Betreff
Beschluss zur Durchführung von zwei geförderten Radwegebaumaßnahmen
Vorlage
SV-8-0047
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung der nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschussten Bauvorhaben „Radweg an der K 32 (Abschnitt 2) in Rosendahl“ und „Radweg an der K 24 in Senden-Ottmarsbocholt“ notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

Begründung:

I.   Problem und  II.    Lösung

Über Vergaben oberhalb eines Wertes von 150.000 € hat grundsätzlich der Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen, kann jedoch auch der Landrat über solche Auftragsvergaben entscheiden.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen und in den Fachausschüssen ist regelmäßig über die  beiden Radwegebaumaßnahmen berichtet und diskutiert worden. Da nicht sicher ist, ob die bisherigen Informationen und Beratungen einem für die weitere Abwicklung notwendigen Baubeschluss beinhalten, soll zur Sicherheit noch ein formeller Baubeschluss zur Durchführung der Radwegebaumaßnahmen gefasst werden.

 

Radweg an der K 32 (Abschnitt 2) in Rosendahl – Osterwick (Anlage 1)

 

Für eine durchgängige Verbindung der Radwege zwischen der Nordumgehung und der L 555 sollen Netzergänzungen auf einer Gesamtlänge von 2,2 km in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 1,3 km lange Bereich im Abschnitt 1 der K 32 steht in der Prioritätenliste zum Radwegeprogramm des Kreises an 1. Position. Aufgrund der durch den Bau der 3 Kreisverkehre im Zuge der Nordumgehung verbesserten Verkehrsführung hat sich das Verkehrsaufkommen auf den Abschnitten 1 und 2 der K 32 deutlich erhöht. Insbesondere der Schwerverkehr hat sich nach den Ergebnissen der im Mai 2008 durchgeführten Verkehrszählungen gegenüber der amtlichen Verkehrszählungen aus  2005 verdreifacht. Wegen der geringen Fahrbahnbreite sind im Begegnungsverkehr von LKW insbesondere Radfahrer und Fußgänger erheblich gefährdet. Mit Blick auf die Verbesserung der Situation hat die Gemeinde Rosendahl den Kreis gebeten, gleichzeitig mit dem Bau des 1,3 km langen Radweges im Abschnitt 1 der K 32 auch auf dem 900 m langen Abschnitt zwischen der K 41 und der L 571 (Abschnitt 2 der K 32) einen straßenbegleitenden Radweg anzulegen. Anzumerken ist, dass in diesem Bereich 2008 ein tödlicher Unfall eines Leichtkraftfahrers zu beklagen war. Die im Rahmen der Haushaltberatungen  2009 angedeuteten Hoffnungen auf eine Förderung ab 2009 sind inzwischen bestätigt worden. Die Bewilligungsbescheide für beide Teilabschnitte liegen seit September vor.

 

Zu erwähnen ist hier auch, dass der Kreis aufgrund des Zustandes und der erhöhten Verkehrsbelastung auf der K 32 (Abschnitt 1+2)  beabsichtigt, die Fahrbahn geringfügig zu verbreitern und zu verstärken. Durch die Neuregelung der Förderrichtlinien Stadtverkehr besteht nun auch die Möglichkeit, Fördermittel für Instandsetzungen auf der freien Strecke von Kreisstraßen zu erhalten. Der Bezirksregierung liegt inzwischen ein entsprechender Zuwendungsantrag vor. In den im November des Jahres stattgefundenen Einplanungsgesprächen mit Vertretern des Ministeriums und der Bezirksregierung wurde eine Förderung ab 2011 signalisiert. Da entlang des Waldstückes im Abschnitt 1 der K 32 mit dem Waldbesitzer keine einvernehmliche Lösung zur Anlegung des Radweges durch den Wald erreicht werden konnte, musste die Planung überarbeitet und der Radweg in den Bereich des  Straßenseitengrabens verlegt werden. Dies bedingt eine Kostenerhöhung um 225 T€ gegenüber der ursprünglichen Planung. Des Weiteren ergeben sich dadurch bauliche Abhängigkeiten zwischen der Radweg- und der Straßenbaumaßnahme. Aus Gründen des Bauablaufes und  Wirtschaftlichkeit ist  - auch in Abstimmung mit der Gemeinde – vorgesehen, den Radweg entlang des 1. Abschnittes der K32 in Verbindung mit der Fahrbahninstandsetzung herzustellen.

 

Für den 900 m langen mit 260 T€ Gesamtkosten veranschlagten Radweg im Bereich des 2. Abschnittes der K 32 ist das öffentliche Ausschreibungsverfahren eingeleitet worden. Die Vergabe soll noch im Dezember 2009 erfolgen.

 

Für den 1,3 km mit rd. 553 T€ Gesamtkosten veranschlagten Radweg im Bereich des 1. Abschnittes der K 32 ist beabsichtigt, das Ausschreibungsverfahren Ende 2010 in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme durchzuführen. Weiterhin ist vorgesehen, für diesen Teilabschnitt  in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme im Zuge der K32 (Abschnitt 1+2) nach Bereitstellung der Haushaltsmittel einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Durchführung der Maßnahme vorzulegen.

 

 

Radweg an der K24 in Senden –Ottmarsbocholt (Anlage 2)

 

Der 1,1 km lange Radweg steht in der Prioritätenliste zum Radwegeprogramm des Kreises an 2. Position. Mit dem Bau des Radweges zwischen der L 884 und dem bestehenden Radweg in der Ortsdurchfahrt Ottmarsbocholt soll eine durchgängige Radwegverbindung zwischen Lüdinghausen und Ottmarsbocholt geschaffen werden. Wie im Rahmen der Beratungen zum Radwegeprogramm mitgeteilt, ist entlang der L 884 zwischen der K 24 und der B 235 die Anlage eines Bürgerradweges vorgesehen. Nach Information des Landesbetriebes liegen inzwischen  die Voraussetzung zum Bau des Bürgerradweges vor, sodass nach derzeitiger Planung der Bau in 2010 abgeschlossen werden kann. Da versucht werden sollte, den Radweg an der K 24 möglichst zeitgleich mit dem Bürgerradweg fertig zustellen, wurde inzwischen das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen zum Bau des Radweges entlang der K 24 durchgeführt. Bei entsprechender Witterung könnte mit den Arbeiten noch in 2009 begonnen werden. 

 

Die asphaltierten Radwege sollen überwiegend hinter den bestehende Straßenseitengraben in einer Breite von 2,25 angelegt werden. Im Bereich von Engstellen – insbesondere zur Schonung der angrenzenden Waldsaumbereiche - ist vorgesehen den vorhandenen Graben oder die Böschungen zu überbauen. Entsprechend den bestehenden Radwegen ist der neue Radweg entlang der K 32 auf der westlichen Seite vorgesehen. Der Radweg an der K 24 ist in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wie der geplante Bürgerradweg auf der südlichen Seite ohne Wechsel der Fahrbahnseiten vorgesehen. Die weiteren Standards und Rahmenbedingungen von Fördermaßnahmen werden durch die einschlägigen technischen Vorschriften und die Förderrichtlinien Stadtverkehr vorgegeben.

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die für die Abwicklung der beiden Maßnahmen „Radweg an der K 32 (Abschnitt 2) in Rosendahl“ und „Radweg an der K 24 in Senden-Ottmarsbocholt“ stehen die erforderlichen Mittel im Finanzplan des Produkthaushaltes 2009 zur Verfügung. Für den Bau eines Radweges entlang des 1. Abschnittes der K 32  sollen entsprechende Mittel im Produkthaushalt 2010 veranschlagt werden.

 

Entsprechend den vorliegenden Zuwendungsbescheiden werden die Gesamtkosten der Maßnahmen in Höhe von 260.000 € (K32, Abschnitt 2) bzw. 334.000 € (K24, Abschnitt 1) jeweils mit 60 % nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr gefördert. Gemäß dem seit 1986 praktizierten Verfahren übernehmen jeweils die  Gemeinde Rosendahl bzw. Senden den verbleibenden Eigenanteil des Kreises.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu fassen. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).