Betreff
Beratung von Berufsrückkehrerinnen;
Antrag der SPD Fraktion im Kreistag vom 16.02.2009
Vorlage
SV-7-1306/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung vom 03.03.2009 wurde ein schriftlicher Bericht der Verwaltung zum Stand der Beratungen der Berufsrückkehrerinnen gewünscht. Die Verwaltung hat zugesagt, den Bericht bis zum Kreistag zu erstatten.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.05.2008 beschlossen, die Beratung von Berufsrück­kehrerinnen durch die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit durchführen zu lassen. Soweit möglich sollen – so der Beschluss – die örtlichen Gleichstellungs­beauftragten weiterhin erste Anlaufstellen für Berufsrückkehrerinnen sein. Das Konzept sieht zudem vor, dass die Hilfeplanerinnen im Benehmen mit der Gleichstellungs­beauftragten des Kreises im Einzelfall und nach Klärung der Kostenfrage auch externe Beraterinnen einschalten.

 

Zur Voraussetzung für ihre Beteiligung an einem solchen Konzept hatten die Gleichstellungsbeauftragten die Einhaltung bestimmter Standards bei der Beratung der Berufsrückkehrerinnen durch das Zentrum für Arbeit gemacht. Hierzu zählten:

 

-           Das Beratungsgespräch wird von einer kompetenten Frau durchgeführt.

-           Es gibt kein vorformuliertes Ziel des Gespräches, der Beratungsausgang ist offen.

-           Beraten werden Frauen unabhängig von SGB II- oder SGB III-Zugehörigkeit.

-           Die Beratung erfolgt interdisziplinär und vernetzt unter Wahrung des Datenschutzes.

-           Der Zeitraum eines Gesprächs ist ausreichend bemessen.

 

Diese Voraussetzungen werden vom Zentrum für Arbeit erfüllt. Für die Beratung stehen qualifizierte Hilfeplanerinnen zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 13.05.2008 und 13.06.2008 hat der Arbeitskreis der Gleichstellungs­beauftragten eine Beratung der Berufsrückkehrerinnen im Kreises Coesfeld begrüßt, möchte dem Einbezug externer Beraterinnen allerdings eine andere Bedeutung zumessen. Demnach sollen die externen Beraterinnen von den Gleichstellungsbeauftragten ausgewählt und einer Beratung durch die Hilfeplanerinnen vorgeschaltet werden.

 

Dieses Alternativkonzept wurde vom Kreis mit Schreiben vom 27.06.2008 aus fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Dieses Schreiben wurde den Bürgermeistern in Kopie zur Kenntnis gegeben.

 

Die Bürgermeisterkonferenz sprach sich bereits in ihrer Sitzung vom 02.06.2008 für das Konzept des Kreises aus und bekräftigte diese Entscheidung unter ausdrücklicher Ablehnung des Alternativkonzepts am 18.08.2008 einstimmig. Diese Bekräftigung sollte – ausweislich des Protokolls - dazu dienen, die konzeptionelle Diskussion zu beenden und das Konzept des Kreises Coesfeld als mit allen Städten und Gemeinden abgestimmt und von ihnen mitgetragen festzustellen.

 

Dieser Sachverhalt wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 17.07.2008 mitgeteilt.

 

Entgegen dem Beschluss des Kreistages und der Bürgermeisterkonferenz verlangte der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragtem am 13.10.2008 erneut eine Veränderung des beschlossenen Konzepts im Hinblick auf eine eigene Befugnis, externe Beraterinnen bei Fragen der persönlichen Motivation der jeweiligen Berufsrückkehrerin oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzuschalten. Der Kreis Coesfeld lehnte diesen Vorschlag mit Schreiben vom 18.11.2008 ab und erklärte, dass eine solche Beratung bereits von den Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit regelmäßig, nahezu täglich im Rahmen der SGB II-Betreuung erbracht werde und eine Beratung durch externe Dritte im Regelfall daher nicht erforderlich sei. Die Hilfeplanerinnen sind in der Lage, den Berufsrückkehrerinnen bei den allermeisten Problemen Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Eine Rückmeldung der Gleichstellungsbeauftragten an das Zentrum für Arbeit über die tatsächliche Nachfrage erfolgte nicht. Erst im Januar 2009 wurde die erste berufsrückkehrwillige Frau auf Vermittlung einer Gleichstellungsbeauftragten durch eine Hilfeplanerin beraten.

 

Der Grund für die erwartete, aber bislang ausgebliebene Nachfrage ist noch nicht bekannt. Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten vermutet eine mangelnde Akzeptanz der Hilfeplanerinnen als Beraterinnen seitens der betroffenen Frauen und verweist hierbei auf Erfahrungen aus der Zeit der Regionalstelle Frau und Beruf. Diese Vermutung kann bislang nicht belegt werden, da im Jahre 2008 keine einzige berufsrückkehrwillige Frau bei den Gleichstellungsbeauftragten um Beratung nachgefragt und auf diese mit Hinweis auf eine mangelnde Akzeptanz der Hilfeplanerinnen verzichtet hat.

 

Bei der erstmaligen Beratung einer berufsrückkehrwilligen Frau durch eine Hilfeplanerin im Januar dieses Jahres konnte eine konkrete und qualifizierte Hilfestellung gewährt werden.

 

Dem Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten ist durch Zusendung des Berichtsentwurfs vorab Gelegenheit gegeben worden, sich zu den in diesem Bericht aufgeführten Tatsachen zu äußern. Hierbei wurde seitens des Arbeitskreises auf seine Ablehnung des vom Kreis Coesfeld beschlossenen Konzepts hingewiesen. Tatsachen, die die Tauglichkeit des beschlossenen Konzepts in Frage stellen, wurden nicht vorgetragen.