Betreff
Bericht 2009 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-7-1270
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Bericht 2009 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 27.02.2008 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2007/08 berichtet.

 

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2008/09 vor. Unter Beibehaltung der für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs bislang angewandten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2020 vorgenommen und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.

Nach dem sog. Strukturquotenverfahren wurde ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet (Kreis Coesfeld) schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der aktuellen „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“.

 

Die Raumauslastungsquoten von 75 % bzw. 80 % zur Ermittlung des Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) wurden im Jahr 2004 in Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Gleichzeitig wurde der Klassenfrequenzwert von 22 auf 23 Schüler/innen angehoben. Die Anhebung entsprach seinerzeit der durchschnittlichen Klassengröße.

Inzwischen haben sich die tatsächlichen Klassenstärken zum Teil erheblich verringert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Klassenfrequenzrichtwert nach der VO zu § 93 Abs. SchulG für die Bildungsgänge der Berufskollegs bei 23  bzw. für die Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, bei 19,5 Schülerinnen/Schülern liegt. Zudem weisen die Schulleitungen auf besondere Konstellationen hin, die es zu berücksichtigen gilt. So sind z. B. am Pictorius-Berufskolleg in den Ausbildungsberufen Holzbearbeiter und Metallbearbeiter sogen. „Maßnahmeklassen“ (Behindertenspezifische Ausbildung des Internationalen Bundes) mit geringen Schülerzahlen eingerichtet.

Mit den Schulleitungen wurde vereinbart, rechtzeitig zur Erstellung des Berichts 2010 die Berechnungsmethoden für die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung zu überprüfen und ggf. zu modifizieren.  Neben den vorgenannten Entwicklungen wird dann auch zu berücksichtigen sein, inwieweit geändertes Wahlverhalten nach Aufhebung der Schulbezirke für die Berufsschulen (Schüler/innen des dualen Systems) zu Änderungen bei der Ermittlung der Prognosezahlen führt.

 

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den Raumbedarf zu decken.  Der Kreis hat daher durch kurz- und langfristige Anmietungen den aktuellen und (soweit absehbar) künftigen Schulraumbedarf gedeckt. Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt. 

 

Für den Planungsbereich I ist der Vertrag über die Nutzung der Pavillons der Landwirtschaftskammer durch das Pictorius-Berufskolleg über den 31.07.2009 hinaus bis zum 31.07.2014 verlängert worden.

Mit den Schulleitungen der beiden Coesfelder Berufskollegs ist abgestimmt worden, dass die vier Räume im Gebäude Holtwicker Straße 9 in Coesfeld auch im kommenden Schuljahr als Schulraum genutzt werden. Voraussichtlich erfolgt weiterhin eine Nutzung durch das Pictorius-Berufskolleg. Hinsichtlich des ausgewiesenen Raumbedarfs wird auf die vorgesehene und notwendige Modifizierung der Berechnungsmethoden hingewiesen.

 

Beim ausgewiesenen Raumbedarf für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Schul-   ort Dülmen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass zurzeit 228 Schüler/innen in 12 Klassen Bildungsgänge besuchen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Die tatsächliche Klassenstärke liegt mit 19 Schülerinnen/Schülern nahe am Klassenfrequenzrichtwert von 19,5 und weicht erheblich vom derzeitigen Berechnungswert von 23,0 ab. 

 

Schülerzahlprognosen, insbesondere im Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z. B. auch keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge auswirken werden.

 

Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden. Daher ist es geboten, auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren die Schülerzahlprognose – dann ggf. nach Modifizierung der Berechnungsmethoden und einer Ausweitung des Planungszeitraums bis 2025 - zu aktualisieren.

  

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-          Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-          Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1998 – 2020 (Anlage 2)

 

-          Schülerzahlentwicklung 1999 – 2009 / Prognose des Schüleraufkommens 2010 –2020  (Anlage 3)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2008/09 bis 2019/20 - Planungsbereich I - (Anlage 4)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2008/09 bis 2019/20 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 5)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten (Anlage 6)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2008/09 bis 2019/20 - Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2008/09 bis 2019/20 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)

 

-          Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 9)

 

 

Über weitere Einzelheiten wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.