Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zum aktuellen Sachstand der Umsetzung der Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
Am 12.03.2008 nahm der Kreistag den Teilbericht zur unteren Gesundheitsbehörde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), die Bewertungen der Verwaltung und die ergänzenden Hinweise der GPA zur Kenntnis.
Beschlossen wurden damals folgende Maßnahmen (vgl. SV-7-0908):
1. Thema „Organisationsform der
Kreisverwaltung“
Die untere Gesundheitsbehörde bleibt eine eigenständige Abteilung innerhalb
des Fachbereichs. Eine Zusammenlegung mit der Abteilung Veterinäramt brächte
keine Vorteile.
2. Thema „Aufgabe der
Nebenstellen in Dülmen und Lüdinghausen“
Aus Kostengründen und mit Rücksicht auf die Bürgerfreundlichkeit des
Kreises Coesfeld werden die Nebenstellen der unteren Gesundheitsbehörde in
Dülmen und Lüdinghausen nicht aufgegeben.
3. Thema „Controlling und
Leistungskennzahlen“
Der Kreis Coesfeld setzt seine Praxis der Ermittlung von Qualitäts- und Leistungskennzahlen
fort. Eine Anpassung an die NKF Bedingungen soll erfolgen.
4. Thema „Kommunale
Gesundheitskonferenz“
Die Kommunale Gesundheitskonferenz wird fortgesetzt.
5. Thema „ Personelle Ausstattung des
ärztlichen Dienstes“
Alle Arztstellen in der unteren Gesundheitsbehörde sollen besetzt werden.
6. Thema „ Personelle Ausstattung
des zahnärztlichen Dienstes“
Nach damaligen Stand war vorgesehen, bei Freiwerden einer Zahnarztstelle diese
nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang zu besetzen. Eine Reduzierung des
zahnärztlichem Hilfspersonals könnte dann voraussichtlich ebenfalls erfolgen.
7. Thema „Personelle Ausstattung
des Sozialpsychiatrischen und Sozialen Dienstes“
Über die bereits erfolgte Kürzung einer 0,8 Sozialarbeiterstelle hinaus erfolgt
keine weitere Reduzierung.
Es sollte geprüft werden, ob es Vorteile brächte, Pflegebegutachtungen im
Auftrag der Abt. 50.2 „Besondere Lebenslagen“ durch den MDK der Pflegekassen
durchführen zu lassen.
8. Thema „Personelle Ausstattung des Fachdienstes „Umwelt
und Infektionsschutz“
Die 4. lt. Stellenplan eingerichtete Stelle für einen Gesundheitsaufseher soll
wieder besetzt werden. Die Neueinrichtung einer Stelle für einen
Gesundheitsingenieur sollte geprüft werden.
9. Thema „Zuweisungen und
Zuschüsse“
Die Verwaltung sollte prüfen, wie sich eine Kürzung der Zuschüsse an die
Suchtberatungsstellen und die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch
Kranke um jeweils 20 % auswirken würde.
Die Verwaltung sicherte zu, nach Ablauf eines Jahres dem Fachausschuss über den Sachstand der Umsetzung der o.g. Vorschläge zu berichten. Der aktuelle Stand stellt sich folgendermaßen dar:
Zu 1. „Organisationsform der Kreisverwaltung“
Keine Änderung vorgesehen.
Zu 2. „Aufgabe der Nebenstellen in Dülmen und Lüdinghausen“
Keine Änderung vorgesehen.
Zu 3. „Controlling und Leistungskennzahlen“
Der Haushalt des Kreises Coesfeld erfüllt die NKF Bedingungen.
Zu 4. „Kommunale Gesundheitskonferenz“
Keine Änderung vorgesehen.
Zu 5. „ Personelle Ausstattung des ärztlichen Dienstes“
Die damals vakante Stelle der stellvertretenden Abteilungsleitung der unteren
Gesundheitsbehörde ist wieder besetzt.
Zu 6. „ Personelle
Ausstattung des zahnärztlichen Dienstes“
Der Sachverhalt stellt sich unverändert dar. Nach heutigem Ermessen ist davon auszugehen, dass bei Freiwerden der ersten der beiden Zahnarztstellen eine Wiederbesetzung dieser Stelle nicht zwingend erforderlich erscheint. Sollte diese Stelle zukünftig wegfallen, ist auch von einer Kürzung bei der personellen Ausstattung des zahnärztlichen Hilfspersonals auszugehen.
Zu 7. „Personelle
Ausstattung des Sozialpsychiatrischen und Sozialen Dienstes“
Es wurde geprüft, ob sich finanzielle oder inhaltliche Vorteile für den Kreis Coesfeld ergäben, wenn der MDK der Pflegekassen die von der hauseigenen Abteilung 50.2 in Auftrag gegebenen Begutachtungen und Sachverhaltsermittlungen durchführen würde.
Die Beauftragung des MDK der Pflegekassen sollte nicht erfolgen, weil
- grundsätzlich
ein Fremdgutachter nicht über Leistungen des Kreises Coesfeld entscheiden
sollte,
- der
Kreis Coesfeld die Begutachtung kostengünstiger durch eigene Mitarbeiter
durchführt * und
- die Mitarbeiter des Kreises in Bedarfssituationen nicht nur die Begutachtung durchführen, sondern erforderliche Hilfe auch bürgerfreundlich organisieren.
* Der MDK würde dem Kreis
200.-- € pro Gutachten in Rechnung stellen. Dem gegenüber betragen lt. KGST
(Bericht Nr. 7/2008: Kosten eines Arbeitsplatzes 2008/2009) die
durchschnittlichen Personalkosten einer Sozialarbeiterstelle (EG 9,
Beschäftigter 39 Std./Woche altes Bundesland) 36,40 € pro Stunde und einer
Arztstelle (EG 14 Beschäftigter 39/Std./Woche altes Bundesland) 50,70 € pro
Stunde. Bei einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 165 Jahresarbeitsminuten
pro Gutachten kostet eine Stellungnahme durch die Mitarbeiter des
Sozialpsychiatrischen/Sozialen Dienstes umgerechnet 100,10 € und das
amtsärztliche Pflegegutachten 139,43 € .
Zu 8. „Personelle Ausstattung des Fachdienstes „Umwelt und
Infektionsschutz“
Die damals geplante Wiederbesetzung der 4. Stelle eines Gesundheitsaufsehers ist mittlerweile erfolgt.
Mit Rücksicht auf eine mittlerweile angekündigte Gesetzesänderung zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes hinsichtlich der Überwachung der Trinkwasserqualität ist von einer weiteren Prüfung der Einrichtung einer neuen Stelle für einen Gesundheitsingenieur vorerst abgesehen worden.
Zu 9. „Zuweisungen und Zuschüsse“
Die Prüfung der Auswirkungen einer jeweiligen Kürzung um 20 % der Zuschüsse ist abgeschlossen. Der Kreistag entschied nach entsprechenden Vorberatungen im Fachausschuss in seinen Sitzungen am 18.06.2008 (Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle, SV-07-1023) und am 17.12.2008 (Förderung der Suchtberatungsstellen, SV-07-1200) über Vertragsinhalte, Förderhöhen und die (mit der Verwaltung abzustimmende) Erhebung steuerungsrelevanter Kennzahlen sowie die Dokumentation der Angebote und Leistungen durch die Träger der Beratungsstellen für die kommenden Jahre. Die Kürzung der Mittel ist nicht vorgesehen.