Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wählt folgende Personen in den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung:
Mitglieder: |
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stellvertretende Mitglieder: |
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Begründung:
I. Problem
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 28.10.2009 (SV-8-0007) die Einrichtung eines
Unterausschusses„Jugendhilfeplanung“ beschlossen. Dabei soll der Unterausschuss
nur aufgrund eines konkreten Arbeitsauftrages aus dem Jugendhilfeausschuss
einberufen werden.
II. Lösung
Gemäß § 6 der Satzung
des Jugendamtes können für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe bei Bedarf
Unterausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis gebildet werden. Die Mitglieder der
Unterausschüsse werden vom Jugendhilfeausschuss aus seinen ordentlichen und
stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Er bestimmt auch den/die Vorsitzende/n
und seinen/ihre
Stellvertreter/in. Der
Unterausschuss wurde bisher mit sieben Mitgliedern besetzt. Diese Besetzung hat
sich als arbeitsfähige Größe erwiesen und sollte daher beibehalten werden.
Entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag würde sich folgende Verteilung der
Sitze im Unterausschuss ergeben:
CDU 4
SPD 1
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1
FDP 1
In der Vergangenheit
war es üblich, alle Fraktionen im Kreistag
an der Sitzverteilung zu beteiligen. Es wird daher folgende
Sitzverteilung vorgeschlagen:
CDU 3
SPD 1
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1
FDP 1
VWG 1
Die Fraktionen werden
gebeten, für die Besetzung des Unterausschusses in der
Jugendhilfeausschusssitzung geeignete Personen vorzuschlagen.
Für Ausschüsse und
Ausschussmitglieder finden gemäß § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung die für den
Kreistag und die Kreistagsabgeordneten geltenden Bestimmungen der Hauptsatzung
und der Geschäftsordnung entsprechend Anwendung, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes bestimmt ist.
III.
Alternativen
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IV.
Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Nach § 9 der
Hauptsatzung wird für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürger/Innen eine
Entschädigung nach der Entschädigungsverordnung gezahlt.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 6 der Satzung
des Jugendamtes werden die Mitglieder des Unterausschusses vom
Jugendhilfeausschuss aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern
gewählt. Er bestimmt auch den/die Vorsitzende/n und seinen/ihren
Stellvertreter/in.