Beschlussvorschlag der
FDP-Kreistagsfraktion:
Auf
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion werden gewählt:
Ktabg. Wohlgemuth zum Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit für den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Hölscher
Ktabg.
Große Verspohl zum 1. stellv. Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport
und Gesundheit für das bisherige 1. stellv. Mitglied Wohlgemuth
Ktabg.
Zanirato zum 2. stellv. Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und
Gesundheit für das bisherige 2. stellv. Mitglied Große Verspohl
Ktabg.
Wilhelm zum 3. stellv. Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und
Gesundheit für das bisherige 3. stellv. Mitglied Zanirato
Ktabg.
Wilhelm zum 2. stellv. Mitglied im Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr für den ausgeschiedenen
sachkundigen Bürger Hölscher
Ktabg.
Stauff zum 3. stellv. Mitglied im Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr für das bisherige 3. stellv.
Mitglied Wilhelm
Begründung:
I. Problem
Der sachkundige Bürger Dietmar Hölscher hat mit Schreiben vom 29.10.2008 mit sofortiger Wirkung seine Ausschusssitze niedergelegt. Herr Hölscher gehörte als Mitglied dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit und als 2. stellv. Mitglied dem Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr an.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Der sachkundige Bürger Dietmar Hölscher war auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied in den vorgenannten Ausschüssen.
Die FDP-Kreistagsfraktion hat einen Vorschlag zur Besetzung bzw. Umbesetzung der Ausschüsse vorgelegt.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gem. § 41 Abs. 3 KrO NRW der Kreistag.