Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Begründung:

I. – V.

 

Einsatzstatistik und Bedarfskontrolle

 

Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransport sicherzustellen. Wesentliches Kriterium der Bedarfsplanung für die Notfallrettung ist das Einhalten der Hilfsfrist von 12 Minuten für ländlich strukturierte Gebiete.

 

Nachdem in 2007 bei 91,9 % von 7.826 Einsätzen die Hilfsfrist eingehalten werden konnte, verringerte sich dieser Wert in 2008 auf 91,4 % von 8.155 Einsätzen (s. Anl. 1 S. 1). Ausgewertet wurden für diese Statistik alle Einsätze, die unter Verwendung von Sonderrechten gefahren wurden. Die Zahl der mit Sonderrecht gefahrenen Rettungseinsätze ist gegenüber dem Vorjahr um 329 gestiegen.

 

Da Mitte des Jahres mit den zweiten RTW für Coesfeld und Dülmen zusätzliche Rettungsmittel in Betrieb gesetzt wurden und das Projekt der rettungsdienstlichen Versorgung von Teilbereichen Olfens startete, sind zusätzlich Halbjahresauswertungen vorgenommen worden. Für das zweite Halbjahr konnte trotz weiterer Steigerung der Einsatzhäufigkeit der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen von 9,1 % auf 8,1 % reduziert werden (s. Anl. 1 S. 4). Durch den Einsatz der zweiten RTW in Coesfeld und Dülmen an allen Tagen des Jahres von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr täglich ab dem 01.05. bzw. 01.06.2008 hat sich der Anteil der Duplizitätsfälle von 57 % der Hilfsfristüberschreitungen in 2007 auf 51 % in 2008 (s. Anl. 1 S. 2 Nr. 2a) bzw. 43 % im zweiten Halbjahr (s. Anl. 1 S. 6 Nr. 2a) vermindert. Die auf Grund der Vierten Fortschreibung der Bedarfsplanung umgesetzten Maßnahmen haben gegriffen.

 

In den kreisweit 700 Fällen, in denen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden konnte, liegt die Begründung in 535 Fällen (=  77 % der Hilfsfristüberschreitungen) in weiten Anfahrtswegen, die sich überwiegend daraus ergeben, dass sich der zuständige RTW bereits im Einsatz befindet (Duplizitätsfälle) und der RTW der benachbarten Rettungswache mit dann in der Regel weiterem Anfahrtsweg eingesetzt werden musste (Zweitabmarsch). Im Einzelnen wird auf Anlage 1 S. 2 Nr. 1 – 2f verwiesen.

 

Bei 165 Einsätzen (gegenüber 116 in 2007) hatte der Rettungsdienst im eigenen Zuständigkeitsgebiet einen weiten Anfahrtsweg zurück zu legen. Auf das gesamte Jahr gerechnet ereigneten sich die absolut meisten dieser Einsätze mit 64 im Gebiet der Rettungswache Lüdinghausen (s. Anl. 1 S. 2 Nr. 1). Doch auch hier ist durch das Projekt der kreisübergreifenden Versorgung von Teilen Olfens durch die Rettungswache Datteln eine Verbesserung erkennbar. So halbierte sich die Anzahl von Hilfsfristüberschreitungen aufgrund weiter Anfahrtswege im zweiten Halbjahr gegenüber dem ersten Halbjahr (22 gegenüber 42, s. Anl. 1 S. 5 Nr. 1 und S. 6 Nr. 1). Dieses Projekt wurde zum 01.07.2009 abgelöst durch das neue Projekt eines zweiten RTW im Wachbezirk Lüdinghausen mit abgesetztem Standort in Olfen. Näheres hierzu wird gesondert berichtet.

 

Das Zahlenwerk zu diesem Bericht gliedert sich in:

Eintreffzeiten mit Begründung der Hilfsfristüberschreitungen (Anlage 1)

Einsatzzahlen der Wachen (Anlage 2)

Einsätze auswärtiger Wachen im Kreisgebiet (Anlage 3)

Einsätze der Rettungshubschrauber (Anlage 3)

Einsätze außerhalb des Kreisgebietes (Anlage 3)

Krankentransport (Anlage 4).

 

Das Zahlenwerk kann in der Sitzung des Ausschusses ggf. erläutert werden.

 

Betriebswirtschaftliches Ergebnis

 

Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan des Produktes 32.02.01 – Rettungsdienst (krE) – zugeordnet sind Unter Berücksichtigung der Abgrenzungsrechnung weist das Betriebsergebnis insgesamt eine Überdeckung aus, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

 

Notarzt

(NA)

Notarztein-satzfahrzeug

(NEF)

Rettungs-wagen

(RTW)

Kranken-transport

(KTW)

Gesamt-ergebnis

Überdeckung

 

60.715,96 €

 

44.811,86 €

 66.286,12 €

Unterdeckung

- 17.128,04 €

 

- 22.113,66 €

 

 

 

Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde, wobei darauf hingewiesen sei, dass die Zahlen der Einsatzstatistik mit denen der Betriebsabrechnung differieren, da nicht jeder Einsatz zu einem Gebührenbescheid führt (z. B. Fehlalarm im guten Glauben) und für einen Einsatz gelegentlich mehrere Gebührenbescheide erteilt werden (z. B. Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten):

 

 

Ergebnis

Kalkulation

Abweichung

(- = Verschlech-terung)

 

 

 

 

A) Kennzahlen

 

 

 

Notarzt-Einsätze (NA)

                             4.865

                    4.800

                        65

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

                             4.775

                    4.750

                        25

Rettungseinsätze (RTW)

                           10.367

                    9.750

                      617

Krankentransport (KTW)

                             6.413

                    6.250

                      163

 

 

 

 

B) Aufwand

 

 

 

Personalkosten

              4.754.447,03 €

     4.449.315,00 €

       305.132,03 €

Vergütung Notarztgestellung

                 865.153,64 €

        858.000,00 €

           7.153,64 €

Sachkosten (ohne NA und kalkulatorische Kosten)

              1.054.280,08 €

     1.017.459,00 €

         36.821,08 €

kalkulatorische Kosten

                 746.631,28 €

        758.431,00 €

       - 11.799,72 €

Summe Aufwand:

              7.420.512,02 €

     7.083.205,00 €

     - 337.307,02 €

 

 

 

 

C) Erlöse

 

 

 

Gebühreneinnahmen

              7.485.724,45 €

     7.083.205,00 €

       402.519,45 €

sonstige Einnahmen

                     1.073,69 €

                   0,00 €

           1.073,69 € 

Summe Erlöse

              7.486.798,14 €

     7.083.205,00 €

       403.593,14 €

 

 

Ergebnis

Kalkulation

Abweichung

D) Betriebsergebnis

 

 

 

Aufwand

              7.420.512,02 €

7.083.205,00 €

      - 337.307,02 €

Erlöse

              7.486.798,14 €

7.083.205,00 €

        403.593,14 €

Ausgleich von Überdeckungen aus Vorjahren

                            0,00 €

0,00 €

                  0,00 €

Betriebsergebnis 2008:

                   66.286,12 €

0,00 €

         66,286,12 €

 

Gemessen am kalkulierten Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung von 0,94 %.

 

Erläuterung der wesentlichen Abweichungen von der Kalkulation:

 

Die Anzahl der Notarzt- und NEF-Einsätze überstieg die Kalkulation geringfügig, während bei den Rettungseinsätzen die kalkulierte Zahl um 6 % und bei den Krankentransporten um 3 % überschritten wurde. Nachdem bereits in 2007 hohe Steigerungsraten in der Notfallrettung zu verzeichnen waren, ist davon ausgegangen worden, dass die Steigerungsraten sich nicht oder nur vermindert fortsetzen. Die deutliche Einsatzzahlensteigerung bei den RTW-Einsätzen führte zu Mehreinnahmen gegenüber der Kalkulation von etwa 300.000,- €. Bei den Notarzteinsätzen ergaben sich Mehreinnahmen von gut 30.000,- € und bei den Gebühren für KTW-Transporten von ca. 30.000,- €. Zusätzlich etwa 60.000,- € wurde aus den sonstigen Gebühren, besonders durch Desinfektionsgebühren erlöst.

 

Die um etwa 300.000 € gestiegenen Personalkosten ergeben sich aus der Einstellung von zusätzlichem Personal zur Besetzung der zweiten RTW für die Wachen Coesfeld und Dülmen und für das inzwischen beendete Projekt mit dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Datteln, sowie der Zahlung der nicht kalkulierten Wechselschichtzulage für Rettungsassistenten beim DRK und der Stadt Dülmen. Durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde dies entschieden.

 

Durch dieses leicht positive Betriebsergebnis steigt die per 31.12.2008 vorhandene Überdeckung der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst auf 321.156,80 €. Davon ist für das Betriebsjahr 2009 der Betrag von 195.597,00 € eingesetzt worden um eine Gebührenanpassung zu vermeiden. Der verbleibende Betrag von 125.559,80 € ist bis 2011 auszugleichen (§ 6 Abs. 2 KAG).