Betreff
Produkthaushalt 2009
Vorlage
SV-7-1207
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge  in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen der Produktbereiche 32, 33, 36, 39, 63 und 70 des Budgets 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt – inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2009 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit dem Produkthaushalt ist am 05.11.2008 in den Kreistag eingebracht worden.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 26.11.2008 bis zum 08.12.2008 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.

Die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne der dem Budget 01 zugeordneten Produktgruppen und die jeweiligen Produktbeschreibungen sind im Produkthaushalt auf den Seiten 5 bis 105 dargestellt.

 

Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2009 und 2008 im Ergebnis folgende Abweichung:

 

 

Ansatz
2008

Ansatz    2009

Abweichung 2008 / 2009

 

Ergebnis

-2.153.958 €

-1.724.517 €

429.441 €

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst“ und „Abfallwirtschaft“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.

 

Dieses berücksichtigt ergibt sich folgendes Bild des Budgets 01, reduziert um die kostenrechnenden Einrichungen und die Fleischbeschau:

 

 

Ansatz
2008

Ansatz    2009

Abweichung 2008 / 2009

 

Ergebnis

-3.128.616 €

-3.016.051 €

112.565 €

 

Diese oben dargestellten Zahlen des Budget 01 enthalten noch die Personalkosten, die allerdings separat über den Stellenplan zu beraten und zu beschließen sind. Bleiben diese  Personalkosten bei einer vergleichenden Darstellung unberücksichtigt, ergibt sich folgende Abweichung:

 

 

Ansatz
2008

Ansatz    2009

Abweichung 2008 / 2009

 

Ergebnis ohne Personalkosten (budg. Betrag)

3.442.822 €

3.803.305 €

360.483 €

 

 

Die wesentlichen Gründe für diese Abweichung des budgetierten Betrages lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

PB

 

Einzelbetrag

Gesamt

 

32

Verbesserung

94.110 €

 

Periodisch bedingte Mehreinnahmen Verwaltungsgebühren 3-Jahres-Jagdscheine

26.300 €

 

 

Ansatzverschiebung Bauunterhaltung Leitstelle nach Budget 03 - Liegenschaften

14.420 €

 

 

Weniger Abschreibungen (Statt eingabefehlerbedingter Verbesserung Verschlechterung i.H.v. 10.306 € , Korrektur über die Änderungsliste, Zuständigkeit hierfür bei Abteilung 20 und Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung)

40.824 €

 

 

Geänderte Verteilung IT-Aufwand und Telefon

11.500 €

 

 

33

Verschlechterung

-9.002 €

 

Saldo aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen

 

 

 

(Abschreibungen für neuen PKW +4.000 €, geänderte Verteilung Telefon- und IT-Kosten +5.600 €)

 

 

 

36

Verbesserung

329.582 €

 

Verwaltungsgebühren Schwertransport (Ansiedlung eines weiteren Transportunternehmens führt zu mehr Anträgen)

50.000 €

 

 

Anpassung Ansätze Verwarn- und Bußgelder Verkehrsordnungswidrigkeiten an geändertem Bußgeldkatalog

160.000 €

 

 

Erstmaliger Ansatz Bundeszuweisung für Ausgleich Verwaltungsaufwand bei Kfz.-Zulassung für Heranziehung Kfz.-Steuer

30.000 €

 

 

Verwaltungsgebühren Fahrerlaubnisse und Fahrerkarten (Anpassung an Entwicklung)

75.000 €

 

 

39

Verschlechterung

-39.862 €

 

Ausbildung Amtliche Fleischassistenten, Ausbildungsbedarf wegen Erweiterung Westfleisch, Seminarkosten = nicht umlagefähig

38.500 €

 

 

63

Verschlechterung

-1.046 €

 

Saldo aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen

 

 

70

Verschlechterung

-13.299 €

 

Saldo aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen

 

 

 

Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung erläutert.

 

Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.

 

III. Alternativen - IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.