Betreff
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Sachstandsbericht
Vorlage
SV-7-1084
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

ohne

Begründung:

 

I. – V.

 

Der Planungsprozess zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist in 2008 mit der Entwicklung eines Bewirtschaftungsplanes auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie des Monitorings weitergeführt worden.

 

Die derzeitige Ausgangslage besagt, dass die im Kreis Coesfeld betrachteten Fließgewässer unabhängig vom Ziel nicht den geforderten Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen. Wesentliche Belastungspunkte für die Oberflächengewässer sind

 

-          die Gewässerqualität (Nährstoffe, Metalle und sonstige Parameter),

-          die fehlende Durchgängigkeit sowie

-          das eingeschränkte Artenspektrum.

 

Im Bereich der Grundwasserkörper ergibt sich nach den vorliegenden Daten, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserqualität (Nährstoffe) in den Bereichen der Grundwasserkörper im westlichen Kreisgebiet (Halterner Sande/ Dülmener Schichten) sowie in Bereich der Baumberge erforderlich sind.

 

Auf die bisherigen Berichte zur Wasserrahmenrichtlinie (zuletzt SV-07-0990) wird verwiesen.

 

Im Frühjahr 2008 sind in den jeweiligen Planungseinheiten unter Federführung der Bezirksregierungen die sog. „Runden Tische“ durchgeführt worden. Ziel dieser Arbeiten war die Erstellung einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage für die Entwicklung der Gewässer sowie die Herausarbeitung von Maßnahmenpaketen, die zur Zielerreichung erforderlich sind.

 

Die Arbeiten waren geprägt durch die allgemeinen Rahmenbedingungen, dass Maßnahmen im Konsens und nicht gegen den Willen Einzelner umzusetzen sind. Seitens der Bezirksregierung Münster sind für die Einzugsgebiete im Kreis Coesfeld nachfolgende potentiell notwendige Programmmaßnahmen entwickelt worden:

 

Für die Oberflächengewässer:

 

-          Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen der Landwirtschaft

-          Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft

-          Beratungsmaßnahmen

-          Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an Stauanlagen

-          Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen

-          Konzepterstellung

-          Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- und Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen

-           Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung

-          Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.b. Gehölzentwicklung)

-          Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils

-          Beseitigung von/ Verbesserung an wasserbaulichen Anlagen

-          Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung

-          Vertiefende Untersuchungen.

 

Maßnahmen im Bereich der kommunalen Entwässerung sind im Entwurf des  Bewirtschaftungsplans nicht aufgenommen worden, da die seitens der Gemeinden gemeldeten Maßnahmen (Abwasserbeseitigungskonzepte) vorrangig abzuarbeiten sind und erst die hierdurch erzielten Verbesserungen der Gewässerqualitäten ermittelt werden sollen.  Dies wurde von kommunaler Seite im Rahmen der Gespräche mit dem MUNLV kritisiert, da auch diese Maßnahmen gewässerverbessernd und somit auch gegenüber der EU als Beitrag zur Umsetzung der WRRL darzustellen sind. Gleiches gilt ebenfalls für die Aktivitäten der Steverkooperation, die durch ihren Beratungsansatz deutliche Erfolge im Bereich der Einträge aus punktuelle und diffusen Quellen erzielt hat. Insoweit wurde seitens der Vertreter des Kreises Coesfeld (Kreis, Landwirtschaftskammer) im Rahmen der „Runden Tische“ gefordert, auch die freiwillige Kooperation als eine umsetzbare Programmmaßnahme im Bereich der Oberflächengewässer mit aufzunehmen.

 

Für die Grundwasserkörper:

 

-          Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft

-          Beratungsmaßnahmen

-          Freiwillige Kooperationen (Steverkooperation)

-          Umsetzung und Aufrechterhaltung von spezifischen Wasserschutzmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten.

 

Der Kreis Coesfeld hat sich in den Planungsprozess gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sowie der Landwirtschaft und den Wasser- und Bodenverbänden, vertreten durch den Dachverband der Wasser- und Bodenverbände Kreis Coesfeld  eingebracht und im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung (vgl. Vorlage Nr. SV-7-0990/ Anlage 1) seine Vorstellung zur Umsetzung der Zielvorgaben dargelegt. Diese sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den nun im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmenpaketen.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Umsetzung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auch Maßnahmen an den Gewässern im Kreisgebiet sowie im Bereich des Grundwasserschutzes erfordern.

 

Während die kommunalen Maßnahmenträger schwerpunktmäßig die Belastungssituation der Gewässer durch punktuelle Einleitungen bearbeiten werden, sind Maßnahmen zur Eindämmung diffuser Einträge im Wesentlichen durch die Landwirtschaft zu erarbeiten. Die Wasser- und Bodenverbände sind des Weiteren aufgerufen, im Rahmen der Unterhaltung die ökologische Aufwertung der Fließgewässer unter Beibehaltung des Abflusspotentials zu sichern.  Um landesseitig eine gemeinsame Grundlage zur Umsetzung der Maßnahmen zu haben, wurde eine Vereinbarung (Anlage 2) zwischen den Vertretern der Landwirtschaft/ der Wasser- und Bodenverbände sowie dem MUNLV getroffen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass auf regionaler Ebene die dortigen Akteure (Kreis/ Wasser- und Bodenverbände/ Land- und Forstwirtschaft, Städte- und Gemeinden, etc.) einen gemeinsamen Konsens zur Umsetzung erarbeiten. Grundlage dieses gemeinsamen Konsens sollte im Kreisgebiet die in der Anlage 1 dargestellte Vereinbarung sein, die nun mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen wäre.

 

Diese Vorgabe und der bestehende Handlungsauftrag wird darauf hinauslaufen, dass flächenintensive Maßnahmen nur dort umzusetzen sein werden, wo entsprechende Verfügbarkeiten (Trittsteine/ Anlage 3) bestehen. Dies wird nach hiesiger Einschätzung insbesondere im Bereich öffentlicher Flächen bzw. im Bereich von Ausgleichs-/ Ersatzflächen sein. Darüber hinaus wird es Aufgabe der Wasser- und Bodenverbände  sein, im Rahmen der Unterhaltung die Gewässerstrukturen zu verbessern. Hierzu ist der Diskussionsprozess mit den Wasser- und Bodenverbänden begonnen worden, um ein abgestimmtes und in sich aufbauendes Gewässerunterhaltungskonzept zu erhalten.

 

Neben der anstehenden Konkretisierung der Maßnahmenprogramme wird es in den kommenden Jahren erforderlich sein, die Bürger im Rahmen einer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in den Prozess einzubinden. Hier wird seitens des MUNLV erwartet, dass sich insbesondere die lokalen Akteure einbringen und den Prozess aktiv begleiten.

 

Zur Sitzung sind Frau Dr. Frotscher-Hoof, zuständige Referatsleiterin im MUNLV zum Themenfeld (Stand der Wasserrahmenrichtlinienumsetzung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Ausblick auf die Arbeiten der Jahre 2009-2015) sowie Herr Schöler, Referatsleiter Ressourcenschutz , Wasser und Boden bei der Landwirtschaftskammer NRW zum Thema (Umsetzung der WRRL aus Sicht der Landwirtschaft im Lichte der Kooperationsvereinbarung) als Referenten eingeladen worden.

 

 

 

 

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

 

Anlage 1: Gemeinsames Positionspapier zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Kreis Coesfeld

 

Anlage 2: Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen

 

Anlage 3: Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung (Trittsteine)