Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2009/10
Vorlage
SV-7-1279/1
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2009/10 lt. Anlage 1 wird beschlossen.

 

Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, im Kindergarten St. Urban eine Gruppe des Typs II zum Kindergartenjahr 2009/10 zu berücksichtigen, wird nicht entsprochen.

 

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2009/10 – Stand 17.02.2009 - wurde am 02.03.2009 im Jugendhilfeausschuss und am 04.03.2009 im Kreisausschuss beraten. Dabei wurde auf vorgesehene Änderungen des Kindergartenbedarfsplanes (Anlage 1 zur SV-7-1279) hingewiesen. Da nicht auszuschließen war, dass weitere Änderungen erforderlich sind, wurden diese als Änderung der Anlage 1 zur SV-7-1279 für die Sitzung des Kreistages am 11.03.2009 angekündigt.

 

Zu dem bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2009 angekündigten Änderungsbedarf für die Kindergärten St. Ludger in Lüdinghausen und Am Schloss in Senden ist aufgrund von Feststellungen der Verwaltung bei der Überprüfung der Planung und von Mitteilungen der Träger weiterer Änderungsbedarf hinzugekommen.

 

Die Blätter der Anlage 1 zur SV-7-1279 – Stand 10.03.2009 -, bei denen die Änderungsbedarfe berücksichtigt sind, werden als Tischvorlage verteilt. Eine Übersicht der erfolgten Änderungen liegt der Tischvorlage bei. Auf den geänderten Seiten der Anlage 1 sind die geänderten Planungsdaten (dunkel-)grau hinterlegt.

Die in SV-7-1279 genannte Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren ändert sich wg. des Wegfalls einer Typ I-Gruppe mit 5 Plätzen für 2jährige Kinder. Es bleiben 85 Typ I-Gruppen (mit durchschnittlich 5 Plätzen für 2jährige Kinder) und 166 Plätze Typ II (nur Kinder unter drei Jahren); insgesamt 591 Plätze.

Die Versorgungsquote beträgt für den Kindergartenbereich nun 17,7 %, bei zusätzlicher Berücksichtigung von 80 Tagespflegeplätzen 20,1 % (vorher 20,2 %).

III. Alternativen

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2009/10 verringern sich durch die Änderungen um rd. 80.000 EUR. Der Kreisanteil hieran beträgt rd. 41.000 EUR. Auf das Kalenderjahr 2009 entfallen 5/12 dieser Beträge. Die übrigen Einsparungen betreffen das Kalenderjahr 2010.

Eine geänderte Beschlussfassung zur Landesmittelanforderung (SV-7-1283) ist nicht erforderlich, da die Beschlussempfehlung zu dieser Sitzungsvorlage für den Fall von Änderungen des Kindergartenbedarfsplanes eine entsprechende Anpassung der Landesmittelanforderung beinhaltet.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses. Wegen der besonderen Bedeutung der Kindergartenbedarfsplanung für die Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW eine Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.