Betreff
Gewährung eines Darlehens an die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH - WBC
Vorlage
SV-7-1344
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

Der außerplanmäßigen Gewährung eines Darlehens an die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH – WBC in Höhe von rd. 350.000 € wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Aufwendige Baumaßnahmen im Rahmen des Betriebes der Deponie für Siedlungsabfälle in Coesfeld-Höven erforderten in1996 die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6 Mio. DM bei der West LB Münster. Für die Maßnahmen im Rahmen des Deponiebetriebes konnten keine Mittel aus der Rücklage für die spätere Abdichtung und Sicherung des Standortes (sogenannte Rekultivierungsrücklage) genutzt werden.

 

Die Abwicklung erfolgte seinerzeit durch die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland in der die Kreise Coesfeld und Borken Gesellschafter waren. Mit Abspaltung der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH – WBC verblieb das Darlehen bei der WBC.

 

Die WBC hat im Haushaltsjahr 2004 eine Umfinanzierung des damaligen Darlehensrestbetrages vorgenommen und bei der Sparkasse Westmünsterland hierzu ein Darlehen über 900.000 € aufgenommen. Der Kreis Coesfeld hat hierfür eine entsprechende Ausfallbürgschaft übernommen. Das Darlehen ist bisher jährlich mit einem Zinssatz von 3,870 % zu verzinsen. Die Zinsbindungsfrist endet am 30.06.2009. Zu diesem Zeitpunkt kann eine vorzeitige Tilgung ohne zusätzlich Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. Der Darlehensrestbetrag beläuft sich auf rd. 350.000 €.

 

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld gewährt den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH – WBC außerplanmäßig ein Darlehen bis zur Höhe des Ablösungsbetrages (rd. 350.000 €). Der Zinssatz wird für die Dauer von 5 Jahren auf 2,5 % per Anno festgeschrieben. Das Darlehen wird anfänglich mit einem Tilgungssatz von 5 % getilgt. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.

 

Die Finanzierung des Darlehens erfolgt aus liquiden Mitteln der Kreiskasse. Zurzeit führt die Kreiskasse aus den Beständen des Anlagevermögens der sogenannten Rekultivierungsrücklage einen Betrag in Höhe von 1.934.404,47 € als liquide Mittel im Kassenbestand. Nicht benötigte Beträge des Kassenbestandes werden auf ein Tagesgeldkonto mit einer aktuellen Verzinsung von 1,5 % angelegt. Längerfristige Anlagen des Kassenbestandes (1 – 3 Monate) ergeben momentan einen Zinsertrag von 1,62 % bis zu maximal 2,70 %.

 

Durch die Darlehensgewährung des Kreises Coesfeld an die WBC würde ein kontinuierlicher Zinsertrag von 2,500 % für 5 Jahre gesichert. Im Gegenzug hätte die WBC einen, gegenüber dem Kreditmarkt (3,8 % - 4 %) erheblich günstigeren Zinsaufwand. Die Ausfallbürgschaft des Kreises Coesfeld gegenüber der Sparkasse Westmünsterland würde entbehrlich. Eine dauerhafte Gefährdung der Liquidität der Kreiskasse ist durch die Darlehensgewährung nicht zu erwarten.

 

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld gewährt der WBC kein Darlehen und der bestehende Darlehensvertrag

zwischen der WBC und der Sparkasse Coesfeld wird neu verhandelt und bleibt ggf. mit angepassten Konditionen bestehen. Aktuell könnte ein zu vereinbarender Zinssatz von rd. 3,8 – 4 % realistisch sein. Die Ausfallbürgschaft des Kreises Coesfeld bleibt weiterhin bestehen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Gewährung des Darlehens an die WBC stellt eine außerplanmäßige Auszahlung dar, weil Finanzmittel in der Finanzrechnung 2009 für eine Darlehensgewährung nicht veranschlagt sind. Die Auszahlung ist unaufschiebbar, weil die Zinsbindungsfrist für das Darlehen der WBC am 30.06.2009 endet und die Entwicklung der Zinskonditionen am Kreditmarkt z. Zt. nur sehr schwer einschätzbar ist. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem Bestand der liquiden Mittel der Kreiskasse.

 

Im Rahmen des Gesamtabschlusse des Kreises Coesfeld werden die Forderungen des Kreises Coesfeld und die Verbindlichkeiten der WBC entsprechend konsolidiert.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 g) KrO NRW.