Betreff
Genehmigung von Dienstreisen
Vorlage
SV-7-1385
Aktenzeichen
10 24 06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Denjenigen Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Kreistags Coesfeld die der Einladung der Verantwortlichen der REGIONALE 2010 nach Gummersbach folgen möchten, wird die Teilnahme als Dienstreise genehmigt.

Begründung:

 

I.   Problem

Den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung liegt eine Einladung zum Besuch der REGIONALE 2010 der Region Köln/Bonn vor. Am so genannten „Langen Tag der Region“, der immer am 21.06. eines Jahres begangen wird, werden der aktuelle Arbeitsstand sowie wichtige Projekte der REGIONALE 2010 gezeigt.

In diesem Jahr besteht für Vertreter aus unserer Region die Möglichkeit, das Projekt auf dem „Steinmüller-Gelände“ in Gummersbach zu besichtigen. Im Mittelpunkt des Projektes steht der 18 ha große, inmitten der Gummersbacher Innenstadt liegende ehemalige Produktionsstandort der Kesselbauschmiede Steinmüller mit ehemals 3.000 Arbeitsplätzen. Im Rahmen des städtebaulichen Schwerpunktprojektes der Stadt Gummersbach und des Oberbergischen Kreises entsteht auf dem ehemaligen Produktionsstandort ein attraktives, gemischtes Innenstadtquartier für Forschung, Technologie, Gewerbe, Dienstleistung, Ausbildung, Handel und eventuell Wohnen. Zentraler Entwicklungsimpuls ist dabei der Neubau der Fachhochschule Köln, Campus Gummersbach auf dem Areal.

 

II.  Lösung

Denjenigen Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, die der Einladung folgen möchten, wird die Teilnahme als Dienstreise genehmigt.

 

III. Alternativen

Die Teilnahme am „Langen Tag der Region“ wird nicht als Dienstreise genehmigt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürger zuständig.