Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer (KNEF) im Stevereinzugsgebiet gemäß dem Aktionsprogramm des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 05.07.2002 wird begrüßt.
Der verbleibende Eigenanteil des Kreises Coesfeld, der nicht durch Mittel des Landes aus dem Aktionsprogramm gedeckten Kosten für die Konzepterstellung, wird bis zu einer Höhe von ca. 25.000 € aus Ersatzgeldern bereitgestellt.
Begründung:
I. – V.
Mit Beschluss vom 26.03.01 wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt im Vorfeld von größeren Maßnahmen, die mit der Verwendung von Ersatzgeldern in Verbindung stehen, zu beteiligen.
Im Rahmen der erfolgten Bestandsaufnahme der Fließgewässer in den jeweiligen Teileinzugsgebieten gemäß dem Leitfaden zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in NRW sind erhebliche Defizite in der strukturellen Ausbildung sowie des ökochemischen Zustands der Fließgewässer festgestellt worden. Dies ist nicht verwunderlich, denn Gewässer, die in der Vergangenheit nach rein technischen Gesichtspunkten z. B. zwecks Sicherstellung des Hochwasserschutzes von Ortslagen ausgebaut wurden, können ihre heutigen Aufgabe im Naturhaushalt nur schwer bzw. unzureichend erfüllen.
Unabhängig vom Grad der Zielerreichung „guter ökologischer und chemischer Zustand“ oder „gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand“ ergibt sich weiterer Handlungsbedarf zur Minimierung der stofflichen Einträge und zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte sowie der natürlichen Reinigungskraft der Fließgewässer.
Im Rahmen der Beurteilung der potentiellen Handlungsfelder ist die ökologische Entwicklung der Fließgewässer ein wesentlicher Bestandteil des Handlungsspektrums im Rahmen der zukünftigen Ausrichtung der Gewässerunterhaltung und Gewässerausbaus /-rückbaus inkl. der Entwicklung der Gewässerauen. Sie ist darüber hinaus integraler Bestandteil der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne nach Art. 11, 13 Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung mit §§ 36, 36b WHG .
Konzepte zur naturnahen Entwicklung bieten somit die Möglichkeit, langfristige Zielvorgaben und Maßnahmen für einzelne Gewässer bzw. Gewässersysteme zu erarbeiten und verhindern planerisches Stückwerk von nicht aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.
Der beabsichtigte Arbeitsauftrag umfasst nachfolgende Gewässer:
- Stever
- Kleuterbach
- Hagenbach
- Karthäuser Mühlenbach
- Nonnenbach
- Helmerbach
- Dümmer
- Aabach
- Beverbach
- Teufelsbach inkl. Gorbach
- Emkumer Mühlenbach
- Gronenbach
Die Bezirksregierung Münster hat eine Förderung der Maßnahme in Höhe von 80%
aus dem Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in NRW
in Aussicht gestellt und begrüßt insbesondere den beabsichtigten ganzheitlichen Ansatz für das Einzugsgebiet der Stever. Die Gesamtkosten für die Hauptgewässer im Stevereinzugsgebiet werden auf ca. 100.000 – 120.000 € geschätzt.
Die Aufstellung und langfristige Umsetzung der Arbeiten soll unter Einbeziehung der Naturförderstation sowie des Dachverbandes der Wasser- & Bodenverbände im Kreis Coesfeld erfolgen.
Vergleichbare Konzepte liegen schon für nachfolgende Gewässer vor:
- Berkel
- Dinkel
- Vechte
- Münster`sche Aa.
Die Nutzung der Ersatzgelder für diese Maßnahme ist gerechtfertigt, da mit dem Konzept die Planungsgrundlage für die naturnahe und ökologisch wertvolle Entwicklung der Fließgewässer geschaffen wird.
Anlagen:
Ablaufschema Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF)
Gewässersteckbrief Stever