Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. - V.
In der Sitzung am 29.01.2004 sind im Zusammenhang mit der Übernahme der Baulastträgerschaft für den Bau einer K 9 n als Südwestumgehung Olfen (s. hierzu Ausführungen zu SV-6-0810) auch die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Kreisstraße K 8 im Bereich des Nadelöhrs „Füchtelner Mühle“ angesprochen worden. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, hierzu in der nächsten Sitzung des Fachausschusses zu berichten.
Der fragliche Streckenabschnitt zwischen der Ortsdurchfahrt Olfen und der Kreuzung mit der B 58 (Gaststätte „Heidekrug“) hatte früher nur eine geringe „überörtliche Bedeutung“ und wurde erst 1962 mit Inkrafttreten des Landesstraßengesetzes (später StrWG NW) zur Kreisstraße K 8 aufgestuft. Besonders durch den Bau der sogenannten „Panzerstraße“ (Fertigstellung zum 01.01.1971) hat der Streckenabschnitt jedoch für den überörtlichen Verkehr zwischen Dülmen und Datteln erheblich an Bedeutung gewonnen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es Bestrebungen, das „Nadelöhr“ im Bereich der „Füchtelner Mühle“ zu beseitigen. Aus verschiedenen Gründen, u. a. weil der notwendige Grunderwerb nicht realisiert werden konnte, sind bislang alle Bemühungen gescheitert, eine Trassenführung zu realisieren, die eine uneingeschränkte Nutzung des Streckenabschnitts als überörtliche Straße zulässt.
Fakt ist, dass der Streckenabschnitt zwischen OD Olfen und B 58 wegen der beschränkten Belastbarkeit der Brückenbauwerke (12 t) über die Stever und Steverumflut (nur einspurig befahrbar) nur eingeschränkt genutzt werden kann. Aufgrund dieser Beschränkungen weicht insbesondere der Schwerlastverkehr auf der Strecke Dülmen – Datteln auf den deutlich längeren Streckenzug B 474/B 235 über Seppenrade aus.
Planungsrechtlich ist für den verkehrsgerechten Ausbau des insbesondere aus Um-weltgesichtspunkten sensiblen Streckenbereichs ein Planfeststellungsverfahren unumgänglich. Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie wird zu beurteilen sein, inwieweit die Vorgaben des Naturschutzgebietes „Steveraue“, des FFH-Gebietes „Steverumflut“ und des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes mit der Straßenplanung vereinbar sind und welche Kompensationsbedarf besteht. Realistisch muss auch aufgrund der bestehenden Strukturen (Campingplätze, Wasserkraftwerk in der denkmalgeschützten „Füchtelner Mühle“) mit privaten Einwendungen bzw. Entschädigungsansprüchen gerechnet werden. Aufgrund eines von einem Institut der Uni Hannover im Jahre 1985 durchgeführten Modellversuchs ist es aus wasserbaulicher Sicht zwingend, die Brückenbauwerke einige Meter flussaufwärts zu verschieben. Dies hat zwangsläufig den Neubau beider Brückenbauwerke zu Folge. Der finanzielle Aufwand hierfür dürfte deutlich oberhalb von 2,5 Mio. € liegen. Als Folge eines solchen Ausbaus im Bereich „Füchtelner Mühle“ wäre auch der anschließende Bereich der K 8 in Richtung Dülmen bis zur Kreuzung mit der B 58 – wegen der dann erhöhten Belastungen durch LKW-Verkehr – aufwendig zu sanieren. Darüber hinaus würden die Belastung der Ortsdurchfahrt Olfen erheblich größer werden.
Die Chancen, für einen verkehrsgerechten Ausbau der K 8 im Nahbereich des jetzigen Straßenzuges Baurecht zu erhalten, sind eher pessimistisch zu beurteilen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Trasse im Rahmen der Interessenabwägung durch kostenaufwendige Kompensationsmaßnahmen mit den umweltrelevanten Vorgaben als vereinbar erachtet würde und dementsprechend ein Planfeststellungsbeschluss erwirkt werden könnte, sind Klagen zu erwarten. Am ehesten durchsetzbar scheint die bereits bei früheren Untersuchungen favorisierte Trasse etwa 300 m unterhalb der jetzigen Brückenbauwerke. Hierfür hat der Landesbetrieb Straßen NRW bereits ein Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der B 474n durchgeführt. Aus Sicht der Verwaltung macht es aufgrund des jetzigen Verfahrensstands keinen Sinn, von der im Zuge der Planungen der B 474n für den Raum Olfen festgelegten Trasse abzugehen und nur wenige hundert Meter davon entfernt eine gesonderte Lösung für den Bereich „Füchtelner Mühle“ zu entwickeln. Mit der Realisierung der im Trassenverlauf der B 474n geplanten Umgehung Olfen erübrigen sich auch aufwendige Brückenerneuerungen im Bereich „Füchtelner Mühle“. Nach Fertigstellung B 474n ist der Streckenzug der K 8 für den überörtlichen Verkehr entbehrlich und würde dann als Gemeindestraße nur noch durch Ziel- und Quellverkehr belastet. Die einspurige Befahrbarkeit der Umflutbrücke und die Beschränkung auf 12 t dürfte dann nicht mehr problematisch sein.
Angesichts des enormen Planungsaufwands und der nur geringeren Realisierungschancen für eine uneingeschränkte Nutzung des Bereichs „Füchtelner Mühle“ als Kreisstraße wird es seitens der Verwaltung nicht als sinnvoll angesehen, sich näher mit einem solchen Projekt zu befassen. Vielmehr sollte man sich mit Nachdruck beim Land und Bund dafür einsetzen, dass die großräumige Lösung – der Bau der B 474n zwischen Datteln/Waltrop und Dülmen – möglichst bald realisiert wird. Eine zügige Abwicklung des Projekts „K 9n Südwestumgehung Olfen“ dürfte die Realisierung der B 474n eher positiv beeinflussen, da der Bund durch die Fertigstellung eines weiteren Teilabschnitts der Gesamtmaßnahme (wie bekannt, soll die Panzerstraße später Teil der B 474 werden) letztlich finanziell entlastet würde.