Betreff
Eckpunkte des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes
Vorlage
SV-7-1026
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.-IV.

 

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 erhalten alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Diese Pflegeversicherung wurde nun weiterentwickelt, da auch die Pflegeversicherung aufgrund von niedrigen Geburtsraten und steigender Lebenserwartung vor neuen Herausforderungen steht. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber darauf und stellt die pflegerische Versorgung der Menschen auf ein neues Fundament.

 

Der Bundesrat hat am 25.04.2008 das Pflegeweiterentwicklungsgesetz beschlossen. Damit hat die Pflegereform die letzte Hürde genommen. Vom 01.07.2008 an sollen die Änderungen bereits in Kraft treten. 2,2 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland und ihre Angehörigen sollen bessere Leistungen als bisher erhalten. Allerdings sollen die Leistungen teilweise nicht sofort in vollem Umfang angehoben werden, sondern stufenweise über mehrere Jahre verteilt.

 

Das Gesetz will die häusliche Pflege stärken, aber auch im stationären Bereich Verbesserungen erzielen.

 

Die wesentlichen Änderungen, die vor allem auch Auswirkungen auf die vom Kreis als Sozialhilfeträger gewährten Hilfen zur Pflege haben, werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.