Betreff
Produktgruppe: 051.003 - familienergänzende Hilfen für junge Menschen/Familien in besonderen Problemlagen
Förderung des Vereins Zartbitter Coesfeld e. V., Bernhard-v.-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld
Vorlage
SV-6-0845
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Vereins Zartbitter Coesfeld e. V., Bernhard-v.-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld, vom 04.01.2004 auf Förderung einer Grundpauschale in Höhe von jährlich 3.000,-- Euro für die allgemeine Beratungstätigkeit wird nicht entsprochen.

Begründung:

 

I.   Problem

Um ein angemessenes Beratungsangebot für den Bereich „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ zu schaffen, hatte der Kreistag am 15.12.1993 beschlossen, die Beratungsstelle des Vereins Zartbitter ab 1994 finanziell zu fördern. Aus Kreismitteln wurden die Personalkosten für 0,5 Planstelle des Vereins übernommen. Die Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen förderten je 0,25 Planstelle.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde Ende 2002 der Vertrag mit dem Verein Zartbitter durch den Kreis Coesfeld mit Wirkung vom 01.01.2004 gekündigt. Die Stadt Dülmen kündigte zum gleichen Zeitpunkt den Vertrag. Die Stadt Coesfeld förderte bereits in 2003 nicht mehr, mit Ausnahme der Bereitstellung von Räumen.

 

 

Im Vertragszeitraum waren dem Verein durch Vertrag vom 07.03.1995 folgende Aufgaben übertragen worden:

 

  1. Einzelberatung von sexuellem Missbrauch betroffener Mädchen, Jungen bis 12 Jahren und junger Frauen

 

  1. Therapeutische Hilfen oder weitergehende Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe als Einzelfallhilfen unter Beachtung der Verfahrensvorschriften der §§ 36, 41 Abs. 2 KJHG

 

  1. Aufdeckung von sexuellem Missbrauch bei Mädchen im Alter bis 18 Jahren und Jungen im Alter bis 12 Jahren nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt (z. B. in Form einer Helferkonferenz)

 

  1. Einzelfallberatung von Müttern und Vätern und sonstigen Bezugspersonen bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs oder bei bereits aufgedecktem sexuellem Missbrauch

 

  1. Einrichtung von Gruppen und Begleitung von Müttern und Mädchen im Rahmen der Gruppenarbeit nach Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Coesfeld

 

  1. Informationsaustausch und Kooperation mit anderen psychosozialen Diensten/Stellen, insbesondere mit dem Kreisjugendamt Coesfeld

 

  1. Im südlichen Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld (Lüdinghausen und Umland) sind Sprechzeiten außerhalb des Vereinsbüros einzurichten

 

 

Über die Wahrnehmung der Aufgaben legte der Verein hier jährliche Tätigkeitsberichte vor und berichtete unter anderem auch im Jugendhilfeausschuss über seine Arbeit.

 

Den Jahresberichten war zu entnehmen, dass es kaum zu einer Zusammenarbeit zwischen dem Verein Zartbitter Coesfeld e. V. und den drei Jugendämtern im Kreise kam.

 

Weiter wurde festgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Coesfeld sehr häufig die ärztliche Beratungsstelle in Münster aufsuchten, die während des Vertragszeitraumes als weiteres Hilfsangebot für den betroffenen Personenkreis entstanden ist.

 

Nach Ablauf des Vertrages beantragt der Verein nunmehr, die allgemeine Beratungstätigkeit pauschal zu fördern.

 

II.  Lösung

 

Mehrfach wurden Gespräche mit dem Verein Zartbitter e. V. geführt, um die Zusammenarbeit mit den drei Jugendämtern zu intensivieren. Über die Gespräche wurde im Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

Während der Verein Zartbitter e. V. Coesfeld durch den Kreis Coesfeld pauschal gefördert wurde, findet die Zusammenarbeit mit der Kinderschutzambulanz auf einer anderen finanziellen Basis statt. Wie andere Anbieter von ambulanten Leistungen rechnet die Kinderschutzambulanz auch über Fachleistungsstunden ab. Dies führt zu einer sehr engen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Jugendamt und der betroffenen Familie.

 

Nach § 36 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) soll die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrer Fachkräfte getroffen werden.

 

Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen. Der Hilfeplan soll Feststellungen über den erzieherischen Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten. Regelmäßig soll überprüft werden, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.

 

Obwohl diese Regelungen des KJHG auch Inhalt des Vertrages mit dem Verein Zartbitter Coesfeld e. V. waren, erfolgte diese nach dem KJHG vorgegebene Zusammenarbeit nur in wenigen Ausnahmen.

 

Ziel der Gespräche mit dem Verein Zartbitter Coesfeld e. V. war es deshalb, von der pauschalen Finanzierung umzustellen auf eine einzelfallbezogene Kostenerstattung. Nachdem zunächst vom Verein erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken geäußert worden sind, konnte man sich dann bei den Gesprächen in 2003 die Abrechnung über Fachleistungsstunden vorstellen.

 

 

 

 

Laut Bericht der Mitarbeiterin des Vereins wurden bereits in 2003 einzelne Hilfen über Fachleistungsstunden finanziert.

 

Seitens der drei Jugendämter wurde dem Verein Zartbitter Coesfeld e. V. in den Gesprächen erklärt, dass auch künftig eine Zusammenarbeit im Einzelfall möglich ist, wenn der Verein die erforderliche Hilfe anbieten kann. Wie bei anderen Anbietern ambulanter Leistungen soll ausschließlich über Fachleistungsstunden die Arbeit des Vereins refinanziert werden. Hierzu bedarf es keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung mit dem Verein.

 

Der Verein beantragt nunmehr mit Schreiben vom 04.01.2004 (hier eingegangen am 09.01.2004) zusätzlich zu den Fachleistungsstunden eine pauschale Förderung in Höhe von 3.000,-- Euro jährlich. Da über Fachleistungsstunden nur konkrete erzieherische Hilfen abgerechnet werden können, ist nach Aussagen des Vereins die allgemeine Beratungstätigkeit gefährdet.

 

Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Bei den ersten Gesprächen mit dem Verein Zartbitter Coesfeld e. V. wurde seitens der drei Jugendämter überlegt, die Förderung zwischen einem allgemeinen Beratungsteil mit pauschaler Finanzierung und Einzelfallhilfen über Fachleitungsstunden zu splitten. Wie mitgeteilt, wurde dieser Vorschlag seinerzeit vom Verein abgelehnt.

 

Bei den weiteren Verhandlungen sind die drei Jugendämter aufgrund der prekäreren Haushaltssituation lediglich noch von einer Einzelfallfinanzierung über Fachleistungsstunden ausgegangen. Dementsprechend wurde auch beim Kreis Coesfeld der Haushaltsansatz ermittelt.

 

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Anregungen des Vereins, neue Wege in der Zusammenarbeit zu beschreiten, aufzugreifen und im Bedarfsfall über Fachleistungsstunden abzurechnen, wobei die Höhe der Fachleistungsstunden noch mit dem Verein zu verhandeln ist.

 

Eine darüber hinausgehende pauschale Bezuschussung sollte nicht erfolgen.

 

 

III. Alternativen

 

Dem Antrag des Vereins wird entsprochen.

 

 

IV.       Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im Haushaltsplan 2004 sind bei der Haushaltsstelle 4530.718100 Kreiszuschuss Beratungsstelle Zartbitter e. V. 10.000,-- Euro eingeplant. Der gleiche Betrag wurde für den Kreiszuschuss an die Kinderschutzambulanz bei der Haushaltsstelle 4530.718200 veranschlagt. Insgesamt stehen damit für Hilfen an den betroffenen Personenkreis 20.000,-- Euro im Jahr 2004 zur Verfügung.

 

Hilfesuchende können wahlweise das Angebot der Beratungsstelle Zartbitter e. V. oder der Kinderschutzambulanz in Anspruch nehmen, die Bewilligung erfolgt seitens des Jugendamtes nach Durchführung des Hilfeplanverfahrens.

 

 

 

Die Bereitstellung eines pauschalen Zuschusses in beantragter Höhe würde den Gesamtbetrag für Einzelhilfen entsprechend reduzieren.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Da auch eine pauschale Bezuschussung für die Folgejahre beantragt wurde, ist eine Zuständigkeit des Kreistages gegeben.