Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse; hier: Antrag der FDP-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-7-1232
Aktenzeichen
10 24 34
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

 

Auf Antrag der FDP-Kreistagsfraktion werden gewählt:

 

Ktabg. Wohlgemuth zum Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit für den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Hölscher

 

Ktabg. Große Verspohl zum 1. stellv. Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit für das bisherige 1. stellv. Mitglied Wohlgemuth

 

Ktabg. Zanirato zum 2. stellv. Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit für das bisherige 2. stellv. Mitglied Große Verspohl

 

Ktabg. Wilhelm zum 3. stellv. Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit für das bisherige 3. stellv. Mitglied Zanirato

 

Ktabg. Wilhelm zum 2. stellv. Mitglied im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr für den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Hölscher

 

Ktabg. Stauff zum 3. stellv. Mitglied im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr für das bisherige 3. stellv. Mitglied Wilhelm

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der sachkundige Bürger Dietmar Hölscher hat mit Schreiben vom 29.10.2008 mit sofortiger Wirkung seine Ausschusssitze niedergelegt. Herr Hölscher gehörte als Mitglied dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit und als 2. stellv. Mitglied dem Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr an.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Der sachkundige Bürger Dietmar Hölscher war auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied in den vorgenannten Ausschüssen.

Die FDP-Kreistagsfraktion hat einen Vorschlag zur Besetzung bzw. Umbesetzung der Ausschüsse vorgelegt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gem. § 41 Abs. 3 KrO NRW der Kreistag.