Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der
Kreistag nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des
Kreises Coesfeld, einschließlich der Beratungsergebnisse des
Rechnungsprüfungsausschusses, zur Kenntnis.
Begründung:
I. – V.:
Die
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in der Zeit vom
06.10.2008 bis 22.10.2008 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) sowie §
92 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die überörtliche Prüfung der
Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld durchgeführt. Die Prüfung wird mit der
Übersendung des Prüfberichtes abgeschlossen. Entsprechend der Bestimmungen des
§ 105 Abs. 5 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Kreistag über
den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Ziel
der überörtlichen Prüfung ist es unter anderem sicherzustellen, dass im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber
eingeräumten Spielräume, landesweit einheitlich bewertet und bilanziert wird.
Die
überörtliche Prüfung setzt auf der örtlichen Prüfung auf, um Doppelarbeiten zu
vermeiden. Ausgehend von analytischen Prüfungshandlungen anhand des
Kennzahlensets NRW und den Ergebnissen der örtlichen Prüfung hat die GPA NRW
eine stichprobenhafte Prüfung auffälliger und nach ihrer Erfahrung
fehleranfälliger Bilanzpositionen vorgenommen.
Die
Ergebnisse der Prüfung, die nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung durch den Kreis Coesfeld
erforderlich machen, werden im Bericht als Feststellung bezeichnet. Ergebnisse,
zu denen eine Korrektur nicht notwendig, aber aus Sicht der überörtlichen
Prüfung sinnvoll erscheint, werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.
Der
Entwurf des Berichtes wurde dem Kreis Coesfeld am 07.11.2008 per Mail zur
Verfügung gestellt. Er enthielt ausschließlich Feststellungen, zu denen eine
Stellungnahme nicht erforderlich war. Es
wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, eine weitergehende Stellungnahme
abzugeben. Hiervon hat der Kreis Coesfeld Gebrauch gemacht und der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW am 19.11.2008 ergänzende Unterlagen übersandt.
Der
endgültige Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des
Kreises Coesfeld zum 01.01.2008 wird nachgereicht, da seitens der GPA NRW
bereits signalisiert wurde, dass er dem Kreis Coesfeld rechtzeitig vor der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses zur Verfügung gestellt wird.
Über
das Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses wird im
Kreisausschuss und Kreistag mündlich berichtet.