Betreff
Lebensmittelüberwachung - Ausbildung von zusätzlichen Lebensmittelkontrolleuren
Vorlage
SV-7-1318
Aktenzeichen
11 15 29
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld bildet unter der Voraussetzung, dass das Land die anfallenden Personal- und Sachaufwendungen während der 2-jährigen Ausbildungszeit fördert, kurzfristig einen weiteren Lebensmittelkontrolleur aus.

 

Der Auszubildende/Die Auszubildende steht ab Beginn der Ausbildung im Dienst des Kreises Coesfeld. Während der 2-jährigen Ausbildung (2009/2010) werden die Personalaufwendungen sowie die Akademiekosten durch Zuweisung des Landes refinanziert.

 

Die erforderliche Planstelle wird mit dem Stellenplan 2010 eingerichtet.

I.   Problem

Das System der Lebensmittelüberwachung ist in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Vorfälle immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit geraten (Stichwort „Gammelfleischskandal“). Daraufhin hat das Land Ende 2006 eine fachaufsichtliche Überprüfung der Lebensmittelüberwachungsämter in Nordrhein-Westfalen durchgeführt, bei der sich herausgestellt hat, dass in 40 Kommunen unterschiedlich ausgeprägte Personaldefizite bestanden und notwendige Kontrollen und Überprüfungen nicht im erforderlichen Umfang erfolgten.

 

Nach Einschätzung der Landesregierung NRW hat eine leistungsfähige Lebensmittelüberwachung einen außerordentlich hohen öffentlichen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund, fordert und fördert das Land NRW den Ausbau einer leistungsstarken amtlichen Lebensmittelüberwachung. Daher ist vorgesehen, das Kontrollpersonal in der Lebensmittelüberwachung durch zusätzlich ausgebildete Lebensmittelkontrolleure (LMK) zu verstärken. Die Landesregierung ist bereit, sich für die Gewinnung und Ausbildung zusätzlicher Lebensmittelkontrolleure finanziell und organisatorisch zu engagieren.

II.  Lösung

Als Grundlage für die politische Erörterung und für konkrete Planungen wurde im Frühjahr 2008 unter Begleitung der kommunalen Spitzenverbände eine aktuelle Sachstandserhebung bei den Lebensmittelüberwachungsämtern in NRW durchgeführt. Mit Schreiben vom 16.12.2008 hat Minister Uhlenberg den Vorständen der kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt, dass die Erhebung auffallende Unterschiede in der absoluten und relativen Personalausstattung sowie erhebliche Spannbreiten bei den (risikogewichteten) Betriebskontrollen je Lebensmittelkontrolleur und bei den Proben aufweist. Im Ergebnis sei festzustellen, dass landesweit rd. 150 zusätzliche LMK benötigt werden, um eine in etwa vergleichbare Personalstärke in den einzelnen Behörden zu erreichen.  

 

Das Ergebnis der Erhebung wird in zwei Stufen dargestellt. In der Stufe 1 wird der Durchschnitt aller Kommunen im Land zugrunde gelegt. Hierbei ergibt sich für den Kreis Coesfeld im Vergleich mit den übrigen Kommunen im Land NRW ein Bedarf von bis zu 2 Lebensmittelkontrolleuren. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Nordrhein Westfalen im Verbraucherschutzindex 2008 des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen bei dem Unterindex Lebensmittelüberwachung aufgrund der sehr niedrigen Zahl von Lebensmittelkontrolleuren pro Einwohner das mit Abstand schlechteste Ergebnis erzielt hat, wurde auch ein Bedarf nach Stufe 2 ausgewiesen, der dem Durchschnitt in der oberen Hälfte der Kommunen in NRW entspricht. Auch nach dieser Berechnung wird im Kreis Coesfeld ein Fehlbedarf von bis zu 2 LMK ausgewiesen.

 

Als Zielvorgabe wird vom Land formuliert, dass das Kontrollpersonal in der Lebensmittelüberwachung so verstärkt werden soll, dass in allen Kommunen zumindest eine Ausstattung erreicht wird, die dem heutigen durchschnittlichen Stand entspricht. Demnach sollte die Kontrolltätigkeit je LMK auf 655 Betriebe (= Landesdurchschnitt) begrenzt werden.

 

Für die Lebensmittelüberwachung im Kreis Coesfeld ergibt sich unter Berücksichtigung der Soll-Vorgaben des Landes ein Defizit von rd. 0,7 Stellenanteilen eines LMK.

 

Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe                                                                     2.366

Soll-Kontrollen lt. Landesdurchschnitt – entspricht Stufe 1                                          655

Erforderliche Anzahl LMK                                                                                              3,61

Anzahl der eingesetzten LMK beim Kreis Coesfeld                                                          3

zusätzlicher Bedarf (aufgerundet)                                                                                   0,7

 

Das vom MUNLV rechnerisch ermittelte Defizit deckt sich mit den hier vorliegenden Zahlen, da dem Soll von 2.366 Betriebskontrollen im Jahr 2008 ein „Ist“ von 1.428 tatsächlich durchgeführten Kontrollbesuchen gegenübersteht. Im gleichen Jahr wurden im Kreis Coesfeld je Kontrolleur 419 amtliche Proben  entnommen, wohingegen der Landesdurchschnitt nur 310 Proben pro LMK vorsieht.

 

Diese Feststellung ist auch Ergebnis der fachaufsichtlichen Überprüfung, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz am  17. und 18.02.2009 im Lebensmittelüberwachungs- amt in Coesfeld durchgeführt hat.

 

Weiterhin ist bei der Diskussion um die Entwicklung in der Lebensmittelüberwachung zu berücksichtigen, dass ggf. die Milcherzeugerbetriebe künftig auch von LMK kontrolliert werden sollen und dadurch die Zahl der durchzuführenden Kontrollen weiter aufgestockt würde. Im Kreis Coesfeld sind zzt. 294 Milcherzeugerbetriebe ansässig. Je LMK wären somit rd. 100 weitere Betriebe zu kontrollieren.

 

In einer zweiten Stufe sollte, so die Vorgabe des Landes, zumindest der Durchschnitt der Kontrollen der schon zurzeit ausreichend ausgestatteten Kommunen zugrunde gelegt werden. Daraus ist zu folgern, das ein LMK im Jahr nur 510 Betriebe kontrollieren und 310 Proben entnehmen sollte.

 

Mit Schreiben vom 28.01.2009 und 16.02.2009 hat das Land den Kreis Coesfeld auf die im Vergleich mit den übrigen Kommunen des Landes festgestellten Defizite hingewiesen und gleichzeitig über eine finanzielle Beteiligung des Landes an der Ausbildung von zusätzlichen LMK informiert. In einer Informationsveranstaltung am 25.02.2009 zu den Details der Landesförderung wurde dargestellt, dass das Angebot für eine finanzielle Beteiligung an insgesamt 22 Kommunen in NRW gegangen ist und pro Kreisordnungsbehörde für eine zusätzliche LMK-Planstelle gilt. Das Land bietet an, die anfallenden Personalaufwendungen und die Kosten der 2-jährigen Ausbildung in voller Höhe zu refinanzieren. Der Kreis Coesfeld ist ab Ausbildungsbeginn Arbeitgeber des LMK. Die Einrichtung einer Stelle ist durch eine Verpflichtungserklärung an das MUNLV nachzuweisen. Als Termin für eine Rückmeldung wurde der 15.03.2009 festgelegt. Sofern erst in den Folgejahren (ab 2010) mit der Ausbildung eines LMK begonnen wird, übernimmt das Land die Aufwendungen nur noch anteilmäßig.

 

Um den Verbraucherschutz mit einer angemessenen Qualität gewährleisten zu können, halte ich es sowohl fachlich als auch haftungsrechtlich für angebracht, das Angebot des Landes anzunehmen und bereits im laufenden Jahr mit der Ausbildung eines LMK zu beginnen. Soweit die notwendige Planstelle nicht durch Verlagerung gewonnen werden kann, ist eine Ausweitung des Stellenplanes erforderlich.

III. Alternativen

Es wird trotz der Feststellungen des Landes auf die Ausbildung eines zusätzlichen LMK verzichtet.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Nach Ablauf der Landesförderung sind die notwendigen Personalaufwendungen, nach den Berechnungen des Landes rd. 40.000 € jährlich, für den zusätzlichen LMK aus dem Kreishaushalt zu finanzieren.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der Auswirkungen auf den Etat und den Stellenplan ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.