Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Förderantrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V.,
Wiesenstr. 18, 48653 Coesfeld, vom 10.04.2008
Vorlage
SV-7-1027
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., Wiesenstr. 18, 48653 Coesfeld, wird zum Aufbau und zur Durchführung einer „Ambulanten Wohnbegleitung“ in den Dekanaten Dülmen und Lüdinghausen ein Zuschuss bis zur Höhe von 11.700 Euro im Jahr 2008 bewilligt.

 

Die Bewilligung ist daran geknüpft, dass eine Vernetzung mit bereits vorhandenen Angeboten erfolgt

 

Begründung:

I.   Problem

 

Für innovative Projekte und Ideen, die den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in der Pflege stärken, stellte der Kreistag insgesamt Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Vorab wurden die Mitglieder der Projektgruppe „ambulant vor stationär“ und die Mitglieder der Pflegekonferenz über diese Absicht informiert, ein öffentlicher Aufruf, Projekte und Ideen einzureichen,  erfolgte dann am 19.04.2008 in den Tageszeitungen.

 

Nach der Pressemitteilung kamen Anfragen zum Projekt, zu den Fördermodalitäten und auch erste konzeptionelle Vorstellungen mit der Absicht des Antragstellers, diese noch im Laufe des Jahres umsetzen zu wollen. Soweit Anfragen die Bezuschussung von konkreten Hilfsmaßnahmen betrafen (z.B. Umbau des eigenen Bades) wurden die Anrufer an die entsprechenden Mitarbeiter verwiesen. Diesen Antragstellern wurde unmittelbar im Gespräch bereits mitgeteilt, dass die Förderkriterien nicht erfüllt  werden. Insoweit erfolgt keine Beteiligung des Ausschusses.

 

Konkret liegt derzeit ein entscheidungsreifer Förderantrag vor.

 

II.  Lösung

 

Förderantrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.

vom 10.04.2008 in der Fassung vom 02.05.2008

 

Konkrete Vorstellungen verbunden mit einem Förderantrag wurden vom Caritasverband eingereicht. Der Antrag vom 10.04.2008 wurde nach einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller noch einmal überarbeitet und ist in der Fassung vom 02.05.2008 als Anlage 1 beigefügt.

In den Anlagen 2 und 3 ist erläutert, wie und in welchem Umfang die Förderschwerpunkte und die Förderkriterien, die in der Sitzung des Ausschusses am 21.02.2008 beschlossen wurden, durch das Projekt des Caritasverbandes erfüllt werden.

 

Aus dem Gespräch mit dem Antragsteller sind hierzu noch folgenden Ergänzungen vorzunehmen:

 

Der Caritasverband begründet die Notwendigkeit des neuen Dienstes u.a. auch damit, dass früher vorhandene Strukturen – wie Besucherdienste oder Vertrauensfrauen – weggebrochen sind. Auch die Gemeindecaritas hält entsprechende Angebote nicht mehr vor.

 

Schwerpunkt des Dienstes soll die Gesprächsführung im häuslichen Bereich sein, es sollen aber auch – soweit dies aufgrund des Gesundheitszustandes möglich ist – Außenkontakte hergestellt und ggfls. auch begleitet werden, um einer Vereinsamung vorzubeugen.

 

Die ehrenamtlichen Helfer erhalten lediglich einen Ersatz ihrer Aufwendungen. Die Personalkosten sind – ähnlich wie beim FuD und dem Projekt der Familienbildungsstätte Dülmen – die Kosten der Koordinierungskraft.

 

Der Kostenbeitrag von 25 Euro monatlich, der erst nach der Aufbauphase verpflichtend ist, begründet für den älteren Menschen folgende Ansprüche:

 

-          zwei Besuche in seiner Wohnung im Monat

-          Besuche zu persönlichen Festtagen wie Namenstag und Geburtstag

-          Teilnahmemöglichkeiten an Aktivitäten des Caritasverbandes

-          Besuche auf Wunsch und bei individuellem Bedarf

-          Bezug einer Zeitschrift mit aktuellen und örtlichen Informationen

für die Zielgruppe

 

Das Angebot des Caritasverbandes soll noch in der Sitzung der Projektgruppe „ambulant vor stationär“ am 13.05.2008 und in der Pflegekonferenz am 15.05.2008 vorgestellt werden. Die Stellungnahmen beider Gremien werden in der Sitzung durch die Verwaltung mündlich vorgetragen.

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des Caritasverbandes:

 

Im Rahmen von Sozialhilfe-Anträgen und auch im Rahmen der Pflegeberatung sind durchaus Fälle bekannt geworden, in denen Antragsteller oder Antragstellerin den Umzug in Betreutes Wohnen oder sogar in eine stationäre Einrichtung planten, weil man ohne soziale Kontakte war oder auch nur in geringem Umfang Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigte, ohne dass bereits eine Pflegebedürftigkeit vorlag.

 

Entweder gab es keine Angehörigen oder aber sie konnten bzw. wollten sich nicht kümmern. Die vielseitigen Gründe hierfür wurden im Antrag des Caritasverbandes bereits aufgeführt.

 

Gerade bevor ein pflegerischer Bedarf entsteht, zeichnet sich oft schon die Notwendigkeit kleinerer Hilfestellungen ab. In der Regel werden solche Hilfen von Partnern oder Angehörigen übernommen, manchmal springen auch Nachbarn ein. Wenn diese Unterstützung fehlt, könnte das Angebot des Caritasverbandes greifen.

 

Im Rahmen des Projekts „ambulant vor stationär“ waren ähnliche Dienste in anderen Bundesländern bereits Thema. So konnten sich z.B. bei mehreren ähnlichen Projekten ältere Menschen „Zeit kaufen“ oder sich Zeitanteile von ihren Angehörigen schenken lassen.

 

Soweit es sich bei dem Angebot des Caritasverbandes um den reinen Besuchsdienst handelt, wird das neue Angebot positiv bewertet. Verbunden mit einer engen Zusammenarbeit mit der Pflegeberatungsstelle kann sicherlich die eine oder andere häusliche Situation entspannt werden. Gerade in einem ländlich strukturierten Umfeld mit teilweise kleinen Ortsteilen oder Bauernschaften kann die Kontaktaufnahme für ältere Menschen zu einem Problem werden. Dies wurde auch im Rahmen der Projektarbeit als Defizit festgestellt.

 

Es liegen allerdings wenig Erfahrungen darüber vor, ob ältere Menschen bereit sind, für das Angebot einen regelmäßigen monatlichen Beitrag zu zahlen. Vor allem bei sozialhilfebedürftigen Menschen könnte dies ein Problem werden. Durch die Finanzierung in 2008 aus Kreismitteln ist sichergestellt, dass dieser Dienst in der Anlaufphase zunächst kostenlos angeboten werden kann.

 

Kritisch wird die Abgrenzung zu anderen Diensten gesehen.

 

1.      Abgrenzung zu den Senioren- und Demenzbegleitern der Familienbildungsstätte Dülmen

 

Bei beiden Projekten handelt es sich um den Einsatz von Ehrenamtlichen. Die Senioren- und Demenzbegleiter werden in 40 Stunden qualifiziert, der Besucherdienst des Caritasverbandes soll in 8 Stunden auf den Einsatz vorbereitet werden.

 

Nach Angaben der FBS umfasst die Tätigkeit der Seniorenbegleiter Hilfen bei der Alltagsbewältigung und sozialbetreuerische Unterstützung. Im Vordergrund steht die Entlastung pflegender Angehöriger.

 

Das Angebot des CV soll bereits im Vorfeld greifen, bevor eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.

 

Die Finanzierung des Angebotes der FBS erfolgt auch mit einem Kreiszuschuss  zu den Personalkosten der Koordinierungskraft aus dem Fördertopf.

 

2.      Abgrenzung zu neuen Angebot der Familienbildungsstätte Dülmen
„Fortbildung zum Pflegebegleiter“

 

Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Netzwerkagentur„Senioren-  und Demenzbegleitung im Kreis Coesfeld“ und als erstes Projekt des neuen Mehrgenerationenhauses in Dülmen angeboten. Auch bei diesem Angebot geht es um den Einsatz von Ehrenamtlichen, das Angebot ist ausgerichtet auf die Begleitung des pflegenden Angehörigen und richtet sich somit an eine andere Zielgruppe als das Angebot des Caritasverbandes.

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt im Rahmen eines Modellprojektes auf Bundesebene zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.

 

3.      Abgrenzung zu anderen Angeboten

Ein bereits angekündigter Förderantrag bezieht sich auf die Begleitung von älteren Menschen bei Krankenhausaufenthalten. Eine konkrete Konzeption hierzu liegt noch nicht vor.

 

Bei allen genannten Angeboten könnte sich im Einzelfall eine Überschneidung ergeben. Damit Doppeleinsätze vermieden werden, ist eine Vernetzung der Angebote und eine gute Absprache erforderlich. Hierzu sollte der Antragsteller verpflichtet werden.

 

III. Alternativen

Dem Antrag des Caritasverbandes wird nicht entsprochen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Finanzierung des Zuschusses für 2008 soll aus dem „Fördertopf“ erfolgen. Die Förderung soll bis zur Höhe von 11.700 € erfolgen. 700 € Sachkosten sind als Eigenanteil des Caritasverbandes zu erbringen.  Die Mittel sind im Haushalt 2008 enthalten. Der Antragsteller wurde darauf hingewiesen, dass über einen Zuschuss in 2009 im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden muss. Soweit die Eigenbeteiligung von 25 Euro in den Folgejahren nicht kostendeckend ist, wird das finanzielle Risiko ebenfalls vom Antragsteller getragen.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Fördermittel ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.