Betreff
Bestimmung der zu bildenden freiwilligen Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen
Vorlage
SV-8-0007
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag bildet außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:

 

 

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Begründung:

 

I.   Problem

Durch die Kreisordnung und andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter Ausschüsse vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag gemäß § 41 KrO zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse) bilden. Weiter kann der Kreistag gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 13.10.2004 Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, einsetzen.

 

Bisher bestanden folgende freiwillige Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:

 

-          Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren

 

-          Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

 

-     Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit

 

-          Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

 

-          Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

-          Unterausschuss Jugendhilfeplanung

 

-          Unterausschuss ÖPNV

 

-          Beirat Neues Kommunales Finanzmanagement

 

-          Arbeitsgruppe GPA-Prüfbericht

 

-          Arbeitsgruppe „Klimaschutzaktivitäten“

 

-          Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik und Personalausstattung“

 

II.  Lösung

Die Anzahl der Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen sollte so bemessen sein, dass der für die Kreistagsmitglieder insgesamt entsprechende Arbeitsaufwand vertretbar ist.

 

III. Alternativen

Der Kreistag kann frei entscheiden, bisher gebildete Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen wegfallen zu lassen, andere Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen oder zusätzliche Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen zu bilden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW und § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 13.10.2004.