Beschlussvorschlag:
Dem Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. wird zur Durchführung des Projektes „72-Stunden-Aktion“ in der Zeit vom 07. bis 10. Mai 2009 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 2.500.- EUR gewährt.
Begründung:
I. Problem
Der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. beteiligt sich an der Sozialaktion „72 Stunden – Uns schickt der Himmel“, die in der Zeit vom 07. bis 12. Mai 2009 in insgesamt sieben Bundesländern durchgeführt wird.
Initiiert wurde dieses Projekt vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend mit dem Ziel, dass katholische Jugendgruppen innerhalb von 72 Stunden ein soziales, interkulturelles, politisches oder ökologisches Projekt in ihrem Sozialraum realisieren. Gefragt sind hier Engagement, Kreativität und Einfallsreichtum der über 2.500 teilnehmenden Gruppen. Die Ideenpalette der Aktionen reicht vom Computerkurs im Altenheim über das neue Spielmobil bis hin zum umgestalteten Dorfplatz. (siehe auch www.72stunden.de).
Aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld nehmen ca. 20 Jugendgruppen mit voraussichtlich 600 aktiven jungen Menschen (Stand 13.02.2009) mit verschiedenen Angeboten teil (siehe Projektantrag - Anlage 1 der SV).
II. Lösung
Die
zurzeit noch gültigen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und
Familienarbeit des Kreises Coesfeld sehen die finanzielle Unterstützung von qualifizierten Modellen und Projekten vor, die sinnvolle
Anstöße zur Freizeitgestaltung und persönlichen Weiterentwicklung junger
Menschen geben (vgl. ebenda, Förderungsposition 4. Richtungsweisende Modelle
und Projekte).
Das Projekt mit seinen individuellen Aktionen bietet viele unmittelbare Lernfelder für die teilnehmenden jungen Menschen, um gesellschaftliche Verantwortung praktisch zu erfahren, soziale Kompetenzen zu erlangen sowie vorbildhaft und motivierend für andere Kinder und Jugendliche zu wirken.
In dem Sachkonto 531852 - KRZ Jugendpflegemaßnahmen und –material stehen insgesamt 8.000.- EUR im Haushaltjahr 2009 zur Verfügung. Im letzten Kalenderjahr sind Kreiszuwendung für Jugendpflegmaterial in Höhe von 5.700.- EUR gewährt worden.
Es wird vorgeschlagen, das Projekt „72-Stunden-Aktion“ mit einer Zuwendung bis zu 2.500.- EUR zu fördern.
Der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. legt bei der Kalkulation der Kosten für das Projekt (s. zu IV.) einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.500 EUR zu Grunde. Seitens der Verwaltung des Jugendamtes wurde mit dem Veranstalter abgeklärt, dass auch bei einem geringeren als dem beantragten Zuschuss die Durchführung des Projektes nicht in Frage steht. Man gehe davon aus, dass eine Finanzierung durch weitere bei den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen beantragte Förderungen sichergestellt werden könne. Im Zweifelsfall müsse und könne eine Aktion in „abgespeckter“ Form erfolgen.
III. Alternativen
Ablehnung des Antrages
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Voraussichtlicher Kosten- und Finanzierungsplan
Ausgaben:
a) Rock’n-Roll-Gruppenunterstützung-Bus 6.500 Euro
Miete für den Bus
Bus-Bandhonorar für drei Tage
Equipment für die Band auf dem Bus
Cheerleadergruppe für drei Tage
Verpflegungskosten (Grillwürstchen und Getränke)
im Rahmen der Bustour für die Gruppen vor Ort
b) Mitfinanzierung von Auf- und Abtaktveranstaltungen 2.500 Euro
auf lokaler Ebene
Es fallen z.B. Kosten an für die Miete und den Auf- und Abbau
von Bühnen, für Bandhonorare, für die Miete von Lautsprecher- und
Lichttechnik, Stromaggregate, etc.
c) Aktionsmaterial 1.000 Euro
Z.B. Werbeflyer zur Gewinnung von Aktionsgruppen,
Fahnen für Aktionsgruppen, Flyer für Gruppen-Sponsorenwerbung
Gesamtausgaben 10.000
EUR
Einnahmen:
Eigenmittel 1.500 Euro
Zuschuss Bund / Land 1.000 Euro
Zuschuss Kreis Coesfeld 7.500 Euro
Gesamteinnahmen 10.000
Euro
Entsprechende Mittel zur Gewährung von Kreiszuschüssen für richtungsweisende Modelle und Projekte gemäß den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit stehen in dem Sachkonto 531852 - KRZ Jugendpflegemaßnahmen und -material zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.