eigenmittel einzusetzen. 

 

Eine Einschränkung der Angebote wäre nicht bedarfsgerecht. Die ohne Voranmeldung nutzbare offene regelmäßige Öffnungszeit der Kontakt- und Beratungsstelle in Dülmen liegt bereits jetzt bei lediglich 25,5 Wochenstunden. Ein wesentlicher Teil der Gruppenangebote läuft während dieser Zeiten parallel zum Beratungsgeschäft und zu den anderen Aufgaben.

 

Kontakt- und Beratungsstellen gehören wie beschrieben zur Grundausstattung der vernetzt angelegten gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Da häufig nur eine Kombination von Maßnahmen eine wirkungsvolle Hilfe verspricht, würde bei Schließung von Angeboten der Kontakt- und Beratungsstelle das Versorgungssystem insgesamt beeinträchtigt, z.B. im Rahmen von Therapie-, Behandlungs- oder Hilfeplanungen.

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle ist hinsichtlich kontaktstiftender Angebote für psychisch kranke Menschen Hauptanbieter im Kreisgebiet.  Sie deckt in diesem Bereich etwa ¾ (13 von 17) der offenen Angebote ab. In Billerbeck, Nottuln und Senden gibt es außer offenen Treffs der Kontakt- und Beratungsstelle keine kontaktfördernden Angebote für diesen Personenkreis. Nach einer Schließung von Angeboten der Kontakt- und Beratungsstelle blieben diese Leistungen voraussichtlich ohne Ersatz. Schon wegen der hohen Auslastung und dann aufgrund vermehrt auftretender ungünstiger Krankheitsverläufe wäre mit einer überproportional stärkeren Belastung anderer Dienste zu rechnen, z.B. des Sozialpsychiatrischen Dienstes.

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle ist nur mit 1,5 Fachkräften (bezogen auf eine Vollzeitstelle) besetzt. Angesichts der wahrzunehmenden Aufgaben und der geforderten kreisweiten Aktivitäten ist dies eine Mindestbesetzung, unterhalb derer erhebliche Abstriche in der Zielstellung gemacht werden müssten.

 

Im Kreis Coesfeld gibt es zurzeit nur eine etablierte Selbsthilfegruppe und eine etablierte Laienhilfegruppe für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen. Der Einsatz haupt- und nebenamtlicher Kräfte für diese Aufgaben ist deshalb stärker gefordert.

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert die im selben Haus untergebrachte Tagesstätte. Gemäß den Tagesstätten-Richtlinien des LWL wird grundsätzlich „nur der Einrichtungsträger gefördert, der mit der Tagesstätte zugleich am Ort eine vom örtlichen Sozialhilfeträger geförderte Kontaktstelle betreibt.“ Eine Reduzierung der Angebote der Kontakt- und Beratungsstelle würde dem entgegenstehen und darüber hinaus laut einer vom Träger übermittelten Aussage des LWL den vom Caritasverband angestrebten Ausbau der Tagesstättenkapazitäten gefährden. Kontakt- und Beratungsstellen sind aufgrund ihrer niedrigschwelligen Ausrichtung (keine Voranmeldung erforderlich, offene Angebotszeiten, keine oder nur geringe Teilnahmegebühren, Möglichkeit anonymer Teilnahme, niedrige Erwartungshaltung und Anforderungen an Besucher) besonders geeignet, psychisch kranken Menschen einen Weg ins Hilfesystem und damit zu verbesserter psychischer Gesundheit zu bieten. Tagesstätten ermöglichen einen nächsten Schritt zu mehr Stabilität. Die dort angebotenen tagesstrukturierenden Maßnahmen sind verbindlicher angelegt, befinden sich aber gemessen am Anforderungsprofil deutlich unterhalb des Niveaus von Werkstätten für behinderte Menschen. Werkstatt und - im optimalen Fall - der allgemeine Arbeitsmarkt können nächste Schritte und Ziele sein. Durch die unmittelbare räumliche Nähe und damit bestehende günstige Gelegenheit, Tagesstättenbesuche anzubahnen, entsteht eine Hilfeform, die mit anderen Mitteln kaum herzustellen ist. Ebenso kann Tagesstättenbesuchern nach dem Ende der Maßnahme eine Unterstützung in der vertrauten Umgebung der Kontakt- und Beratungsstelle angeboten werden.

 

Zusammenfassend wäre als Folge einer Kürzung der Fördermittel für die Kontakt- und Beratungsstelle um 20 % eine Angebotsreduzierung zu erwarten, wodurch voraussichtlich

-          in letzter Konsequenz in einer erheblichen Zahl von Einzelfällen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes chronisch psychisch kranker Menschen verursacht würde,

-          einer der wenigen niedrigschwelligen Zugänge zum Hilfesystem im Kreis Coesfeld für chronisch psychisch kranke Menschen  eingeschränkt würde,

-          weniger Zeit für die Betreuung von Ehrenamtlichen, Laienhelfern und Honorarkräften zur Verfügung stünde, die zurzeit in die Kontaktarbeit eingebunden sind,

-          die regelmäßigen Öffnungszeiten der Kontakt- und Beratungsstelle in Dülmen reduziert werden müssten,

-          Gruppenangebote aufgegeben werden müssten,

-          der maßgebliche Motor für den Aufbau und die Sicherstellung kontaktstiftender Angebote für chronisch psychisch kranke Menschen im Kreisgebiet gebremst würde,

-          angesichts der dünnen Personaldecke erhebliche Schwierigkeiten bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen entstehen würden,

-          der Betrieb und die Erweiterung der Tagesstätte beeinträchtigt bzw. gefährdet wäre,

-          andere Dienste überproportional belastet würden.

 

 

II. Lösung:

 

Eine Kürzung der Fördermittel erfolgt nicht. Die Laufzeit der zwischen dem Kreiscaritasverband und dem Kreis Coesfeld bestehenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zum Betrieb der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen wird um drei Jahre bis einschließlich 2011 verlängert.  Für die Jahre 2009 und 2010 bleiben die Konditionen unverändert. Für das Jahr 2011 wird im Förderbetrag eine Erhöhung des Personalkostenanteils um 4 % berücksichtigt. Ansonsten wird auch in 2011 die seit 2004 geltende Vereinbarung zu unveränderten  Bedingungen fortgeführt.

Der Träger hat dieser Regelung zugestimmt.

 

Im Jahre 2011 prüfen Caritasverband und Kreis, unter welchen Bedingungen eine Fortsetzung des Vertrages ab 2012 möglich ist. Vorbereitend stimmen schon im laufenden Jahr beide miteinander ab, welche auf den Betrieb des Angebotes bezogenen Leistungskennzahlen der Träger ab 2009 regelmäßig und verbindlich ermittelt und dem Kreis zur Verfügung stellt.

 

 

III. Alternativen:

 

Eine Reduzierung des Förderbetrages würde zu den beschriebenen Folgen führen.

 

 

IV. Kosten – Folgekosten – Finanzierung:

 

Berechnung des Förderbetrages (die seit 01.01.2004 vereinbarungsgemäß gilt):

 

 

2009/2010

 

2011

Personalkosten: 1,5 x BAT IV b

74.850 €

(+ 4% =)

77.844 €

zuzüglich 10 % Verwaltungsgemeinkosten

7.485 €

7.485 €

zuzüglich ½ Kosten-Anteil EDV-Einsatz

5.100 €

5.100 €

zuzüglich Sachkostenpauschale

8.100 €

8.100 €

= Förderbetrag

95.535 €

 

98.529 €

 

 

Sämtliche Werte sind Richtgrößen der KGST, entnommen dem KGST-Bericht 6/2002 „Kosten eines Arbeitsplatzes“. (Werden aktuelle KGST-Werte zugrunde gelegt, beträgt das Ergebnis bei Anwendung dieses Berechnungsmusters 108.900 €.) 

 

Die von der KGST angegebenen Kosten für die Ausstattung eines EDV-Arbeitsplatzes wurden nur zur Hälfte berücksichtigt. Dies erscheint angesichts des Umfangs des EDV-Einsatzes in der Kontakt- und Beratungsstelle angemessen.

 

Zusätzlich zum Förderbetrag erhält der Caritasverband für den Einsatz von Honorarkräften für Aufgaben der Kontakt- und Beratungsstelle jährlich 10.000 €. Die Mittel sollen vor allem zum Aufbau einer flächendeckenden Versorgung mit kontaktstiftenden Angeboten für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen im Kreis Coesfeld beitragen. Nicht eingesetzte Honorarmittel sind dem Kreis Coesfeld zu erstatten.

 

Eine Festsetzung eines vom Caritasverband zu tragenden Eigenanteils erfolgte nicht. Im Gegenzug hat der Verband das alleinige Risiko von Kostensteigerungen übernommen und im Vergleich zur vorherigen Regelung einem aus seiner Perspektive ungünstigeren Förderverfahren zugestimmt. Bislang hat der Caritasverband im Vereinbarungszeitraum nach eigenen Angaben in jedem Jahr Eigenmittel einsetzen müssen (2004: 5.396,22 €, 2005: 9.379,06 €, 2006: 4.735,37 €, 2007: 12.466,34 €).

 

Eine Vorausberechnung auf der Grundlage des bis zum 31.12.2003 geltenden Vertrages des Caritasverbandes mit dem Kreis hatte ergeben, dass bei Fortsetzung der Vereinbarung im Jahre 2004 ein Förderbetrag des Kreises in Höhe von 106.647,46 € hätte gewährt werden müssen. Da der Vertrag zudem eine jährliche Anpassung der Fördermittel unter Berücksichtigung tatsächlich entstandener Kosten vorsah, wäre eine kontinuierliche Erhöhung des Kreiszuschusses die wahrscheinliche Folge gewesen. Im Ergebnis hat der ab 2004 geltende Vertrag zu einer Kostensenkung bei gleichzeitigem Ausbau des Angebotes geführt.

 

Der Caritasverband hat in den in den letzten Wochen geführten Vorgesprächen eine Erhöhung des Förderbetrages bereits ab 2009 angestrebt. Die Festschreibung des Förderbetrages in jetziger Höhe für die nächsten zwei Jahre wird aber verwaltungsseitig für vertretbar gehalten.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

 

 

 

Anlagen:

 

 

  1. Leistungs-, Vergütungs- und  Prüfungsvereinbarung zum Betrieb und zur Finanzierung im Rahmen freiwilliger Leistungen einer kreisweit tätigen und mit Hauptsitz in Dülmen angesiedelten Einrichtung mit Kontaktstellenfunktion für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen
  2. Inanspruchnahmedaten der Kontakt- und Beratungsstelle
  3. Besucher der Kontakt- und Beratungsstelle: Ausgesuchte Fallbeispiele