Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht 2009 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
In der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 27.02.2008 wurde über
die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des
Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2007/08
berichtet.
Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2008/09
vor. Unter Beibehaltung der für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs
bislang angewandten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis
zum Jahre 2020 vorgenommen und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.
Nach dem sog. Strukturquotenverfahren wurde
ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet
(Kreis Coesfeld) schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen
Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.
Die Berechnung der Strukturquoten für die
einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der aktuellen „Vorausberechnung
der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“.
Die Raumauslastungsquoten von 75 % bzw. 80 %
zur Ermittlung des Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) wurden
im Jahr 2004 in Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Gleichzeitig wurde
der Klassenfrequenzwert von 22 auf 23 Schüler/innen angehoben. Die Anhebung
entsprach seinerzeit der durchschnittlichen Klassengröße.
Inzwischen haben sich die tatsächlichen
Klassenstärken zum Teil erheblich verringert. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass der Klassenfrequenzrichtwert nach der VO zu § 93 Abs. SchulG
für die Bildungsgänge der Berufskollegs bei 23
bzw. für die Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen,
bei 19,5 Schülerinnen/Schülern liegt. Zudem weisen die Schulleitungen auf
besondere Konstellationen hin, die es zu berücksichtigen gilt. So sind z. B. am
Pictorius-Berufskolleg in den Ausbildungsberufen Holzbearbeiter und
Metallbearbeiter sogen. „Maßnahmeklassen“ (Behindertenspezifische Ausbildung
des Internationalen Bundes) mit geringen Schülerzahlen eingerichtet.
Mit den Schulleitungen wurde vereinbart,
rechtzeitig zur Erstellung des Berichts 2010 die Berechnungsmethoden für die
Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung zu überprüfen und ggf. zu
modifizieren. Neben den vorgenannten
Entwicklungen wird dann auch zu berücksichtigen sein, inwieweit geändertes
Wahlverhalten nach Aufhebung der Schulbezirke für die Berufsschulen
(Schüler/innen des dualen Systems) zu Änderungen bei der Ermittlung der
Prognosezahlen führt.
Die Raumbilanz weist aus, dass der in den
kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den
Raumbedarf zu decken. Der Kreis hat
daher durch kurz- und langfristige Anmietungen den aktuellen und (soweit
absehbar) künftigen Schulraumbedarf gedeckt. Die Übersicht über die Anmietung
von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt.
Für den Planungsbereich I ist der Vertrag
über die Nutzung der Pavillons der Landwirtschaftskammer durch das
Pictorius-Berufskolleg über den 31.07.2009 hinaus bis zum 31.07.2014 verlängert
worden.
Mit den Schulleitungen der beiden Coesfelder
Berufskollegs ist abgestimmt worden, dass die vier Räume im Gebäude Holtwicker
Straße 9 in Coesfeld auch im kommenden Schuljahr als Schulraum genutzt werden.
Voraussichtlich erfolgt weiterhin eine Nutzung durch das
Pictorius-Berufskolleg. Hinsichtlich des ausgewiesenen Raumbedarfs wird auf die
vorgesehene und notwendige Modifizierung der Berechnungsmethoden hingewiesen.
Beim ausgewiesenen Raumbedarf für das
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Schul-
ort Dülmen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass zurzeit 228
Schüler/innen in 12 Klassen Bildungsgänge besuchen, die zur allgemeinen
Hochschulreife führen. Die tatsächliche Klassenstärke liegt mit 19
Schülerinnen/Schülern nahe am Klassenfrequenzrichtwert von 19,5 und weicht
erheblich vom derzeitigen Berechnungswert von 23,0 ab.
Schülerzahlprognosen, insbesondere im
Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die
Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z.
B. auch keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle
wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des
dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge
auswirken werden.
Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose
als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den
Schulträger nicht verzichtet werden. Daher ist es geboten, auf der Grundlage
aktueller Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren die Schülerzahlprognose –
dann ggf. nach Modifizierung der Berechnungsmethoden und einer Ausweitung des
Planungszeitraums bis 2025 - zu aktualisieren.
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen
beigefügt:
-
Graphische Darstellung über die Entwicklung und
Prognose der Schülerzahl
(Anlage
1)
-
Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1998 – 2020
(Anlage 2)
-
Schülerzahlentwicklung 1999 – 2009 / Prognose des
Schüleraufkommens 2010 –2020 (Anlage 3)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2008/09 bis
2019/20 - Planungsbereich I - (Anlage 4)
-
Verteilung des Schüleraufkommens 2008/09 bis
2019/20 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 5)
-
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw.
Schulorten (Anlage 6)
-
Raumbilanz für die Schuljahre 2008/09 bis 2019/20 -
Planungsbereich I - (Anlage 7)
-
Raumbilanz für die Schuljahre 2008/09 bis 2019/20 -
Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)
-
Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage
9)
Über weitere Einzelheiten wird in der
Sitzung mündlich berichtet.
Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß
§ 85 Schulgesetz gegeben.