Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Antrag der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V., c/o Klinik am Schlossgarten, Am Schlossgarten 10, 48249 Dülmen, vom 18.08.2008 auf Förderung des Aufbaues einer Angehörigengruppe im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-1109
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V. erhält für den Aufbau einer weiteren Angehörigengruppe in Coesfeld einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.380 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Rahmen der Hilfe zur Pflege hat der Kreis Coesfeld einen Fördertopf mit einem Gesamtvolumen von 100.000 Euro für das Jahr 2008 bereitgestellt. Ein Förderschwerpunkt  ist auch der Aufbau  besonderer Angebote für Demenzkranke bzw. ihrer Angehöriger.

 

Erfreulicherweise haben sich im Kreis bereits Angehörige von Demenzkranken in Selbsthilfegruppen organisiert. Wie im Antrag erläutert (Anlage 1), gibt es aber im Kreis bisher nur wenige Gruppen, die professionell begleitet bzw. geleitet werden. In Coesfeld gibt es bereits das Angebot von Frauen e.V., es steht jedoch nur für Frauen zur Verfügung. Nach Gesprächen zwischen Frauen e.V. und der Alzheimer Gesellschaft ist davon auszugehen, dass Frauen e.V. zwar zu einer Kooperation bereit ist, das eigene Angebot aber nicht ausweiten möchten.

 

II.  Lösung

 

Nach Aussagen der Alzheimer Gesellschaft müssen gerade Angehörige von Demenzkranken vielfältige psychische Anpassungsleistungen erbringen, um die typischen und schwerwiegenden Veränderungen im Laufe eines dementiellen Prozesses bei einem nahen Angehörigen realistisch wahrzunehmen, zu akzeptieren und damit umgehen zu lernen.

 

Durch die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, unter fachlicher Begleitung über seine Probleme zu reden und seine eigene Kompetenz durch fachliche Informationen zu stärken, können nach Erfahrung der Alzheimer Gesellschaft Angehörige motiviert werden, weiter den Demenzkranken im häuslichen Umfeld zu versorgen und zu betreuen. Mit dem Angebot kann damit auch der Grundsatz ambulant vor stationär gestärkt werden.

 

Mit dem Aufbau der Gruppe in Coesfeld soll noch in 2008 begonnen werden. Die Förderung soll in der Startphase einmalige Bedarfe für Büro- und PC-Bedarf, Arbeitsmaterial, Material für die Öffentlichkeitsarbeit abdecken. Weiter sollen Referenten für eine Veranstaltungsreihe verpflichtet werden und die Kosten der jeweiligen Treffen abgedeckt werden.

 

Eine Finanzierung der Gruppe durch die Klinik am Schlossgarten – wie für die Dülmener Gruppe – ist nicht möglich.

 

Ziel ist es, dass sich die Gruppe auf Dauer finanziell selber trägt. Nach Anerkennung als niederschwelliges Angebot sind insbesondere die Finanzierungen im Einzelfall über die Pflegeversicherung zu prüfen. Es wird weiter auf die Kooperation der Alzheimer Gesellschaft mit dem Katharinenstift und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband ab 2009 hingewiesen.

 

Die Alzheimer Gesellschaft wird mit den Kooperationspartnern folgende Eigenleistungen erbringen:

 

  1. Raumkosten
  2. teilweise Verpflegung bei den Veranstaltungen
  3. ehrenamtliche Mitarbeit
  4. die eigenen Personalkosten

 

Das Angebot soll am Standort Coesfeld aufgebaut werden, wird aber wie im Antrag erläutert allen betroffenen Angehörigen aus dem gesamten Kreis zur Verfügung stehen; insbesondere die Informationsveranstaltungen zu fachlichen Themen, zu denen Referenten eingeladen werden, können auch von Angehörigen anderer Gruppen genutzt werden.

 

Das Vorhaben der Alzheimer Gesellschaft erfüllt mehrere Förderkriterien und wird daher verwaltungsseitig für förderungswürdig gehalten.

 

III. Alternativen

 

Eine Förderung erfolgt nicht.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Alzheimer Gesellschaft erhält für den Aufbau der Angehörigengruppe in Coesfeld einen einmaligen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1.380 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf. Haushaltsmittel stehen in 2008 noch ausreichend zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Vergabe der Fördermittel ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.