Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW gem. § 105 GO NRW
Vorlage
SV-7-1227
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Kreistag nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld, einschließlich der Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses, zur Kenntnis.

Begründung:

 

I. – V.:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in der Zeit vom 06.10.2008 bis 22.10.2008 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) sowie § 92 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld durchgeführt. Die Prüfung wird mit der Übersendung des Prüfberichtes abgeschlossen. Entsprechend der Bestimmungen des § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Ziel der überörtlichen Prüfung ist es unter anderem sicherzustellen, dass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber eingeräumten Spielräume, landesweit einheitlich bewertet und bilanziert wird.

 

Die überörtliche Prüfung setzt auf der örtlichen Prüfung auf, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Ausgehend von analytischen Prüfungshandlungen anhand des Kennzahlensets NRW und den Ergebnissen der örtlichen Prüfung hat die GPA NRW eine stichprobenhafte Prüfung auffälliger und nach ihrer Erfahrung fehleranfälliger Bilanzpositionen vorgenommen.

 

Die Ergebnisse der Prüfung, die nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung durch den Kreis Coesfeld erforderlich machen, werden im Bericht als Feststellung bezeichnet. Ergebnisse, zu denen eine Korrektur nicht notwendig, aber aus Sicht der überörtlichen Prüfung sinnvoll erscheint, werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.

 

Der Entwurf des Berichtes wurde dem Kreis Coesfeld am 07.11.2008 per Mail zur Verfügung gestellt. Er enthielt ausschließlich Feststellungen, zu denen eine Stellungnahme nicht  erforderlich war. Es wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, eine weitergehende Stellungnahme abzugeben. Hiervon hat der Kreis Coesfeld Gebrauch gemacht und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW am 19.11.2008 ergänzende Unterlagen übersandt.

 

Der endgültige Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld zum 01.01.2008 wird nachgereicht, da seitens der GPA NRW bereits signalisiert wurde, dass er dem Kreis Coesfeld rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Verfügung gestellt wird.

 

Über das Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses wird im Kreisausschuss und Kreistag mündlich berichtet.