Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen zur energetischen Sanierung auszudehnen und neben den Dachflächen und Lichtbändern auch die Fassadenkonstruktionen zu sanieren. Die Umsetzung ist innerhalb des Konjunkturpaketes II im Zeitraum 2009-2010 sicherzustellen.
Begründung:
I. Problem
Die Sporthalle am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Dülmen
wurde im Jahr 1975 in Betrieb genommen. Seit dieser Zeit wurden lediglich
kleinere Reparatur- und Sanierungsarbeiten durchgeführt.
Die Bestandsaufnahme hat im Ergebnis zu folgenden Feststellungen geführt:
1)
Die vorhandene Flachdachabdichtung ist aus den nachfolgenden Gründen als abgängig zu bezeichnen:
Die
anlässlich der Zustandsbegehungen durchgeführte Probenahme hat ergeben, dass
die vorhandene Wärmedämmung aus Partikelschaum (Polystyrol) durchnässt ist.
Zudem weist die vorhandene Abdichtung an den Dachrändern und zu den aufgehenden
Wandbauteilen Schwachstellen auf, die nicht mehr dem Stand der Technik
entsprechen und mitverantwortlich sind für die festgestellten Undichtigkeiten
(starrer Wandanschluss ohne Z-Ausbildung, dadurch Teilabriss der Abdichtungsbahnen
wegen fehlender Ausdehnungsmöglichkeiten).
Die Auflast aus Dachabdichtung und Kiesschüttung sowie die Tatsache, dass in den Dachflächen ein Kontergefälle zu den Flachdacheinläufen vorliegt, führen zu erheblichen Wasseransammlungen auf der Gesamtfläche und zu statischen Durchbiegungen mit der Folge, dass die Gesamtkonstruktion stark beansprucht wird.
Insgesamt ist der Abdichtungsaufbau unter Einbeziehung einer statischen Stellungnahme als dringend sanierungsbedürftig anzusehen.
2)
Die Lichtbänder der Sporthalle sind abgenutzt und ebenfalls als abgängig zu bezeichnen.
Bei den Lichtbändern handelt es sich - abgesehen von einzelnen Reparaturfeldern - um die Erstausführung in Form von glasfaserverstärkten Einzelelementen. Die Elemente sind durch die UV-Bestrahlung inzwischen vergilbt und undurchsichtig. Das Material ist ausgehärtet und brüchig. Die Lichtbänder entsprechen mit einem U-Wert von über 3,0 W/(m²K) in keiner Weise heutigen energetischen Anforderungen, so dass eine Erneuerung der Anlagen erforderlich ist.
3)
Mit der Bestandsaufnahme wurden auch die senkrechten, monolithischen Leichtbetonelemente in Augenschein genommen. Die Fassadenelemente wurden seinerzeit ohne besondere Anforderung an den Wärmeschutz hergestellt.
Die Sanierung der Sporthalle muss aus fachtechnischer Sicht und unter energetischen Gesichtspunkten die Fassadensanierung einschließen, da sonst Schäden durch die verbesserte Wärmedämmung (U-Werte) der Dachabdichtung und der Lichtbänder vorprogrammiert sind. Die alleinige Verbesserung der Dach- und Lichtbandflächen würde dazu führen, dass der in der Raumluft der Sporthalle vorhandene Wasserdampf auf der schlecht gedämmten und dadurch relativ kalten Oberfläche der Fassadenelemente kondensiert und zu Wasserablagerungen führt (Taupunktszenario). Damit verbunden ist die Gefahr einer Schimmelpilzbildung auf der Innenseite der Außenwände.
Die Sanierung der Abdichtung und der Lichtbänder ist nach Beschluss des Kreistages vom 11.03.2009 (vgl. SV-7-1277/3) im Rahmen des Konjunkturpaketes II mit einem geschätzten Ausgabebetrag von 180.000 € vorgesehen. Mittel für die Fassadensanierung waren in dieser Schätzung noch nicht enthalten.
II. Lösung
Der
Auftrag an das Architekturbüro Dipl.-Ing. Hajo Eschen wird über die
Bestandsaufnahme hinaus um die Planung und Durchführung der umfassenden
energetischen Betrachtung der Sporthalle unter Einbeziehung der
Fassadensanierung erweitert.
Für die Sanierung der Fassadenelemente ergeben sich zwei Lösungsansätze:
1.
Sanierung von Außen
Aufbringen eines Wärmeverbundsystems mit Sicherung im unteren Bereich gegen Vandalismusschäden. Die Durchführung dieser Konstruktion ist unproblematisch hinsichtlich des Anschlusses auf andere Wandbauteile (Lichtbänder, Türen etc.).
2.
Sanierung von Innen
Diese Variante ist problematisch, da die möglichen Dämmsysteme nicht als uneingeschränkt ballwurfsicher gelten. Zusätzlich werden hierdurch die Halleninnenflächen verkleinert und es ergeben sich Probleme im Anschlussbereich auf andere Wandbauteile.
Die Lösungsvariante 1 wird aus
fachtechnischer Sicht bevorzugt.
III. Alternativen
Bei einem Verzicht auf die
gleichzeitige Fassadensanierung ist mit den unter I. genannten Problemen /
Schäden zu rechnen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die
Fassadensanierung werden zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 80.000 €
erwartet, die über Mittel aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden. Der in
der Maßnahmenliste zum Konjunkturpaket veranschlagte Ausgabebetrag erhöht sich
dadurch auf 260.000 €.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die
Zuständigkeit für die Erweiterung des Beschlusses zur Durchführung der
vorgesehenen Maßnahme (Baubeschluss) ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Buchstabe a)
der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld.