Betreff
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.
Vorlage
SV-7-1017/1
Art
Sitzungsvorlage

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Punkt VII:

 

Wann ist Kindertagespflege erlaubnispflichtig?

 

Wer Kinder

-          außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen

-          während des Tages

-          mehr als 15 Stunden wöchentlich

-          gegen Entgelt

-          länger als drei Monate

betreuen will (Tagespflegeperson) bedarf einer Pflegeerlaubnis.

 

Die Pflegeerlaubnis erteilt das Jugendamt.

 

Gem. § 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) befugt die Pflegeerlaubnis grundsätzlich zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

 

 

 

 

  1. Punkt XV wie folgt zu ändern:

 

Kostenbeitrag

 

Für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII werden gem. § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Kostenbeiträge erheben. Die Höhe der zu leistenden Kostenbeiträge ergibt sich aus der Anlage 2 zu diesen Förderrichtlinien.

Die Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages ist abhängig

 

-          vom Alter des Kindes,

-          vom notwendigen Betreuungsbedarf und

-          der Höhe des in der Anlage 2 näher erläuterten Jahreseinkommen.

 

Auf Antrag werden Kostenbeiträge gem. § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII ganz oder teilweise erlassen.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2008 einstimmig dem vorgenannten Beschlussvorschlag zugestimmt. Da die bisherigen Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom Kreistag in seiner Sitzung am 17.05.2006 nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschlossen wurden, sollen nun auch die Änderungen dieser Richtlinien durch den Kreistag beschlossen werden.

Im übrigen wird auf die Ausführungen der Sitzungsvorlage SV-7-1017 verwiesen.