Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen aus dem Maßnahmepaket des Kreises Coesfeld bis zur Höhe der durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) festgesetzten Fördermittel für den Kreis Coesfeld außerplanmäßig durchzuführen.
Soweit eine Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung bei den priorisierten Maßnahmen gegeben sein sollte, wird festgestellt, dass durch die entsprechende Behandlung der Sitzungsvorlagen 7-1277, 7-1277/1 und 7-1277/2 in den Ausschüssen das Verfahren eingehalten wurde.
Für weitere Maßnahmen bedarf es eines gesonderten Beschlusses durch den Kreistag. Der nach dem InvföG erforderliche Bericht an die Bezirksregierung wird den zuständigen Fachausschüssen und dem Kreisausschuss zur Kenntnis gegeben.
Begründung:
I – V.
Das Maßnahmenpaket des Kreises Coesfeld wurde im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 12.02.2009, im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 03.03.2009 und im Kreisausschuss am 04.03.2009 behandelt. Einige Maßnahmen mit einem Auftragswert ab 20.000 €, die bisher als „Kleinmaßnahmen“ mit eigener vorlaufender Nummer aufgelistet wurden, sind den in der Anlage aufgeführten Objekten zugeordnet worden.
Auf die Sitzungsvorlagen 7-1277, 1277/1 und 1277/2 sowie auf die Mitteilungsvorlage vom 04.03.2009 wird Bezug genommen.
Wie bereits bekannt, stehen dem Kreis Coesfeld nach dem Entwurf des InvföG Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt rd. 5,3 Mio. € zur Verfügung Davon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur rd. 3,2 Mio. € und auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur rd. 2,1 Mio. €. Nach § 1 Abs. 2 des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) sollen die Mittel mindestens zur Hälfte des Betrages bis zum 31.12.2009 abgerufen werden.
Die in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage aufgelisteten Maßnahmen sind nach den v.g. Investitionsschwerpunkten aufgeteilt und nach jetzigem Kenntnisstand mit den vorliegenden Förderbestimmungen vereinbar. Sollte sich entgegen der derzeitigen Einschätzung noch vor einem Baubeginn herausstellen, dass einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sind, werden diese zunächst bis zu einer erneuten Entscheidung (ggf. in künftigen Haushaltsberatungen) durch den Kreistag zurückgestellt. Es ist beabsichtigt, für die vorliegenden Baumaßnahmen soweit möglich Lose zu bilden, um auch kleineren Firmen eine Teilnahme an den Ausschreibungen zu ermöglichen.
Die zur Durchführung im Haushaltsjahr 2010 bestimmten Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket des Kreises Coesfeld sind für eine gesonderte Beschlussfassung vorgesehen.
In der v.g.
Mitteilungsvorlage wurde bereits auf die derzeit bestehende Formulierung des §
3a des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Zusätzlichkeit der geförderten
Maßnahmen hingewiesen. Nachdem der Bundesrat in seiner Entschließung vom
20.02.2009 die Erwartung ausgesprochen hat, dass sowohl § 3a Abs. 2 als auch §
6a (Prüfung durch den Bundesrechnungshof) korrigiert werden sollen, ist zum
derzeitigen Zeitpunkt keine abschließende Präzisierung gegeben. Es handelt sich
aber ausnahmslos um Maßnahmen, die im beschlossenen Haushalt nicht enthalten
sind und deshalb nach Auffassung der Verwaltung das Kriterium „zusätzlich“
erfüllen. Wegen dieser noch bestehenden definitorischen Unklarheiten ist nicht
abschließend gesichert, dass alle im Maßnahmenpaket des Kreises Coesfeld
enthaltenen Maßnahmen förderfähig sind. Gleichwohl sind bei der nachgehenden
Mittelprüfung durch die zuständigen Behörden bei Anlegung anderer bisher nicht
bekannter Kriterien punktuell kritische Anmerkungen nicht vollständig auszuschließen,
die im Einzelfall zur Rückforderung von Teilen der Fördermittel führen könnten.
Weiterhin
ist darauf hinzuweisen, dass für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmenpakets
unabdingbar zusätzliche Personal- und Sachressourcen benötigt werden. Vorrangig
werden Architektur- und Ingenieurleistungen vergeben. Zur Wahrnehmung der
Bauherrenfunktion und Projektleitung ist jedoch eine befristete Aufstockung des
Personals erforderlich. Die entstehenden Aufwendungen werden im laufenden
Haushaltsjahr zunächst aus dem verfügbaren Budget finanziert. Für das
Haushaltsjahr 2010 sind gegebenenfalls zusätzliche Mittel bereitzustellen. Es
ist vorgesehen, die zusätzlichen Personalkosten den jeweiligen Maßnahmekosten
als Eigenanteil zuzuschlagen, soweit dies mit den Förderbestimmungen vereinbar
ist.
Bei den
Angaben zur Höhe der Baukosten im Maßnahmepaket des Kreises Coesfeld handelt es
sich um Schätzungen mit Blick auf das derzeitige bekannte Preisgefüge. Es kann
aber nicht ausgeschlossen werden, dass
sich dieses aktuell vorhandene Preisgefüge angesichts der weiteren
konjunkturellen Entwicklung, aber auch aufgrund der in der Fläche einsetzenden
Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II verändern kann. Gegebenenfalls
müssen Anpassungen der geschätzten Investitionssummen an die Veränderung des
Preisgefüges vorgenommen werden.
Bei der
Auswahl der Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2009 wurde auch das Kriterium der
kurzfristigen Umsetzbarkeit einbezogen. Maßnahmen, die einer längeren
Vorbereitungs- und Planphase bedürfen, werden in das Jahr 2010 verlegt. Bei der
Auswahl der Maßnahmen mit dem Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur
wurde zudem berücksichtigt, welche Maßnahmen nur in den Ferienzeiten bzw. auch
während des laufenden Schulbetriebes möglich sind.