Beschlussvorschlag:
Zur Kenntnisnahme
Begründung:
Auf die Vorlage SV-7-1287
zur Sitzung des Kreistages am 11.03.2009 wird verwiesen.
In dieser Kreistagssitzung wurde beschlossen, dass die für die Unternehmensakquise zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch für eine Beratungsleistung zu dieser Thematik Verwendung finden können.
Gespräche mit potentiellen Beratern wurden zwischenzeitlich von der Kreisentwicklung und der wfc GmbH geführt. Zur Zeit sind diese Unternehmen aufgefordert, ein Angebot zur Erstellung einer Breitbandstrategie für den Kreis Coesfeld zu unterbreiten.
Folgende Zielsetzungen sollen mit der Breitbandstrategie verfolgt werden:
- Im Kreis Coesfeld soll ein flächendeckendes Breitbandnetz zur Anbindung der Bevölkerung und der Unternehmen nachfragegerecht geschaffen werden.
- Dabei soll ein regionales Backbone-Netz geschaffen werden, an das idealerweise jeder Ortsteil und jedes Gewerbegebiet angebunden werden soll.
- Langfristige Zielsetzung ist die Schaffung einer Glasfaserinfrastruktur bis ins Gebäude. Diese langfristig Strategie soll ergänzt werden durch kurz- und mittelfristig realisierbare alternative technische Lösungen, die der Erreichung des Langfristziels jedoch weder technisch noch wirtschaftlich im Wege stehen.
- Das Netz soll offen für alle Diensteanbieter sein (open access).
- Das regionale Backbone-Netz soll an bestehende offene Netze angebunden werden, insbesondere an das NDIX-Netz im deutsch-niederländischen Grenzraum.
- Trägerin der Infrastruktur soll eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft werden.
Die Erstellung einer
Breitbandstrategie für den Kreis Coesfeld soll folgende Bausteine berücksichtigen:
1. Erarbeitung einer technischen
Breitbandstrategie,
2. Aufbau eines Geschäfts- und Preismodells,
3. Unterstützung
bei der Ausschreibung des technischen Netzbetriebs,
4. Juristische
Beratung.
Sobald die Angebote vorliegen (Ende Mai) werden der Kreis und die wfc GmbH eine Auswahl vornehmen und das präferierte Beratungsunternehmen in den Arbeitskreis Breitband COE einladen, der dann eine entgültige Entscheidung über die Beauftragung treffen soll.
Das im Auftrag der Münsterlandkreise und des Kreises Wesel erstellte Rechtsgutachten zur Breitband-Thematik ist im Entwurf fertiggestellt und liegt dem Kreis vor. Dort wird deutlich, dass bei kommunalen Aktivitäten im Telekommunikationsbereich vor allem beihilferechtliche Aspekte sehr genau Beachtung finden müssen und diese die Handlungsoptionen der Kommunen zum Teil einschränken können. Zur Zeit werden aktuelle beihilferechtliche Änderungen auf EU-Ebene abgewartet, um diese noch in die Endfassung einbringen zu können. Sobald das Gutachten vorliegt, kann es bei Interesse zur Verfügung gestellt werden.
Hinsichtlich des EUREGIO-Antrags wurde
zwischenzeitlich mitgeteilt, dass das majeure Projekt „I3N“ (ehemals Masterplan
Breitband 3N) dahingehend eingeschränkt wird, dass nur noch Anwendungsprojekte
im Bereich Breitband gefördert werden sollen. Dies sei in der EUREGIO- und
Ministerien-übergreifenden Arbeitsgruppe, die für die majeuren Projekte im
gesamten deutsch-niederländischen Grenzraum zuständig ist, beraten worden. Die
- auch vom Kreis Coesfeld - in diesem Rahmen beantragten Nachfragebündelungs-Projekte
sollen aus der Förderung herausgenommen werden, da es sich hierbei um
vorbereitende Arbeiten zur Schaffung der Infrastruktur handelt und die
Ausstattung der (deutschen) Region mit Glasfaserinfrastruktur nicht Inhalt der
Förderung sein könne. Der Kreis Coesfeld und die wfc GmbH stehen diesbezüglich
im Gespräch mit der EUREGIO, die uns in dieser Angelegenheit unterstützt, um
die Bausteine für den Kreis Coesfeld dennoch in die Förderung zu integrieren.
Am 26.05.2009 wird ein Workshop mit allen Projektbeteiligten stattfinden, bei
dem eine entgültige Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden soll.
Sollten weitere aktuelle Entwicklungen (Entscheidung über Auftragsvergabe, Höhe der Kosten etc.) vorliegen, wird Frau Thiesing in der Sitzung mündlich ergänzend berichten.