Betreff
Übernahme der RVM-Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
SV-7-1226/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr:

 

1.           Der Kreis Coesfeld übernimmt die ihm bis zum 31.12.2008 angebotenen Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der RVM zum Nominalwert.

2.           Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Zusammenarbeit zur strategischen Steuerung der RVM wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass § 2 Abs. 6 der Vereinbarung folgende Fassung erhält:

Dem Kreis stehen in den Aufsichtsgremien der Regionalverkehr Münsterland GmbH 3 Sitze im Aufsichtsrat sowie 3 Sitze im Beirat zu. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind gem. § 26 Abs. 5 KrO NW vom Kreistag zu bestellen. Dabei entfällt ein Mandat auf den LR oder einen vom ihm benannten Vertreter; ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates wird jeweils vom Kreistag und auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz benannt. Für den Beirat werden ein Mitglied vom Kreistag und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz benannt.

Die Zustimmung gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird.

3.           Der Landrat wird beauftragt, alle erforderlichen Rechtshandlungen zur Übernahme der Geschäftsanteile an der RVM und zum Abschluss der Vereinbarung vorzunehmen. Außerdem wird der Landrat beauftragt, gegenüber der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Nordkirchen nochmals auf die Bedeutung der Übernahme ihrer Gesellschaftsanteile hinzuweisen.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

In seiner Sitzung am 04.12.2008 hat sich der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV für die im Beschlussvorschlag genannte Neufassung des § 2 Abs. 6 ausgesprochen, um sicherzustellen, dass der Kreis in den Gremien in gleichem Maße wie die Kommunen vertreten ist.

 

Der Auftrag an die Verwaltung zur nochmaligen Kontaktaufnahme mit der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Nordkirchen wurde mit Blick auf die besondere Bedeutung der Übernahme sämtlicher Gesellschaftsanteile der Kommunen ergänzt.