Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende; hier: Bericht des Handwerks-Bildungsstätte e.V zum Werkstattjahr
Vorlage
SV-7-1258
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-          ohne –

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Das Werkstattjahr NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen und wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Nordrhein – Westfalen finanziert.

Es richtet sich an Jugendliche, die die Schule abgeschlossen haben und im direkten Anschluss hieran kein Ausbildungsverhältnis beginnen konnten. Das – freiwillige – Werkstattjahr bietet diesen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis die Chance, ihre praktischen Fähigkeiten zu verbessern und im Betriebsalltag zu erproben. Es hilft ihnen bei der beruflichen Orientierung und erleichtert den Einstieg in die Berufswelt. Ihnen werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die Teil eines Ausbildungsberufes sind. Durch die enge Verzahnung von Schule und Praxis werden die Jugendliche besonders gut auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet. Eine erfolgreiche Vermittlung sollte im Anschluss an das Werkstattjahr dadurch deutlich leichter fallen.

Im Kreis Coesfeld erfolgt die Umsetzung des Werkstattjahres mit den Gewerken Metall, Holz, Farbe und Hauswirtschaft durch den Handwerks-Bildungsstätte e.V. an den Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen und in direkter Kooperation mit den örtlichen Berufskollegs. Die Berufskollegs als auch die Werkstätten und Lehrbereiche des Maßnahmeträgers sind Lernorte des Werkstattjahres. Flankiert wird dieses durch betriebliche Betriebspraktika auf dem ersten Arbeitsmarkt.

 

Über den aktuellen Stand der Umsetzung werden Vertreter des Handwerks-Bildungsstätte e.V.  sowie des Pictorius-Berufskollegs in der Ausschusssitzung berichten.

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Das Werkstattjahr wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Nordrhein – Westfalen finanziert.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.