Beschlussvorschlag:
Dem Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e.V. wird unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, zur Wahrnehmung seiner Aufgaben als staatlich anerkannte Schwangeren- und Schwangerschafts-konfliktberatungsstelle in 2009 ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von
12.587.-- € und ab 2010 jährlich in Höhe von 14.541.-- € gewährt.
Begründung:
I. Problem
Zur ausführlichen Darstellung des Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlage SV-7-0314 verwiesen. Der Kreistag entschied am 15.02.2006 zuletzt über die Förderung der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Nach § 4 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen Schwangerenberatung (§ 2 SchKG) und die Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5 und 6 SchKG i.V. mit §§ 218 ff. StGB) ausreichend Beratungskräfte vorgehalten werden. Für je 40.000 Einwohner innerhalb von sog. „Versorgungsgebieten“ muss für diese Aufgaben mindestens 1 Berater/in (Vollzeitstelle) zur Verfügung stehen.
In Urteilen vom 03.07.2003 und vom 15.07.2004 entschied das Bundesverwaltungsgericht über den grundsätzlichen Anspruch der anerkannten Beratungsstellen auf Förderung durch den Staat (mindestens 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten), über die Förderung der nicht staatlich anerkannten Beratungsstellen und über die Notwendigkeit von Seiten der Landesgesetzgeber, Kriterien für die Auswahl der Beratungsstellen festzulegen, um ggf. auch bei einer Überversorgung (Schlüssel s.o.) Förderanträge rechtswirksam ablehnen zu können.
Das Land NRW kam dieser Verpflichtung nach, zum 01.06.2006 trat das Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Neufin SchKG) in Kraft. Im Neufin SchKG sind u.a. die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Förderung von Beratungsstellen, die Versorgungsgebiete (= Bezirksregierungsbereiche), der Bestandsschutz bestehender Einrichtungen, der Umfang der finanziellen Förderung, die Verteilung der Beratungsstellen unter den verschiedenen Trägergruppen („Pluralität des Angebots“) und die Auswahlkriterien bei einer evtl. Überversorgung geregelt.
Anfang 2009 stellte das Land im Versorgungsgebiet 9
(Bezirksregierung Münster) eine geringe Unterversorgung fest. Vorsorglich
beantragte der Verein Donum Vitae dort eine personelle Aufstockung (+ 0,3
Stelle Beratungskraft und + 0,15 Stelle Verwaltungskraft).
Mit Rücksicht auf die hohe Inanspruchnahme, die Notwendigkeit, Gruppenarbeit
(über die sexualpädagogischen Aufgaben hinaus) und vermehrt aufsuchende Hilfen
anzubieten, aber auch unter Berücksichtigung der Beendigung der befristeten Teilzeittätigkeit der
zuständigen Mitarbeiterin (Beamtin) zum 30.09.09 und deren Rechtsanspruch auf
eine höhere wöchentliche Arbeitszeit beantragte das Gesundheitsamt ebenfalls
vorsorglich die Finanzierung eine stundenweisen Aufstockung der
Beratungskapazitäten (+0,25 Stelle Beratungskraft und + 0,15 Verwaltungskraft)
ab 01.10.2009. Das Land (zuständige Behörde ist der LWL) beschied inzwischen,
beide Anträge zu bewilligen und bei der Landesförderung zu berücksichtigen.
Das Land fördert (80 % der Personalkosten und 8.000.-- € Sachkostenpauschale pro Vollzeitstelle) die im Kreis Coesfeld (bzw. mit Bedeutung für den Kreis) tätigen staatlich anerkannten Beratungsstellen des Vereins Donum Vitae, des Diakonischen Werkes und Pro Familia. Darüber hinaus erhalten auch die drei Beratungsstellen des Sozialdienstes Katholischer Frauen in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen eine Landesförderung für ihre allgemeine Schwangerenberatung.
Der Kreis Coesfeld fördert die staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstellen hinsichtlich ihrer Personalkosten ergänzend bisher in folgendem Umfang:
Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e.V. 11.935.-- €
Diakonisches Werk des Kirchenkreises
Steinfurt-Coesfeld-Borken 4.880.-- €
Pro Familia Münster e.V. 1.350.-- €
Darüber hinaus fördert der Kreis Coesfeld die sexualpädagogische Präventionsarbeit. Den Beratungsstellen Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia stehen jeweils jährlich bis zu 5.772,80 €, dem SKF Coesfeld bis zu 2.099,20 € und einer Honorarkraft des Gesundheitsamtes bis zu 3.148,80 € zur Verfügung (vgl. SV-7-0314).
Mit Schreiben vom 10.06.2009 beantragte Donum Vitae die Erhöhung des Personalkostenzuschusses des Kreises entsprechend der vom Land anerkannten Personalausstattung (ab 01.05.09: 1,8 Stellen Beratungskräfte und 0,65 Stelle Verwaltungs-kraft).
II. Lösung
Dem Antrag des Vereins Donum Vitae wird entsprochen. Donum Vitae hat sich als staatlich anerkannte Beratungsstelle im Kreis etabliert, wird von ratsuchenden Frauen (und Männern) in Anspruch genommen und von Institutionen und Behörden im Rahmen der Zusammenarbeit akzeptiert. Dem Verein stehen neben der Landes- und Kreisförderung nur Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Finanzierung der Beratungsstelle zur Verfügung.
Tabelle 1 gibt Aufschluss über die gesamte personelle Ausstattung, die vom Kreis im Rahmen der Förderung bisher berücksichtigte Personalausstattung und die Fallzahlen der staatlich anerkannten Beratungsstellen von 2006 – 2008
Tabelle 1 |
2006 |
|
2007 |
|
2008 |
||||||
|
§ 2 SchKG |
§§ 5,6 SchKG |
ins-gesamt |
|
§ 2 SchKG |
§§ 5,6 SchKG |
ins-gesamt |
|
§ 2 SchKG |
§§ 5,6 SchKG |
ins-gesamt |
Donum Vitae 1,5 Fachkräfte
+ ½ Verwaltungskraftstelle
(Kreis berücksichtigt bisher 1,5 Fachkräfte + ½
Verw.Kraft) |
103 |
124 |
227 |
|
122 |
113 |
235 |
|
108 |
118 |
226 |
Diakonie 1,61 Fachkräfte + ½ Verwaltungskraftstelle (Kreis berücksichtigt 1 Fachkraftstelle + ¼
Verw.Kraft) |
272 |
122 |
294 |
|
280 |
125 |
405 |
|
274 |
116 |
390 |
Pro Familia 5,25 Fachkräfte + 1,6
Verwaltungskraftstellen MA für Kreis Coe = ½
Fachkraftst (Kreis berücksichtigt 0,21 Fachkraftstelle) |
73 * |
67 * |
140 * |
|
80 * |
57 * |
137 * |
|
81 * |
84 * |
165 * |
Gesundheitsamt (bis 02/08 0,5 ab 03/08 0,61 Fachkraft) |
88 |
47 |
135 |
|
85 |
47 |
132 |
|
83 |
69 |
152 |
* nur Beratungen von
Einwohnerinnen (und ggf. Einwohner) des Kreises Coesfeld
§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) = allgemeine Schwangerenberatung
§§ 5,6 Schwangerschaftskonflikgesetz (SchKG) = Schwangerschaftskonfliktberatung
(i.V. mit §§ 218 ff StGB)
Das Land als vorrangiger Kostenträger stellte die Unterversorgung in der Region der Bezirksregierung Münster fest und fördert zum Ausgleich ab 01.05.2009 beim Verein Donum Vitae 1,8 Beratungsfachkraftstellen und eine 0,65 Verwaltungsstelle (+ 0,3 Beraterstelle und 0,15 Verwaltungsstelle) sowie ab 01.10.2009 eine 0,8 Beratungsfachkraftstelle und eine 0,4 Verwaltungsstelle beim Gesundheitsamt (+ 0,25 Beraterstelle und + 0,15 Verwaltungsstelle). Die personellen Ausstattungen der weiteren Beratungsstellen bleiben unverändert.
Die Berücksichtigung der Personalaufstockung bei Donum Vitae unter Zugrundelegung der bisherigen Förderbedingungen (Landesförderung und 5 % Eigenanteil angerechnet) würde ab 01.10.2009 für das lfd. Jahr zusätzliche Kosten in Höhe von 652.-- € verursachen, für 2010 und die Folgejahre betrügen die Mehrkosten 2.606.-- € jährlich. Die Personalkostenförderung des Kreises für Donum Vitae betrüge in diesem Jahr dann 12.587.-- € ab 2010 jährlich 14.541.-- €.
III. Alternativen
Der Antrag des Vereins Donum Vitae wird abgelehnt, der Personalkostenzuschuss wird in bisheriger Höhe weiter gewährt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Förderung der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung einschließlich der sexualpädagogischen Präventionsarbeit stehen jährlich bis zu 43.500.-- € zur Verfügung. Bei der damaligen KT-Entscheidung ist davon ausgegangen worden, dass auch sämtliche sexualpädagogischen Präventionsveranstaltungen des Gesundheitsamtes aus diesen Mitteln getragen werden. Teilweise wird diese Aufgabe mittlerweile von der zuständigen Mitarbeiterin während ihrer regelhaften Arbeitszeit (z.Z. 25 Stunden/Woche) wahrgenommen. Die zusätzlich mit einem jährlich befristeten Vertrag engagierte Honorarkraft des Gesundheitsamtes verursacht Kosten bis zu 3.148,80 €.
Bei gleichbleibender Förderung der anderen Beratungsstellen und der sexualpädagogischen Präventionsarbeit könnten die zusätzlichen Mittel für Donum Vitae aus dem bisherigen Haushaltsansatz aufgebracht werden.
Beim Gesundheitsamt wird ab 01.10.2009 die Beratungskapazität um wöchentlich 10 Stunden auf 35 Stunden ausgeweitet (0,85 VZ-Stelle). Diese Beratungsfachkraftstelle (Beamtenstelle
A 11, Mitarbeiterin mit Rechtsanspruch bis zur Vollbeschäftigung) wird zum größten Teil durch das Land refinanziert. Darüber hinaus erhält der Kreis die pauschalierte Landesförderung für eine 0,4 Verwaltungsstelle (Beschäftigte, Entgeltgruppe E 6) im Gesundheitsamt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW)