Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) im Kreis Coesfeld; Entwicklung der Zahl der SGB II - Leistungsberechtigten im Vergleichszeitraum Juni 2006 bis Juni 2008
Vorlage
SV-7-1074
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-       ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem /  II. Lösung

Seit dem 01.01.2005 setzt der Kreis Coesfeld als einer von bundesweit nur 69 Optionskommunen das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft um und hat damit seit nunmehr über drei Jahren die Verantwortung für alle leistungsberechtigten Langzeitarbeitslosen im Kreis Coesfeld übernommen.

 

Die Zahl der betreuten SGB II – Leistungsberechtigten lässt sich in zwei wesentliche Gruppen unterteilen:

 

 

1)             Erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 65 Jahren im SGB II Regelsatzbezug;

          davon arbeitslos im Sinne der amtlichen Arbeitslosenstatistik

 

 

2)             Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sozialgeldbezug (in der Regel unter 15 bzw. über 65 Jahren) 

 

 

 

 

Entwicklung der Zahl der SGB II – Leistungsberechtigten (Lb):

Im Juni 2008 betreuten die Zentren für Arbeit im Kreis Coesfeld in 3.994 Bedarfsgemeinschaften insgesamt 8.227 SGB II - Leistungsberechtigte. Dieses stellt gegenüber dem Monat Juni 2006 mit noch 4.997 Bedarfsgemeinschaften und 9.091 SGB II – Leistungsberechtigten einen Rückgang um 864 Personen oder um 9,50 % dar.

 

Bei den Frauen stellt sich die Situation wie folgt dar:

Im Juni 2008 betreuten die Zentren für Arbeit im Kreis Coesfeld in 3.994 Bedarfsgemeinschaften insgesamt 4.313 weibliche  SGB II – Leistungsberechtigte. Dieses stellt gegenüber dem Monat Juni 2006 mit noch 4.997 Bedarfsgemeinschaften und 4.572 weiblichen SGB II – Leistungsberechtigten einen Rückgang um 259 Personen oder um 5,66 % dar.

 

Abweichend stellt sich die Situation bei den männlichen SGB II – Leistungsberechtigten dar. Hier betreuten die Zentren für Arbeit im Kreis Coesfeld im Juni 2008 in 3.994 Bedarfsgemeinschaften insgesamt 3.914 männliche SGB II – Leistungsberechtigte. Dieses stellt gegenüber dem Monat Juni 2006 mit noch 4.997 Bedarfsgemeinschaften und 4.519 männlich SGB II – Leistungsberechtigten einen Rückgang um 605 Personen oder um 13,4 % dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb):

Im Bereich der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind ebenfalls deutliche Rückgänge zu verzeichnen. So sank die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von 6.453 Personen im Juni 2006 um 8,80 % auf 5.885 Personen im Juni 2008.

Die Zahl der weiblichen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sank von 3.276 Personen im Juni 2006 um 2,87 % auf 3.182 Personen im Juni 2008. Bei den männlichen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sank von 3.177 Personen im Juni 2006 um 15,01 % auf 2.703 Personen im Juni 2008


 

 

Entwicklung der Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen:


Für die Zahl der Sozialgeldempfängerinnen und Sozialgeldempfänger (ca. 98 % der Personen sind unter 15 Jahren) ist ebenfalls im Vergleichszeitraum Juni 2006 bis Juni 2008 ein deutlicher Rückgang festzustellen. So bezogen noch im Juni 2006 insgesamt 2.638 Personen im Rahmen des SGB II Sozialgeld. Dieser Wert reduziert sich im Laufe der beiden folgenden Jahre auf 2.342 Personen bzw. um 11,22 %. Betrachtet man hierbei allein die Teilgruppe der Sozialgeldempfängerinnen, so ist hier ein Rückgang um 12,73 %, d.h. von 1.296 auf 1.132 Personen zu verzeichnen. Bei den männlichen Sozialgeldempfängern ist ein Rückgang um 9,02 % festzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen:

Die Zahl der Arbeitslosen weist den stärksten prozentualen Rückgang im Vergleichszeitraum Juni 2006 bis Juni 2008 aus. So konnte die Zahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum von ursprünglich 3.843 Personen um 43 % auf 2.175  Personen reduziert werden. Bei den Frauen war ein Rückgang von 1.895 auf 1.182 Personen oder von 37,63 % zu verzeichnen. Bei den Männern beträgt der Rückgang in diesem Zeitraum von 1.948 auf 993 Personen insgesamt 50,97 %. 


 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.