Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes, die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Auflistung zu beantragen. Bei etwaigen Änderungen durch die Entscheidung des Kreistages zum Kindergartenbedarfsplan 2009/10 sind diese in die Auflistung einzuarbeiten.
Begründung:
I. Problem - V. Zuständigkeit für die Entscheidung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2009 wurde auf die noch ausstehende Bekanntgabe der geänderten Kontingentszuweisung an Plätzen für Kinder unter drei Jahren durch das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Es wurde vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag bis in den Kreistag hineintragen um die Auswirkungen der geänderten Kontingentszuweisung direkt in der Bezugsanlage zum Beschluss berücksichtigen zu können.
Die Beratungsfolge wurde um „Kreisausschuss“ und „Kreistag“ ergänzt. Absatz 2 des Beschlussvorschlages der SV-7-1283 wurde gestrichen.