Beschlussvorschlag:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im bisherigen Stellenumfang wird die Verwaltung beauftragt, mit der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. befristete Zuwendungsverträge mit einer Laufzeit für die Jahre 2009 – 2011 abzuschließen.

 

Als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben werden

a)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. während der Laufzeit jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises in Höhe von 399.478 € und wie bisher eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 76.800 € bereit gestellt,

b)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

-    in den Jahren 2009 und 2010 jeweils jährlich wie bisher eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises in Höhe von 165.400 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 46.100 € und

-    im Jahr 2011 eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises in Höhe von 168.873,40 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 46.100 €

bereit gestellt.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur unter der Bedingung, dass die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2008 zur Verfügung steht.

Begründung:

I.   Problem

Die aktuelle Laufzeit der Verträge mit der AWO Münsterland-Recklinghausen (vormals AWO West-Münsterland) und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen ist gemäß Kreistagsbeschluss vom 12.03.2008 (s. SV-7-0911) bis zum 31.12.2008 befristet.

 

Der Kreistag hat zudem am 12.03.2008 in Folge des Teilberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur "Unteren Gesundheitsbehörde" den Auftrag erteilt, die Auswirkungen einer Kürzung um 20 % der Kreiszuschüsse für die Förderung dieser Aufgaben zu prüfen.

 

Überblick zum Stand der Angebote und Leistungen der geförderten Aufgabenwahrnehmung:

 

Die Förderung beinhaltet die Angebote und Leistungen der folgenden Stellen im Kreisgebiet:

-  in Trägerschaft der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen:

        Sucht- und Drogenberatungsstelle

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 0,5 Stelle Verwaltungskraft),

        Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen

(1,0 Fachstelle (Sozialarbeit));

-  in Trägerschaft des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.:

        Suchtberatungsstellen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

(5,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 1,5 Stellen Verwaltungskräfte),

        Fachstelle für Suchtvorbeugung

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit, Pädagogik)).

 

Die Stellen bestehen mit Förderung des Kreises z.T. seit über 25 Jahren. Sie werden im Wesentlichen durch Mittel des Kreises, des Landes und durch Eigenmittel der Träger finanziert. Der Stellenumfang wurde zuletzt mit Beschlüssen des Kreistages im Jahre 1993 (Suchtvorbeugung) und im Jahre 2000 (psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen) erhöht. Seit dem Jahr 2000 sind die Aufgabenwahrnehmung und Bezuschussung gemäß Kreistagsbeschluss durch Zuwendungsverträge mit Leistungs-, Finanzierungs- und Prüfungsvereinbarungen vertraglich geregelt. Darin eingeschlossen im Rahmen der Pauschalförderung ist ohne Zusatzvergütung auch die Durchführung von Leistungen auf der Grundlage des SGB XII (z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Folge der Suchtkrankheit) oder des SGB II (Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung für Hilfebedürftige als Leistung zur Eingliederung in Arbeit) mit Zuständigkeit des Kreises oder der Städte und Gemeinden.

 

Umfang und Ausstattung der geförderten Stellen entsprechen nach Einschätzung der Unteren Gesundheitsbehörde dem Mindeststandard, um auch im Kreis Coesfeld bundesweit aus fachlicher Sicht als notwendig erachtete Aufgaben und Funktionen im System der Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung ausreichend erfüllen zu können. Die geförderten Stellen übernehmen hier in diesem Rahmen wesentliche und grundlegende Funktionen zur gezielten Hilfe und Prävention. Ihre Angebote sind ausgerichtet auf verschiedene Formen der Suchterkrankungen und des Missbrauchs von Sucht- und Rauschmitteln. Ihre Leistungen zielen auch auf die Verhinderung oder Linderung der schädlichen Folgen von Sucht oder missbräuchlichen Konsum (z.B. Unfälle, Gewalttaten, Kindeswohlgefährdung, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Versorgungsbedarf) für das betroffene Umfeld. Die Aufgabenwahrnehmung im Kreis Coesfeld gilt insbesondere hinsichtlich der Suchtvorbeugung und der präventiven Wirkung der Hilfen, die weitere Leistungen unnötig macht, sowie der Qualität und Ergebnisse der interdisziplinären und trägerübergreifenden Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen und Dienste auch überregional als vorbildlich.


    Die Sucht- und Drogenberatungsstellen fungieren im Hilfesystem als zentrale Anlaufstellen für alle Suchtkranken oder Suchtgefährdeten einschließlich ihrer Angehörigen, die ortsnah und kurzfristig durch Fachkräfte u.a.

- persönliche Hilfe und Klärung zur gezielten Problemlösung und Verhaltensänderung,

- die wirksame Einleitung und Durchführung einer notwendigen Behandlung oder

- begleitende Unterstützung zur Vor- und Nachsorge (soziale und berufliche Wiedereingliederung) für sich oder für Angehörige suchen oder zu diesem Zweck von anderen Stellen dorthin vermittelt werden.

    Die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen ist Voraussetzung und Instrument dafür, dass entsprechend den Rechtsverordnungen des Betäubungsmittelgesetzes die substitutionsgestützte Behandlung von Opiatabhängigen ambulant in ärztlichen Praxen oder Fachambulanzen im Kreisgebiet durchgeführt und durch ihre gezielte Begleitung und Unterstützung der Weg zur sozialen oder beruflichen Reintegration der Betroffenen gesichert werden kann.

    Die Fachstelle für Suchtvorbeugung ist maßgeblicher Akteur, aber auch Motor und Kompetenzzentrum z.B. für Schulen, Jugendzentren, Kindergärten, Sportvereinen, Familien usw., um mit Kontinuität und durch Ressourcenbündelung wirksame und machbare Präventionsmaßnahmen systematisch vor Ort im Alltag umsetzen zu können.

 

Weitere Informationen zu den Leistungen dieser Stellen können in der Anlage den letzten Jahresberichten der AWO (s. Anlage 5) oder des Caritasverbandes (s. Anlagen 6 und 7) entnommen werden.

    Danach nahmen im Jahre 2007 insgesamt 687 Hilfesuchende mit mindestens drei Gesprächskontakten die Unterstützung der Sucht- und Drogenberatungsstellen von AWO oder Caritasverband in Anspruch. Hinzu kamen in der Summe 586 Kurzkontakte oder auf Wunsch anonym durchgeführte Beratungsgespräche.

    Von Seiten der Fachstelle für substituierte Drogenabhängige der AWO wurden 62 Opiatabhängige im Jahreszeitraum psychosozial betreut.

    Die Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes konnte ihrem Bericht nach im Jahr 2007 insgesamt 222 Einzelmaßnahmen oder größere Projekte alleine oder zusammen mit anderen Einrichtungen durchführen und dabei über 2.300 Personen oder Multiplikatoren (z.B. Pädagogen, Erzieherinnen, Eltern usw.) durch persönliche Ansprache einbeziehen und mit Ansätzen der Prävention vertraut machen.

 

Auswirkungen einer Kürzung des Kreiszuschusses um 20 %:

 

Zur Frage nach den Auswirkungen einer Zuschusskürzung um 20 % haben die Geschäftsführer und Fachstellen der AWO und des Caritasverbandes Stellung genommen. Die Stellungnahmen sind in der Anlage als Schreiben (s. Anlagen 3 und 4) beigefügt oder in den Jahresberichten enthalten (s. Anlagen 5 - 7).

 

Zusammengefasst lehnen sie im Ergebnis übereinstimmend eine Mittelkürzung als nicht kompensierbar ab. Ein daraus resultierender Abbau der personellen Stellenausstattung wäre nicht bedarfsgerecht. Die Kapazitäten für ein Mindestmaß an notwendigen Hilfen und Maßnahmen würden unterschritten. Als Resultat würde unmittelbar die Versorgung für die Suchtkranken und die Hilfestellung für die Angehörigen verschlechtert. Die verfolgten Ziele und angesprochenen Ergebnisse wären gefährdet. Auch die erreichte Qualität und Wirkung der Suchtprävention würde beeinträchtigt und hätte weitreichende Folgen. Die Probleme könnten sich aufgrund der Folgewirkungen leicht in andere Bereiche verlagern. Wegen der mangelnden adäquaten Möglichkeiten führe dies dann zu einem Mehraufwand oder zusätzlichem Mittelverbrauch. Aufgrund der Bedarfslage sei es eher angezeigt, den Leistungskatalog der Hilfen zu verstärken und sich gegenüber den wandelnden Trends im Bereich des riskanten Sucht- und Rauschmittelkonsums frühzeitig wirksam und gemeinsam aufzustellen.

 

Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege den Entwurf einer Landesrahmenvereinbarung entwickelt, die mit Wirkung zum 01.01.2009 verbindlich geschlossen werden soll, um die Kommunalisierung der Landesförderung für Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht-Bereich landesweit gemeinsam umzusetzen (s. SV-7-0911). Darin sind verschiedene Ziele, Kriterien und Anforderungen als fachliche Mindeststandards für die Aufgabenwahrnehmung aufgeführt (s. Anlage 8). Bewährte örtliche Strukturen der Angebote und Leistungen sollen der Präambel nach auf diesem Weg gestärkt und die Versorgung der betroffenen Menschen langfristig gesichert werden.

 

Zu den Zielen gehören u.a. die Reduzierung der Zahl von Suchtgefährdeten und Suchtkranken sowie die Verbesserung und Stabilisierung der gesundheitlichen Situation und der sozialen und beruflichen Integration der Betroffenen. Um dies zu erreichen, sollen die Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote bedarfsgerecht ausgestaltet sein und u.a. den folgenden Kriterien und Anforderungen genügen:

    frühzeitig und langfristig angelegte zielgruppenorientierte Prävention,

    frühestmögliche Hilfegewährung,

    ambulant vor stationär,

    wohnortnah vor wohnortfern;

    angemessene Hilfe in jeder Krankheitsphase,

    Förderung der Selbsthilfe vor Fremdhilfe,

    verkehrsgünstige Erreichbarkeit im Einzugsgebiet,

    nutzerorientierte Öffnungszeiten,

    funktionsgerechte räumliche und bürotechnische Ausstattung,

    ausreichende Zahl von qualifiziertem Personal entsprechend den fachlichen Anforderungen,

    multiprofessioneller Arbeitsansatz innerhalb der Einrichtung und/oder trägerübergreifend innerhalb des regionalen Hilfesystems,

    kontinuierliche Qualifizierung der Fachkräfte.

 

Bei einer Kürzung des Kreiszuschusses um 20 % könnten nach Stellungnahmen der Träger und nach Einschätzung der Unteren Gesundheitsbehörde viele dieser für die betroffenen Menschen wesentlichen Ziele und Anforderungen nicht mehr ausreichend im Kreis Coesfeld erfüllt werden. Es würden Stellenstreichungen resultieren und in der Folge die Qualität und Quantität der Angebote und Leistungen eingeschränkt. Die Hilfen und Präventionsmaßnahmen könnten dann zumindest für einen Teil der Betroffenen nicht mehr rechtzeitig (Mindeststandard: Erstgespräch nach Kontaktaufnahme innerhalb von 7 Tagen) oder nicht mehr im erforderlichen Maße durchgeführt werden, um eine positive Wirkung zu erzielen. Die gesetzten Ziele im Hinblick auf eine Verbesserung oder Stabilisierung der gesundheitlichen Situation oder der sozialen und beruflichen Integration wären weniger erreichbar und würden in mehr Fällen gar nicht erreicht. Die Misserfolge (z.B. Rückfälle) trotz Unterstützung würden zunehmen. Auch die weiteren Schäden und Folgekosten eines fortgesetzten Suchtmittelmissbrauchs könnten weniger wirksam verhindert werden. Schließlich wäre damit zu rechnen, dass die angestrebte Reduzierung der Zahl von Suchtgefährdeten und Suchtkranken im Kreisgebiet nur in verringertem Umfang gelingen würde.

 

Das für Gesundheit zuständige Landesministerium geht in aktuellen Hochrechnungen für Nordrhein-Westfalen von ca. 761.000 Abhängigkeitskranken alleine hinsichtlich der Suchtmittel Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen und im Bereich Glücksspiel aus. Die zusätzliche Zahl der Suchtgefährdeten, die bereits missbräuchlich und mit schädlichen Folgen die Mittel konsumieren, bemisst das Land ungefähr in der gleichen Größenordnung. Wäre die Zahl der Hilfebedürftigen auf die Einwohnerzahl im Kreis Coesfeld übertragen tatsächlich hier nur halb so groß (rund 9.000), wäre bereits viel erreicht, bliebe aber auch weiterhin noch viel in dieser Hinsicht zu tun.

II.  Lösung

Die Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, der Suchtprävention und der psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld durch die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird in den Jahren 2009 – 2011 im gleichbleibenden Stellenumfang wie im Jahre 2008 weitergeführt und durch jährliche Zuwendungen von zweckgebundenen Fördermitteln des Kreises und des Landes bezuschusst.

 

Der Zuschuss von Fördermitteln des Kreises wird nicht gekürzt. Zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung werden die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen der Träger zu einem bestimmten Teil durch eine Anhebung der festen Förderbeträge aus Mitteln des Kreises gedeckt. Bei gleichbleibenden Landesmitteln werden die übrigen bzw. darüber hinausgehenden Kostensteigerungen durch Eigenmittel und die mögliche Einnahme sonstiger Drittmittel von AWO bzw. Caritasverband getragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beschlussvorschlag und anknüpfend an die bisherigen Leistungs-, Finanzierungs- und Prüfungsvereinbarungen im Jahr 2008 mit den Trägern befristete Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung mit Wirkung für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2011 abzuschließen. Dabei sind mögliche Veränderungen der Landesförderung (s.u.), die o.a. Landesrahmenvereinbarung zur Kommunalisierung (s. Anlage 8) sowie Entwicklungen der Suchtberatung und psychosozialen Betreuung im Rahmen des SGB II (s. SV-7-0911) bzw. des SGB XII mit ihren Erfordernissen zu berücksichtigen. Dazu sind steuerungsrelevante Kennzahlen und entsprechende Dokumentationen der Angebote und Leistungen zu vereinbaren.

 

Die Geschäftsführer bzw. Vorstände der Träger haben den zum Beschluss vorgeschlagenen Zuwendungsfestbeträgen für die Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2011 mit gleichbleibenden Stellenumfang wie im Jahr 2008 bereits zugestimmt.

 

Seit Umstellung und Kommunalisierung der Landesförderung zur Bekämpfung der Suchtgefahren, die erstmals durch Entscheidung des Landtages zum Haushalt für das Jahr 2007 in Kraft getreten ist, wird den Kreisen und kreisfreien Städten eine fachbezogene Pauschale (nach § 29 Haushaltsgesetz i.V.m. § 24 Gemeindefinanzierungsgesetz) zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz, aber mit Maßgaben zur Durchführung bestimmter Aufgaben und zum Erhalt und zur Weiterentwicklung bewährter örtlicher Hilfe- und Präventionsstrukturen zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Landespauschale ergibt sich bisher aus der Summe der Fördermittel, die den o.a. Beratungs- und Fachstellen im Kreis Coesfeld zuletzt im Jahr 2006 direkt vom Land zugewendet wurden. Die Förderpauschale für den Kreis Coesfeld ist auch im Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2009 im unveränderten Umfang veranschlagt worden. Die freie Wohlfahrtspflege hat vom Land gefordert, die bisherigen Pauschalen mindestens in den nächsten 3 Jahren nicht zu kürzen, sondern gemäß den Kosten zu erhöhen.

 

Die zukünftige Bereitstellung und Höhe der fachbezogenen Landespauschale hängt von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Landtages ab. Um auszuschließen, dass in den Jahren 2009 – 2011 u.U. ausfallende Landesmittel in dieser Sache automatisch durch Mittel des Kreises ersetzt werden, erfolgen die zum Beschluss vorgeschlagenen Zuwendungen der Fördermittel des Landes an die AWO und an den Caritasverband zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung nur unter der Bedingung, dass die fachbezogene Landespauschale für diese Aufgaben in den Jahren 2009 – 2011 jeweils in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahr 2008 dem Kreis zur Verfügung steht. Die daraus entstehenden Risiken zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung für die AWO und den Caritasverband sollen durch vertragliche Öffnungsklauseln gemildert werden.

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Grundlage für den Beschlussvorschlag zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung in den Jahren 2009 – 2011 im bisherigen Stellenumfang ist die Kosten- und Finanzierungsplanung, die in der Anlage getrennt für die AWO (Anlage 1) und den Caritasverband (Anlage 2) mit Vergleichszahlen zu den Vorjahren aufgeführt sind.

 

Die Kostenermittlung erfolgte einerseits anhand der nachweislichen Angaben zu den Ist-Kosten der Träger und andererseits anhand der pauschalen kommunalen Kosten eines Arbeitsplatzes nach Werten und Verfahren der "KGSt" (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung/ Verwaltungsmanagement). Letztere bilden gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.12.2006 einen Vergleichsstandard für die Aufwendungen der freien Träger in dieser Sache. Nach den Finanzierungsregelungen der Zuwendungsverträge für die Jahre 2007 und 2008 ist die jeweilige Gesamtsumme der berücksichtigungsfähigen pauschalen und kommunalen Kosten nach KGSt zudem die Grundlage für die Bemessung der Förderbeträge.

 

Die AWO rechnet nach tariflichen Lohnkostensteigerungen im Jahr 2008 mit weiteren jährlichen Steigerungen im Zeitraum 2009 – 2011 zwischen 3,5 % und 2,5 % (s. Anlage 1a). Zusätzlich hält sie zukünftig eine Erhöhung der Aufwendungen im Bereich der Sachkosten für erforderlich. Dennoch bleiben die veranschlagten Ist-Kosten aufgrund eines Personalwechsels im Jahr 2008 in der Gesamtsumme unter dem Kostenniveau nach KGSt für die Jahre 2007/2008, liegen aber höher als der bisherige Maßstab der Gesamtsumme berücksichtigungsfähiger Kosten nach KGSt für die Jahre 2005/2006.

 

Bei unveränderten Fördermitteln des Landes und des Kreises, aber steigenden voraussichtlichen Ist-Kosten der AWO würde im Jahre 2011 der Anteil an Eigenmitteln und sonstigen Drittmitteleinnahmen der AWO an der Deckung der voraussichtlichen Ist-Kosten bei über 10 % liegen (s. Anlage 1b). Um diesen voraussichtlichen Beitrag an Eigen- und sonstigen Drittmitteln der AWO nicht über 10 % steigen zu lassen, sollen gemäß Beschlussvorschlag die Fördermittel des Kreises (bei unveränderten Fördermitteln des Landes), mit denen die Aufgabenwahrnehmung der AWO jährlich bezuschusst werden soll, in den Jahren 2009 und 2010 in der Höhe unverändert wie im Jahr 2008 (165.400 €) gewährt, aber im Jahre 2011 um 3.473,40 € auf dann 168.873,40 € angehoben werden.

 

Der Caritasverband hat nachweisliche tarifliche Personalkostensteigerungen in den Jahren 2008 und 2009 geltend gemacht. Im Vergleich zu den zuvor veranschlagten Personalkosten für das Jahr 2008 in Höhe von insgesamt 457.471,43 € ergibt sich im Jahr 2009 eine voraussichtliche Steigerung der Personalkosten um 24.243,47 € auf dann insgesamt 481.714,90 €, die auch in den Folgejahren zur Wirkung kommen könnte. Neben den für das Jahr 2009 erwarteten Personalkosten liegen auch die veranschlagten Sach- und Verwaltungsgemeinkosten über den Vergleichswerten nach KGSt für die Jahre 2007/2008. Für die Jahre 2010 – 2011 rechnet der Caritasverband derzeit unverbindlich mit unsicheren jährlichen Kostensteigerungen von 3 % (s. Anlage 2a).

 

Die geltend gemachte Personalkostensteigerung in Höhe von 24.243,47 € ab dem Jahr 2009 soll bei gleichbleibenden Fördermitteln des Landes proportional im bisherigen Kostendeckungsverhältnis durch zusätzliche Mittel des Kreises und zusätzliche Eigenmittel des Caritasverbandes getragen werden. Dazu wurde in Fortschreibung des zuletzt veranschlagten Größenverhältnisses an der Deckung der voraussichtlichen Gesamtkosten im Jahre 2008 zwischen den Fördermitteln des Kreises einerseits gegenüber den Eigenmitteln und den sonstigen Drittmitteleinnahmen des Caritasverbandes andererseits die o.a. Kostensteigerung aufgeteilt. Gemäß Beschlussvorschlag werden demnach die Fördermittel des Kreises (bei unveränderten Fördermitteln des Landes), mit denen die Aufgabenwahrnehmung des Caritasverbandes jährlich in den Jahren 2009 – 2011 bezuschusst werden soll, von bisher 380.200 € für das Jahr 2008 um 19.278 € auf dann 399.478 € angehoben (s. Anlage 2b).

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Tabellen: AWO – Kostenermittlung – Finanzierungsplanung – 2009 – 2011
  2. Tabellen: CV – Kostenermittlung – Finanzierungsplanung – 2009 – 2011
  3. Stellungnahme des Caritasverbandes vom 23.04.2008 zu den Auswirkungen einer Mittelkürzung um 20 %
  4. Stellungnahme der AWO vom 22.04.2008 zu den Auswirkungen einer Mittelkürzung um 20 %

5.   AWO: Suchtbericht 2007 der Sucht- und Drogenberatung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen

  1. Caritasverband: Jahresbericht 2007 der Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen
  2. Caritasverband: Tätigkeitsbericht 2007 der Fachstelle für Suchtprävention
  3. Entwurf Landesrahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege in NRW zur Umsetzung der Kommunalisierung der Landesförderung für Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht-Bereich in NRW (Stand: 05.03.2008)