Betreff
Änderung Kindergartenbedarfsplan 2009/10
hier: Fusion der kath. Kindergärten St. Vitus, Olfen, und St. Marien, Olfen-Vinnum
Vorlage
SV-7-1406
Aktenzeichen
51.2.3 - 70.10 und 71.10
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Seite 34 des Kindergartenbedarfsplans 2009/10 wird für Olfen - wie in Anlage 1 dargestellt – geändert.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 11.03.2009 hat der Kreistag den Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2009/10 beschlossen. Dieser bildet nach § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 KiBiz die Grundlage für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen. Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.

Die Kindertageseinrichtungen St. Vitus in Olfen und St. Marien in Olfen-Vinnum, werden seit dem 01.08.2009 als Kindertageseinrichtung St. Vitus unter einer Leitung geführt. Eine neue Betriebserlaubnis wurde bereits beantragt. Da die Fusion der Tageseinrichtungen im Vorfeld bei mit der zuständigen Fachberaterin des Landesjugendamtes besprochen wurde, ist davon auszugehen, dass die beantragte Betriebserlaubnis auch erteilt wird.

Die Kirchengemeinde St. Vitus, Olfen, hat die Fusion als Reaktion auf die geänderten personellen Vorgaben durch das KiBiz gewählt und erhofft sich hierdurch Synergieeffekte. Beide Gebäude werden weiterhin genutzt.

Damit die bisher für zwei eigenständige Tageseinrichtungen in Olfen und Vinnum vorgesehenen Planungsdaten auch für die jetzt mit 5 Gruppen betriebene Kindertageseinrichtung St. Vitus als Finanzierungsgrundlage anwendbar sind, ist eine Änderung des Kindergartenbedarfsplans erforderlich.

 

II.  Lösung

Seite 34 des Kindergartenbedarfsplans wird -  wie in Anlage 1 dargestellt – geändert.

 

III. Alternativen

keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für den Kreis Coesfeld ergeben sich hinsichtlich der Finanzierung der Tageseinrichtungen durch die Fusion keine Änderungen. Die zuvor für die beiden Tageseinrichtungen St. Vitus, Olfen, und St. Marien, Olfen-Vinnum, vorgesehenen Pauschalen werden nun beim Kindergarten St. Vitus, Olfen, zusammengefasst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan ist nach § 5 der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss zuständig. Da der Kindergartenbedarfsplan 2009/10 durch den Kreistag beschlossen wurde, muss die Änderung ebenfalls durch den Kreistag beschlossen werden.