Förderung des Vereins Zartbitter Coesfeld e. V., Bernhard-v.-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Vereins Zartbitter Coesfeld e. V., Bernhard-v.-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld, vom 04.01.2004 auf Förderung einer Grundpauschale in Höhe von jährlich 3.000,-- Euro für die allgemeine Beratungstätigkeit wird nicht entsprochen.
Begründung:
I. Problem
Um
ein angemessenes Beratungsangebot für den Bereich „Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche“ zu schaffen, hatte der Kreistag am 15.12.1993 beschlossen, die
Beratungsstelle des Vereins Zartbitter ab 1994 finanziell zu fördern. Aus
Kreismitteln wurden die Personalkosten für 0,5 Planstelle des Vereins
übernommen. Die Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen förderten je 0,25
Planstelle.
Im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde Ende 2002 der Vertrag mit dem Verein
Zartbitter durch den Kreis Coesfeld mit Wirkung vom 01.01.2004 gekündigt. Die
Stadt Dülmen kündigte zum gleichen Zeitpunkt den Vertrag. Die Stadt Coesfeld
förderte bereits in 2003 nicht mehr, mit Ausnahme der Bereitstellung von
Räumen.
Im Vertragszeitraum waren
dem Verein durch Vertrag vom 07.03.1995 folgende Aufgaben übertragen worden:
- Einzelberatung von
sexuellem Missbrauch betroffener Mädchen, Jungen bis 12 Jahren und junger
Frauen
- Therapeutische
Hilfen oder weitergehende Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe als
Einzelfallhilfen unter Beachtung der Verfahrensvorschriften der §§ 36, 41
Abs. 2 KJHG
- Aufdeckung von
sexuellem Missbrauch bei Mädchen im Alter bis 18 Jahren und Jungen im
Alter bis 12 Jahren nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt (z. B.
in Form einer Helferkonferenz)
- Einzelfallberatung
von Müttern und Vätern und sonstigen Bezugspersonen bei Verdacht des sexuellen
Missbrauchs oder bei bereits aufgedecktem sexuellem Missbrauch
- Einrichtung von
Gruppen und Begleitung von Müttern und Mädchen im Rahmen der Gruppenarbeit
nach Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Coesfeld
- Informationsaustausch
und Kooperation mit anderen psychosozialen Diensten/Stellen, insbesondere
mit dem Kreisjugendamt Coesfeld
- Im südlichen Bereich
des Kreisjugendamtes Coesfeld (Lüdinghausen und Umland) sind Sprechzeiten
außerhalb des Vereinsbüros einzurichten
Über die Wahrnehmung der Aufgaben legte der Verein
hier jährliche Tätigkeitsberichte vor und berichtete unter anderem auch im
Jugendhilfeausschuss über seine Arbeit.
Den
Jahresberichten war zu entnehmen, dass es kaum zu einer Zusammenarbeit zwischen
dem Verein Zartbitter Coesfeld e. V. und den drei Jugendämtern im Kreise kam.
Weiter
wurde festgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Coesfeld sehr
häufig die ärztliche Beratungsstelle in Münster aufsuchten, die während des
Vertragszeitraumes als weiteres Hilfsangebot für den betroffenen Personenkreis
entstanden ist.
Nach
Ablauf des Vertrages beantragt der Verein nunmehr, die allgemeine
Beratungstätigkeit pauschal zu fördern.
II. Lösung
Mehrfach wurden Gespräche mit dem Verein Zartbitter e.
V. geführt, um die Zusammenarbeit mit den drei Jugendämtern zu intensivieren.
Über die Gespräche wurde im Jugendhilfeausschuss berichtet.
Während der Verein Zartbitter e. V. Coesfeld durch den
Kreis Coesfeld pauschal gefördert wurde, findet die Zusammenarbeit mit der
Kinderschutzambulanz auf einer anderen finanziellen Basis statt. Wie andere
Anbieter von ambulanten Leistungen rechnet die Kinderschutzambulanz auch über Fachleistungsstunden
ab. Dies führt zu einer sehr engen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Jugendamt
und der betroffenen Familie.
Nach § 36 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
soll die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart, wenn Hilfe
voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrer
Fachkräfte getroffen werden.
Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen
sie zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem
Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen. Der Hilfeplan soll Feststellungen über
den erzieherischen Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die
notwendigen Leistungen enthalten. Regelmäßig soll überprüft werden, ob die
gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.
Obwohl diese Regelungen des KJHG auch Inhalt des
Vertrages mit dem Verein Zartbitter Coesfeld e. V. waren, erfolgte diese nach
dem KJHG vorgegebene Zusammenarbeit nur in wenigen Ausnahmen.
Ziel der Gespräche mit dem Verein Zartbitter Coesfeld
e. V. war es deshalb, von der pauschalen Finanzierung umzustellen auf eine
einzelfallbezogene Kostenerstattung. Nachdem zunächst vom Verein erhebliche
datenschutzrechtliche Bedenken geäußert worden sind, konnte man sich dann bei
den Gesprächen in 2003 die Abrechnung über Fachleistungsstunden vorstellen.
Laut Bericht der Mitarbeiterin des Vereins wurden
bereits in 2003 einzelne Hilfen über Fachleistungsstunden finanziert.
Seitens der drei Jugendämter wurde dem Verein
Zartbitter Coesfeld e. V. in den Gesprächen erklärt, dass auch künftig eine
Zusammenarbeit im Einzelfall möglich ist, wenn der Verein die erforderliche
Hilfe anbieten kann. Wie bei anderen Anbietern ambulanter Leistungen soll
ausschließlich über Fachleistungsstunden die Arbeit des Vereins refinanziert
werden. Hierzu bedarf es keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung mit dem
Verein.
Der Verein beantragt nunmehr mit Schreiben vom
04.01.2004 (hier eingegangen am 09.01.2004) zusätzlich zu den
Fachleistungsstunden eine pauschale Förderung in Höhe von 3.000,-- Euro
jährlich. Da über Fachleistungsstunden nur konkrete erzieherische Hilfen
abgerechnet werden können, ist nach Aussagen des Vereins die allgemeine
Beratungstätigkeit gefährdet.
Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.
Bei den ersten Gesprächen mit dem Verein Zartbitter
Coesfeld e. V. wurde seitens der drei Jugendämter überlegt, die Förderung
zwischen einem allgemeinen Beratungsteil mit pauschaler Finanzierung und
Einzelfallhilfen über Fachleitungsstunden zu splitten. Wie mitgeteilt, wurde
dieser Vorschlag seinerzeit vom Verein abgelehnt.
Bei den weiteren Verhandlungen sind die drei
Jugendämter aufgrund der prekäreren Haushaltssituation lediglich noch von einer
Einzelfallfinanzierung über Fachleistungsstunden ausgegangen. Dementsprechend
wurde auch beim Kreis Coesfeld der Haushaltsansatz ermittelt.
Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
die Anregungen des Vereins, neue Wege in der Zusammenarbeit zu beschreiten,
aufzugreifen und im Bedarfsfall über Fachleistungsstunden abzurechnen, wobei
die Höhe der Fachleistungsstunden noch mit dem Verein zu verhandeln ist.
Eine darüber hinausgehende pauschale Bezuschussung
sollte nicht erfolgen.
III. Alternativen
Dem Antrag
des Vereins wird entsprochen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Im Haushaltsplan 2004 sind bei der Haushaltsstelle
4530.718100 Kreiszuschuss Beratungsstelle Zartbitter e. V. 10.000,-- Euro
eingeplant. Der gleiche Betrag wurde für den Kreiszuschuss an die
Kinderschutzambulanz bei der Haushaltsstelle 4530.718200 veranschlagt.
Insgesamt stehen damit für Hilfen an den betroffenen Personenkreis 20.000,--
Euro im Jahr 2004 zur Verfügung.
Hilfesuchende können wahlweise das Angebot der
Beratungsstelle Zartbitter e. V. oder der Kinderschutzambulanz in Anspruch
nehmen, die Bewilligung erfolgt seitens des Jugendamtes nach Durchführung des
Hilfeplanverfahrens.
Die Bereitstellung eines pauschalen Zuschusses in
beantragter Höhe würde den Gesamtbetrag für Einzelhilfen entsprechend
reduzieren.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Da
auch eine pauschale Bezuschussung für die Folgejahre beantragt wurde, ist eine
Zuständigkeit des Kreistages gegeben.