Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand intensiver Diskussionen in den Gremien des Kreises Coesfeld. Nach der Bestandsaufnahme und der Monitoringphase wurden die Ergebnisse der Gewässerbewertungen zusammengetragen und ein Maßnahmen- und Bewirtschaftungsprogramm erarbeitet. Diese Planungsarbeiten des Landes NRW wurden regional in den jeweiligen Teileinzugsgebieten durch „Runde Tische“ begleitet. An diesen „Runden Tischen“ erfolgte ein intensiver Meinungsaustausch zwischen den wasserwirtschaftlichen Akteuren der jeweilgen Region.
Bezug nehmend auf die bisherigen Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie (zuletzt mit der Vorlage SV-7-1084) ist nun die nächste Stufe des Umsetzungsprozesses eingeleitet worden. Seit dem 22.12.2008 werden in Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und gemäß § 2g Abs. 4 LWG die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) zur Anhörung für jedermann zur Einsichtnahme und Stellungnahme bis zum 21.06.2009 ausgelegt. das Land wird dann auf Grund der Stellungnahmen den behördenverbindlichen Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplan für das Land NRW bis Ende des Jahres 2009 verabschieden. Gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sollen die Gewässer bis 2015 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen. Sollten die Ziele bis 2015 nicht erreichbar sein, besteht die Möglichkeit der Fristverlängerung unter bestimmten Voraussetzungen.
Die ausgelegten Unterlagen gliedern sich in
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die Gewässer und das Grundwasser in Nordrhein-Westfalen (aggregierte Zusammenstellung der Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen auf Landesebene)
Erläuterungsbericht für die jeweiligen Planungseinheiten
Relevante Steckbriefe der Planungseinheiten mit Darstellung der Belastungssituation sowie dem Maßnahmenprogramm
Internationaler Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheiten
- Ems und
- Deltarhein
Um eine bürgernahe Beteiligungsmöglichkeit zu realisieren erfolgt ebenfalls eine Offenlage der Planunterlagen im Hause der Kreisverwaltung.
Inhaltlich sind in den Steckbriefen zu den Planungseinheiten die erforderlichen Programmmaßnahmen zur Zielerreichung bezogen auf die jeweiligen Wasserkörper dargestellt worden. Bei den Programmmaßnahmen handelt es sich um allgemeine Zielvorstellungen in einem Flussgebiet. Konkrete Einzelmaßnahmen sind hier nicht aufgeführt.
Nachfolgende Planungseinheiten liegen ganz oder teilweise im Kreisgebiet:
Flusseinzugsgebiet Rhein
Teileinzugsgebiet Lippe
Planungseinheit Lip 1300 Stever
Planungseinheit Lip 1400 Heubach
Grundwassersteckbrief Rhein/ Lippe
Teileinzugsgebiet Ijsselmeer/ Deltarhein
Planungseinheit ISS 1100 Berkel
Planungseinheit ISS 1200 Vechte
Grundwassersteckbrief Rhein/ Deltarhein
Flusseinzugsgebiet Ems
Teileinzugsgebiet Ems NRW
Planungseinheit Ems 1100 Linke Emszuflüsse Greven - Landesgrenze
Planungseinheit Ems 1200 Werse
Grundwassersteckbrief Ems
Die in den Steckbriefen dargestellten Programmmaßnahmen sind im weiteren Verfahren von den potentiellen Maßnahmenträgern (Städte und Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Landwirtschaft, etc.) zu konkretisieren und umzusetzen. Um diesbezüglich einen kreisweit abgestimmten und koordinierten Bearbeitungsprozess zu erhalten, ist beabsichtigt, aufbauend auf dem gemeinsamen Positionspapier zur Umsetzung der WRRL im Kreis Coesfeld, einen „Runden Tisch“ mit den Akteuren der Wasserwirtschaft einzurichten. In soweit wird auch die im Entwurf dem Kreis zugewiesene Aufgabe „Verantwortliche Behörde“ als Moderationaufgabe verstanden, da der Kreis keine originäre Aufgaben zum Gewässerum-/-ausbau hat. Wenn möglich, sollte eine zwischen den Akteuren der Wasserwirtschaft im Kreis Coesfeld abgestimmte Stellungnahme zu den Entwürfen der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne bis zum 21.06.2009 erfolgen.
Hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen ist in einer ersten Durchsicht festzustellen, dass nachfolgende Maßnahmen zur Zielereichung erforderlich sein werden:
- Minimierung der hydraulischen Belastungen aus kommunalen Einleitungen durch Rückhaltung bzw. ökologische Aufwertung von Gewässern
- Reduktion der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge aus der Landwirtschaft durch Intensivierung der Beratung, Anlage von Uferrandstreifen, etc.
- Verbesserung der Durchgängigkeit und der Gewässerstrukturen und –auen durch Rückbau von Wehr-/ Stauanlagen, Förderung der eigendynamischen Entwicklung, Anpflanzungen von Ufergehölzen, Verbesserungen der Ufer- und Sohlstrukturen, etc.
- Optimierung von ökologisch guten Gewässerabschnitten zu Strahlursprüngen und Trittsteinen bzw. Anlegung/ Ausbau entsprechender Strukturen
Alle ausgelegten Dokumente sind auch im Internet über die Seite www.flussgebiete.nrw.de einzusehen. Von dort gelangt man auf das System "Beteiligung Online", das die umfangreichen Dokumente handhabbar zur Verfügung stellt. Gleichzeitig können über diese Plattform auch Stellungnahmen verfasst und verwaltet werden. Informationen zu diesem Verfahren des E-Governments sind als Anlage 1 beigefügt.
Hintergrundinformationen in Form von Karten und wasserwirtschaftlichen Detaildaten können ab dem 22.12.2008 auch im Internet über www.elwasims.nrw.de abgerufen werden. Hinweise zum Aufbau dieses Systems finden Sie ebenfalls in der Anlage 2
Weitergehend ist anzumerken, dass bei der Bezirksregierung Münster am 18.02.2009 eine Auftaktveranstaltung unter dem Motto „Impulse für lebendige Gewässer“ stattfinden wird.
Anlagen:
Beteiligung –online
Hinweispapier-Elwas