Betreff
Bestellung von Schriftführern für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses
Vorlage
SV-8-0033
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführern des Wahlprüfungsausschusses werden bestellt:
KAR Wolfgang Heuermann
KOAR Ulrich Vöcking
Begründung:
I. Problem
Nach § 41 Abs. 9 KrO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Ausschussvorsitzenden und einem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Ausschüsse bestellen nach § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung in ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag des Landrates Schriftführer.
II. Lösung
Die Vorgeschlagenen werden gewählt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss.