Betreff
Bestellung von Schriftführern für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses
Vorlage
SV-8-0033
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu Schriftführern des Wahlprüfungsausschusses werden bestellt:

 

 

                                                                        KAR Wolfgang Heuermann

                                                                        KOAR Ulrich Vöcking

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 41 Abs. 9 KrO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Ausschussvorsitzenden und einem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Ausschüsse bestellen nach § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung in ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag des Landrates Schriftführer.

 

II.  Lösung

Die Vorgeschlagenen werden gewählt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss.