Beschlussvorschlag:
Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld
in Lüdinghausen - Europaschule - wird gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz zum
01.08.2009 am Schulort Lüdinghausen der Bildungsgang „Kaufmännische Assistentin
/ Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife in der Fachrichtung
Fremdsprachen (Anlage C 3 APO-BK)“ eingerichtet.
Begründung:
I. Problem
Der Schulleiter des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs
hat vorgeschlagen, zum 01.08.2009 am Schulort Lüdinghausen den Bildungsgang
„Kaufmännische Assistentin / Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife in
der Fachrichtung Fremdsprachen (Anlage C 3 APO-BK)“ zu errichten.
Die Begründung für die Einrichtung des Bildungsganges ist
dem Schreiben des Schulleiters vom 15.08.2008 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) zu
entnehmen.
Die benachbarten Schulträger von Berufskollegs wurden über
das Vorhaben informiert. Bedenken sind nur seitens der Stadt Münster unter
Hinweis auf den bestehenden Bildungsgang am Ludwig-Erhard-Berufskolleg in
Münster erhoben worden. Nach den vorliegenden Angaben über die Wohnorte der
Schüler/innen, die derzeit den Bildungsgang in Münster besuchen, ist davon
auszugehen, dass sich das Angebot in Lüdinghausen nur unwesentlich – ein bis
zwei Schüler/innen pro Jahrgang – auf die Klassenstärke am
Ludwig-Erhard-Berufskolleg auswirken wird. Die Bedenken der Stadt Münster
werden daher nicht geteilt.
Weiter wurden Stellungnahmen folgender Stellen eingeholt:
-
Industrie-
und Handelskammer Nord-Westfalen (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage)
-
Handwerkskammer
Münster (Anlage 3 zur Sitzungsvorlage)
-
Deutscher
Gewerkschaftsbund – Region Münsterland - (Anlage 4 zur Sitzungsvorlage)
-
Kreishandwerkerschaft
Coesfeld (Anlage 5 zur Sitzungsvorlage)
-
Wirtschaftsförderung
Kreis Coesfeld GmbH (Anlage 6 zur Sitzungsvorlage)
-
Agentur
für Arbeit Coesfeld (Anlage 7 zur Sitzungsvorlage)
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahmen
wurde die Errichtung des Bildungsganges in einem Gespräch zwischen den Schulleitungen
der Berufskollegs, der Schulaufsicht und dem Schulträger noch einmal erörtert.
Es bestand Envernehmen, den Bildungsgang zu errichten. Auf das Schreiben des
Schulleiters des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs vom 07.11.2008 (Anlage 8
zur Sitzungsvorlage) wird verwiesen.
Die Bezirksregierung Münster (Frau LRSchD’in Appler) hat im
Rahmen der schulfachlichen Beratung des Schulträgers am 26.09.2008 die
Errichtung des Bildungsganges befürwortet und die Genehmigung in Aussicht
gestellt.
Die Genehmigung des Bildungsganges wird unter der
Voraussetzung erteilt werden, dass der Klassenfrequenzwert von 22 Schülerinnen
und Schülern erreicht wird. Die Genehmigung wird unwirksam (auflösende
Bedingung), sofern ein zwei aufeinander folgenden Schuljahren die Mindestfrequenz
(16 Schüler/innen) ständig unterschritten wird.
Zum Schuljahr 2008/09 wurde in Lüdinghausen im Rahmen der
Binnendifferenzierung der „Höheren Handelsschule“ eine Klasse für Schüler/innen
eingerichtet, denen die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre Ausbildung in
einem dritten Jahr zur kaufmännischen Assistentin bzw. kaufmännischen
Assistenten in der Fachrichtung Fremdsprachen an noch festzulegenden
Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster fortzusetzen (s. SV-7-0781). Dieses
didaktische Entwicklungsvorhaben hat die Bezirksregierung vorzeitig
eingestellt.
II. Lösung
Die Errichtung des Bildungsganges am
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Schulort Lüdinghausen - wird befürwortet.
Die Errichtung des Bildungsganges entspricht den vom
Kreistag beschlossenen strategischen Zielen des Kreises Coesfeld im Bereich
„Bildung und Ausbildung“ und zwar
1.
soll
das breit gefächerte Bildungsangebot der Berufskollegs an die Bedürfnisse der
jungen Menschen und der Wirtschaft in einem angemessenen Verhältnis zueinander
angepasst werden und
2.
sollen
Schülerinnen und Schüler durch internationalen Austausch und Sprachausbildung
„fit für Europa“ gemacht werden.
Durch die Genehmigungsbedingung der Einhaltung von
Klassenfrequenzwerten ist gewährleistet, dass der geplante Bildungsgang nur in
Abhängigkeit von der Nachfrageintensität der jungen Menschen angeboten werden
kann. Die Frage des Bedürfnisses zur Errichtung des Bildungsganges regelt sich
damit über die Nachfrage.
In Abstimmung mit der Schulleitung wird der Bildungsgang
bis auf weiteres nur einzügig geführt.
Der Bildungsgang besteht bereits am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld. Die
Schulleitungen des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs und des
Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs stimmen jährlich gemeinsam mit dem
Schulträger die Aufnahmeentscheidungen ab, um unter Berücksichtigung der
Klassenstärken nach Möglichkeit den Schulbesuch am gewünschten Beschulungsort
sicherzustellen.
Für die Schüler/innen des
Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs, die derzeit im Vertrauen auf die zunächst
vorgesehenen Aufbauklassen die Unterstufe der
„Höheren Handelsschule (Binnendifferenzierung)“ besuchen, ist bei Errichtung
des beantragten Bildungsganges sichergestellt, dass sie den gewünschten
Abschluss der kaufmännischen Assistentin bzw. des kaufmännischen Assistenten in
der Fachrichtung Fremdsprachen am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg erwerben
können.
Es wird vorgeschlagen, den Errichtungsbeschluss zu fassen.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die anfallenden Kosten (außer Schülerfahrkosten) sind aus
dem der Schule bereitgestellten Budget zu zahlen.
Die Schülerfahrkosten sind der Produktgruppe 40.02 (Schülerbezogene
Leistungen) des Budgets 02 zugeordnet. Die Höhe der Schülerfahrkosten ist
abhängig von den Schülerzahlen und den
Wohnorten der Schülerinnen und Schüler.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die
Zuständigkeit des Kreistages gegeben.