Beschlussvorschlag:
- ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Das Werkstattjahr NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen und wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Nordrhein – Westfalen finanziert.
Es richtet
sich an Jugendliche, die die Schule abgeschlossen haben und im direkten
Anschluss hieran kein Ausbildungsverhältnis beginnen konnten. Das – freiwillige
– Werkstattjahr bietet diesen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis die
Chance, ihre praktischen Fähigkeiten zu verbessern und im Betriebsalltag zu
erproben. Es hilft ihnen bei der beruflichen Orientierung und erleichtert den
Einstieg in die Berufswelt. Ihnen werden Kenntnisse und Fertigkeiten
vermittelt, die Teil eines Ausbildungsberufes sind. Durch die enge Verzahnung
von Schule und Praxis werden die Jugendliche besonders gut auf eine Ausbildung
oder Beschäftigung vorbereitet. Eine erfolgreiche Vermittlung sollte im
Anschluss an das Werkstattjahr dadurch deutlich leichter fallen.
Im Kreis Coesfeld erfolgt die
Umsetzung des Werkstattjahres mit den Gewerken Metall, Holz, Farbe und
Hauswirtschaft durch den Handwerks-Bildungsstätte
e.V. an den Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen und in direkter
Kooperation mit den örtlichen Berufskollegs. Die Berufskollegs als auch die
Werkstätten und Lehrbereiche des Maßnahmeträgers sind Lernorte des
Werkstattjahres. Flankiert wird dieses durch betriebliche Betriebspraktika auf
dem ersten Arbeitsmarkt.
Über
den aktuellen Stand der Umsetzung werden Vertreter des Handwerks-Bildungsstätte
e.V. sowie des Pictorius-Berufskollegs
in der Ausschusssitzung berichten.
III. Alternativen
- keine -
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Das Werkstattjahr wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Nordrhein – Westfalen finanziert.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.