Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Antrag des Herrn Frank Schmidthaus, Anne-Frank-Str. 18, 59379 Selm, auf Finanzierung seiner Chronikwerkstatt im Jahr 2009
Vorlage
SV-7-1267
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt der Chronikwerkstatt von Herrn Schmidthaus wird nicht gefördert, da es die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt.

Begründung:

I.   Problem

Herr Schmidthaus hat bereits in 2008 umfangreiches Material über alte Handwerke und Berufe gesammelt und in einem Bildband zusammengestellt und der Verwaltung vorgestellt. Für die Herstellung des Buches hat Herr Schmidthaus bereits in 2008 einen Zuschuss des Kreises Coesfeld aus dem Projekt ambulant vor stationär beantragt. Eine Förderung wurde jedoch nicht gewährt, da das Projekt in mehreren Punkten nicht den Förderrichtlinien entsprach. Herr Schmidthaus beabsichtigt nunmehr den Vertrieb des 1. Bandes und die Erstellung von zwei weiteren Bänden, die sich mit dem Alltagsleben des letzten Jahrhunderts befassen werden.

 

Über die historischen Fotos, Zeichnungen oder Skizzen möchte er eine Brücke zu alten Menschen herstellen, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Bücher sind inzwischen im Selbstverlag gedruckt worden und können beim Autor erworben werden. Herr Schmidthaus möchte die Bildbände Altenheimen oder Pflegediensten anbieten, die sie an seine Zielgruppe weiterleiten könnten. Er möchte alten Menschen und ihren Angehörigen eine Art Gesprächsleitfaden zur Verfügung stellen, um geistige Beschäftigung anzuregen und soziale Kontakte zu erleichtern.

 

Um den Verkaufspreis senken zu können und damit die Verbreitung des Bildbandes zu erleichtern und zur Erstellung von zwei weiteren Bänden beantragt Herr Schmidthaus einen Zuschuss aus dem Projekt „ambulant vor stationär“.

II.  Lösung

Der Ausschuss gewährt keinen Zuschuss zu den Herstellungskosten der Bildbände.

Sicherlich ist neben körperlichen Gebrechen auch die geistige Gesundheit ein wesentlicher Aspekt, der die ambulante Pflegesituation erleichtert. Durch die Förderung der Druckkosten des Bildbandes wird sich jedoch keine messbare Verbesserung auf diesem Gebiet erreichen lassen. Die Vergabe der Kreismittel wäre zu indirekt, um von einer gezielten Förderung des Projektes „ambulant vor stationär“ sprechen zu können.

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld könnte aus Mitteln des Fördertopfes gezielt eine bestimmte Anzahl von Bildbänden erwerben und diese an Senioren- oder Demenzbegleiter, Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste weiterleiten. Nach den hier vorliegenden Informationen liegt dort aber in der Regel ausreichendes Material vor, um die gewünschten Effekte zu erzielen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Wenn der Antrag auf Förderung abgelehnt wird, entstehen keine weiteren Kosten.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig.

Anlagen:

 

Förderschwerpunkte