Beschlussvorschlag:
- ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Seit dem 01.01.2005 setzt
der Kreis Coesfeld als einer von bundesweit nur 69 Optionskommunen das
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende in
alleiniger Trägerschaft um und hat damit seit nunmehr über drei Jahren die
Verantwortung für alle leistungsberechtigten Langzeitarbeitslosen im Kreis
Coesfeld übernommen.
Die Zahl der betreuten SGB
II – Leistungsberechtigten lässt sich in zwei wesentliche Gruppen unterteilen:
1)
Erwerbsfähige
Hilfebedürftige zwischen 15 und 65 Jahren im SGB II Regelsatzbezug;
davon
arbeitslos im Sinne der amtlichen Arbeitslosenstatistik
2)
Nicht
erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sozialgeldbezug (in der Regel unter 15 bzw.
über 65 Jahren)
Entwicklung der Zahl
der SGB II – Leistungsberechtigten (Lb):
Im Juni 2008 betreuten die
Zentren für Arbeit im Kreis Coesfeld in 3.994 Bedarfsgemeinschaften insgesamt
8.227 SGB II - Leistungsberechtigte. Dieses stellt gegenüber dem Monat Juni
2006 mit noch 4.997 Bedarfsgemeinschaften und 9.091 SGB II –
Leistungsberechtigten einen Rückgang um 864 Personen oder um 9,50 % dar.
Bei den Frauen stellt sich
die Situation wie folgt dar:
Im Juni 2008 betreuten die
Zentren für Arbeit im Kreis Coesfeld in 3.994 Bedarfsgemeinschaften insgesamt
4.313 weibliche SGB II –
Leistungsberechtigte. Dieses stellt gegenüber dem Monat Juni 2006 mit noch
4.997 Bedarfsgemeinschaften und 4.572 weiblichen SGB II – Leistungsberechtigten
einen Rückgang um 259 Personen oder um 5,66 % dar.
Abweichend stellt sich die
Situation bei den männlichen SGB II – Leistungsberechtigten dar. Hier betreuten
die Zentren für Arbeit im Kreis Coesfeld im Juni 2008 in 3.994
Bedarfsgemeinschaften insgesamt 3.914 männliche SGB II – Leistungsberechtigte.
Dieses stellt gegenüber dem Monat Juni 2006 mit noch 4.997
Bedarfsgemeinschaften und 4.519 männlich SGB II – Leistungsberechtigten einen
Rückgang um 605 Personen oder um 13,4 % dar.
Entwicklung der Zahl
der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb):
Im Bereich der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind ebenfalls deutliche Rückgänge zu
verzeichnen. So sank die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von 6.453
Personen im Juni 2006 um 8,80 % auf 5.885 Personen im Juni 2008.
Die Zahl der weiblichen
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sank von 3.276 Personen im Juni 2006 um 2,87 %
auf 3.182 Personen im Juni 2008. Bei den männlichen erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen sank von 3.177 Personen im Juni 2006 um 15,01 % auf 2.703
Personen im Juni 2008
Entwicklung der Zahl
der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen:
Für die Zahl der Sozialgeldempfängerinnen und
Sozialgeldempfänger (ca. 98 % der Personen sind unter 15 Jahren) ist ebenfalls
im Vergleichszeitraum Juni 2006 bis Juni 2008 ein deutlicher Rückgang
festzustellen. So bezogen noch im Juni 2006 insgesamt 2.638 Personen im Rahmen
des SGB II Sozialgeld. Dieser Wert reduziert sich im Laufe der beiden folgenden
Jahre auf 2.342 Personen bzw. um 11,22 %. Betrachtet man hierbei allein die Teilgruppe
der Sozialgeldempfängerinnen, so ist hier ein Rückgang um 12,73 %, d.h. von
1.296 auf 1.132 Personen zu verzeichnen. Bei den männlichen
Sozialgeldempfängern ist ein Rückgang um 9,02 % festzustellen.
Entwicklung der Zahl
der Arbeitslosen:
Die Zahl der Arbeitslosen
weist den stärksten prozentualen Rückgang im Vergleichszeitraum Juni 2006 bis
Juni 2008 aus. So konnte die Zahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum von
ursprünglich 3.843 Personen um 43 % auf 2.175
Personen reduziert werden. Bei den Frauen war ein Rückgang von 1.895 auf
1.182 Personen oder von 37,63 % zu verzeichnen. Bei den Männern beträgt der
Rückgang in diesem Zeitraum von 1.948 auf 993 Personen insgesamt 50,97 %.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine