Betreff
Umsetzung des Konjunkturpaketes II beim Kreis Coesfeld - Sachstandsbericht und Festlegung der 2. Tranche
Vorlage
SV-7-1409
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 enthaltenen Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge durch- bzw. fortzuführen. Die Ermächtigung gilt bis zur Höhe der durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) für den Kreis Coesfeld festgesetzten Fördermittel.     

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu Ziffer 12 auch dann durchzuführen, wenn die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Die fehlenden Mittel werden in den Produkthaushalt 2010 eingestellt.   

 

  1. Soweit eine Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung gegeben sein sollte, gilt das dort vorgesehene Verfahren (Baubeschluss) durch die Behandlung dieser Sitzungsvorlage in den Ausschüssen als eingehalten.   

 

  1. Mit den Maßnahmen der 2. Tranche kann noch vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 begonnen werden.

 

Über die Umsetzung der Maßnahmen ist in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu berichten.

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Dem Kreis Coesfeld stehen nach dem InvföG Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt rd. 5,3 Mio. € zur Verfügung. Davon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur rd. 3,2 Mio. € und auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur rd. 2,1 Mio. €.

 

In seiner Sitzung am 11.03.2009 hat der Kreistag die 1. Tranche der beim Kreis Coesfeld durchzuführenden Maßnahmen beschlossen. Hierzu wird auf die Vorlagen SV-7-1277, SV-7-1277/1-3  und MV-7-1316 verwiesen.

 

Die für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen der 1. Tranche befinden sich inzwischen teilweise in der Umsetzungsphase. In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ist u.a. zu den bereits beschlossenen Maßnahmen der aktuelle Umsetzungsstand sowie der Ausgabebedarf aufgeführt, der bei einigen Maßnahmen aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse gegenüber den bisherigen Schätzungen angepasst wurde. Im Laufe des bisherigen Verfahrens haben sich neue Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung der am 11.03.2009 beschlossenen Liste zur 1. Tranche erforderlich machen. Die Änderungen sind in der Anlage 1 enthalten und sind dort in der Spalte „Bemerkungen“ erläutert. Zusätzlich stehen Mitarbeiter der Verwaltung für weitere Erläuterungen zur Verfügung.  Die Änderungen wurden durch andere Teilinhalte bzw. Präzisierungen bereits beschlossener Maßnahmen erforderlich.

 

Wie der Anlage 1 weiter zu entnehmen ist, ergibt sich für die 1. Tranche nach den aktuellen Schätzungen ein Gesamtausgabebedarf in Höhe von rd. 2.295.000 € für den Bereich Bildungsinfrastruktur. Der Bereich Infrastruktur wurde neu überplant. Hierzu verweise ich auf die Darstellung in der Anlage 1. 

 

II.  Lösung

 

In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle sind neben den bereits beschlossenen auch nach Prioritäten geordnet mögliche Maßnahmen für die 2. Tranche aufgeführt. Bis auf die Ziffern 10, 11 und 12 im Bereich Bildungsinfrastruktur aufgeführte Projekte waren sämtliche Maßnahmen bereits in der ursprünglichen Gesamtliste enthalten, die der SV-7-1277 zur Kenntnisnahme beigefügt war.    

 

Bei der unter Ziffer 10 im Bereich Bildungsinfrastruktur aufgeführten Maßnahme handelt es sich um ein seinerzeit noch nicht enthaltenes Projekt, bei dem der Kreis selbst als Fördergeber auftritt. Mit Schreiben vom 01.07.2009 (Anlage 2 zur SV) hat der Handwerks-Bildungsstätten e.V.  (HBS) die Förderung einer energetischen Dachsanierung am Technologie-Zentrum Dülmen mit förderfähigen Gesamtkosten von 288.836,00 € beantragt. Nähere Erläuterungen zu der vorgesehenen Maßnahme werden in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung durch Herrn Dr. Oelck, Hauptgeschäftsführer des Handwerks-Bildungsstätten e.V., vorgetragen.

 

Bei dem Handwerks-Bildungsstätten e.V. handelt es sich um eine gemeinnützige Einrichtung der Weiterbildung mit kreisweiter herausragender Bedeutung für den Bereich der Fortbildung und der Qualifikation von Arbeitslosen und Benachteiligten. Zur Bedeutung der Einrichtung wird auf die Ausführungen im  v.g. Antrag des Handwerks-Bildungsstätten e.V. verwiesen.

 

 

Nach bisheriger Einschätzung des Innenministeriums NRW ist die vorgesehene Maßnahme förderfähig und daher dem Förderbereich gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 1 Buchstabe d des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder – Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG – zuzuordnen. Nach § 3 Abs. 1 ZuInvG sind die Finanzhilfen des Bundes trägerneutral zu gewähren. Dementsprechend sieht  auch § 1 Abs. 5 des Investitionsförderungsgesetzes NRW – InvföG - vor, dass die Investitionen trägerneutral erfolgen. Bei der Verteilung der Mittel haben die Kommunen ein Ermessen.

 

Fördert der Kreis eine Investitionsmaßnahme anderer Träger, ergeben sich die förderfähigen Kosten gem. § 8 InvföG NRW aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten der Maßnahme und dem Eigenanteil des anderen Trägers. Die Höhe des Eigenanteils des anderen Trägers soll in der Regel der des kommunalen Eigenanteils entsprechen. Der Eigenanteil des anderen Trägers ersetzt dabei nicht den Eigenanteil der Kommune.

 

Hieraus ergibt sich folgende Berechnung:

 

Energetische Dachmodernisierung Technologie-Zentrum Dülmen              288.836,00 €

 

abzüglich Eigenanteil der Handwerks-Bildungsstätten e.V.                             32.092,89 €

 

Förderbetrag somit                                                                                         256.743,11 €.

 

 

Der Förderbetrag wird wie folgt finanziert:

 

Anteil Bund 75 %                                                                                             192.557,33 €

Anteil Land 12,5 %                                                                                            32.092,89 €

Anteil Kreis Coesfeld 12,5 %                                                                            32.092,89 €

 

Summe:                                                                                                          256.743,11 €.

 

 

 

Dem Kreis Coesfeld sind mit Bewilligungsbescheid vom 08.04.2009 Fördermittel für Maßnahmen mit dem Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur  in Höhe von 3.284.534,00 € zugewiesen worden. Mit der Umsetzung der bereits beschlossenen 1. Tranche werden hiervon bisher 2.295.000 € gebunden. Somit sind hier z. Zt. noch 989.534 € verfügbar. Nach Abzug des Förderbetrages an die HBS verbleiben für eigene Maßnahmen des Kreises Coesfeld im Bereich Bildungsinfrastruktur noch 732.790,89 € verfügbar.

 

Mit dem Handwerks-Bildungsstätten e.V. wird eine Vereinbarung getroffen, die sicherstellt, dass der Kreis Coesfeld im Falle einer Rückforderung der Fördermittel durch Bund oder Land von jeglicher Rückzahlungsverpflichtung freigestellt wird.

 

Die unter Ziffer 11 im Bereich Bildungsinfrastruktur dargestellte Maßnahme zum Einbau eines Aufzuges im Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld wurde neu aufgenommen, um die notwendige Barrierefreiheit insbesondere für Rollstuhlfahrer in dem Gebäude herzustellen.

 

 

 

 

 

Die unter Ziffer 4 im Bereich Bildungsinfrastruktur (1. Tranche) dargestellte bereits beschlossene Maßnahme soll nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang durchgeführt werden. Wie sich aus der Spalte „Bemerkungen“ ergibt, liegt für das Schulgebäude des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs in Lüdinghausen zwischenzeitlich eine abschließende gutachterliche Stellungnahme vor. Aus diesem Gutachten geht hervor, dass die unter Ziffer 12 (2. Tranche) im Bereich Bildungsinfrastruktur aufgelistete Maßnahme zur Sanierung des Flachdaches (Hauptgebäude) aufgrund des bestehenden schlechten Zustandes nicht nur wesentlich dringender ist, sondern auch unter energetischen Gesichtspunkten mit Blick auf die Gesamtmaßnahme deutlich höhere Verbesserungen erzielt. Die geplante Erneuerung der Beleuchtung zu Ziffer 4 soll daher nur in einem geringen Maße erfolgen. Die somit vorgeschlagene Umschichtung der Mittel zugunsten der Flachdachsanierung zu Ziffer 12 bewirkt allerdings, dass die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wird vorgeschlagen, die zur Deckung der Restmittel in Höhe von ca. 150.000 € in den Produkthaushalt 2010 einzustellen. Soweit sich im Laufe des Verfahrens eine Reduzierung aus anderen Maßnahmen ergeben sollte, würden die sich ergebenden Mittel auf die v.g. Restsumme angerechnet.

 

 

III. Alternativen

 

Die Reihenfolge und damit die Priorität der Maßnahmen für die 2. Tranche kann verändert werden. Die in der 1. Tranche beschlossenen Maßnahmen werden unverändert ausgeführt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die erforderlichen Ausgabemittel der 2. Tranche bzw. der vorgenommenen Änderungen der 1. Tranche sind in den Produkthaushalt 2010 einzustellen. Dem stehen Einzahlungen aus Fördermitteln des InvföG gegenüber. Auf die bereits zu Punkt II erläuterten zusätzlichen Kreismittel sei an dieser Stelle nochmals hingewiesen. 

 

Für sämtliche Maßnahmen des Konjunkturpaketes hat der Kreis Coesfeld jeweils einen Eigenanteil von 12,5% zu tragen. Der Eigenanteil ist in dem zugeteilten Gesamtbetrag enthalten und wird ab dem Haushaltsjahr 2012 in Form einer pauschalen Kürzung der finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes einbehalten. Dies gilt auch für die vom Handwerks-Bildungsstätten e.V. beantragte Maßnahme.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit der Fachausschüsse ergibt sich aus der Regelung des Kreistagsbeschlusses vom 26.10.2005. Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt sich aus § 50 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld.