Betreff
Umbesetzung im Unterausschuss "Jugendhilfeplanung"; hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-7-1259
Aktenzeichen
10 24 58a
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion:

 

Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion werden gewählt:

 

Ktabg. Franz-Josef Schulze Zumkley zum Mitglied im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ für das bisherige Mitglied Ulrich Röttger.

 

Ktabg. Ulrich Röttger zum stellv. Mitglied im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ für das bisherige stellv. Mitglied Franz-Josef Schulze Zumkley.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 14.01.2009 eine Umbesetzung im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“. So soll Ktabg. Franz-Josef Schulze Zumkley zum Mitglied im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ für das bisherige Mitglied Ktabg. Ulrich Röttger gewählt werden. Im Gegensatz dazu soll Ktabg. Ulrich Röttger zum stellv. Mitglied im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ für das bisherige stellv. Mitglied Franz-Josef Schulze Zumkley gewählt werden.

 

II.  Lösung

Die Ktabg. Ulrich Röttger und Franz-Josef Schulze Zumkley sind auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“.

Mit Schreiben vom 14.01.2009 hat die CDU-Kreistagsfraktion einen Vorschlag zur Umbesetzung des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“ vorgelegt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gem. § 41 Abs. 3 KrO NRW der Kreistag.