Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung der nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschussten Bauvorhaben „Radweg an der K 32 (Abschnitt 2) in Rosendahl“ und „Radweg an der K 24 in Senden-Ottmarsbocholt“ notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Begründung:
I. Problem und II. Lösung
Über Vergaben oberhalb eines Wertes von 150.000 € hat
grundsätzlich der Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen des §
13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen, kann jedoch auch der Landrat
über solche Auftragsvergaben entscheiden.
Im Rahmen
der Haushaltsberatungen und in den Fachausschüssen ist regelmäßig über die beiden Radwegebaumaßnahmen berichtet und
diskutiert worden. Da nicht sicher ist, ob die bisherigen Informationen und
Beratungen einem für die weitere Abwicklung notwendigen Baubeschluss beinhalten,
soll zur Sicherheit noch ein formeller Baubeschluss zur Durchführung der
Radwegebaumaßnahmen gefasst werden.
Radweg an der K 32 (Abschnitt 2) in Rosendahl – Osterwick
(Anlage 1)
Für eine durchgängige Verbindung der Radwege zwischen der
Nordumgehung und der L 555 sollen Netzergänzungen auf einer Gesamtlänge von 2,2
km in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 1,3 km lange Bereich im Abschnitt 1 der K
32 steht in der Prioritätenliste zum Radwegeprogramm des Kreises an 1.
Position. Aufgrund der durch den Bau der 3 Kreisverkehre im Zuge der Nordumgehung
verbesserten Verkehrsführung hat sich das Verkehrsaufkommen auf den Abschnitten
1 und 2 der K 32 deutlich erhöht. Insbesondere der Schwerverkehr hat sich nach
den Ergebnissen der im Mai 2008 durchgeführten Verkehrszählungen gegenüber der
amtlichen Verkehrszählungen aus 2005
verdreifacht. Wegen der geringen Fahrbahnbreite sind im Begegnungsverkehr von
LKW insbesondere Radfahrer und Fußgänger erheblich gefährdet. Mit Blick auf die
Verbesserung der Situation hat die Gemeinde Rosendahl den Kreis gebeten,
gleichzeitig mit dem Bau des 1,3 km langen Radweges im Abschnitt 1 der K 32
auch auf dem 900 m langen Abschnitt zwischen der K 41 und der L 571 (Abschnitt
2 der K 32) einen straßenbegleitenden Radweg anzulegen. Anzumerken ist, dass in
diesem Bereich 2008 ein tödlicher Unfall eines Leichtkraftfahrers zu beklagen
war. Die im Rahmen der Haushaltberatungen
2009 angedeuteten Hoffnungen auf eine Förderung ab 2009 sind inzwischen
bestätigt worden. Die Bewilligungsbescheide für beide Teilabschnitte liegen
seit September vor.
Zu erwähnen ist hier auch, dass der Kreis aufgrund des
Zustandes und der erhöhten Verkehrsbelastung auf der K 32 (Abschnitt 1+2) beabsichtigt, die Fahrbahn geringfügig zu
verbreitern und zu verstärken. Durch die Neuregelung der Förderrichtlinien
Stadtverkehr besteht nun auch die Möglichkeit, Fördermittel für
Instandsetzungen auf der freien Strecke von Kreisstraßen zu erhalten. Der
Bezirksregierung liegt inzwischen ein entsprechender Zuwendungsantrag vor. In
den im November des Jahres stattgefundenen Einplanungsgesprächen mit Vertretern
des Ministeriums und der Bezirksregierung wurde eine Förderung ab 2011
signalisiert. Da entlang des Waldstückes im Abschnitt 1 der K 32 mit dem
Waldbesitzer keine einvernehmliche Lösung zur Anlegung des Radweges durch den
Wald erreicht werden konnte, musste die Planung überarbeitet und der Radweg in
den Bereich des Straßenseitengrabens
verlegt werden. Dies bedingt eine Kostenerhöhung um 225 T€ gegenüber der
ursprünglichen Planung. Des Weiteren ergeben sich dadurch bauliche
Abhängigkeiten zwischen der Radweg- und der Straßenbaumaßnahme. Aus Gründen des
Bauablaufes und Wirtschaftlichkeit
ist - auch in Abstimmung mit der
Gemeinde – vorgesehen, den Radweg entlang des 1. Abschnittes der K32 in
Verbindung mit der Fahrbahninstandsetzung herzustellen.
Für den 900 m langen mit 260 T€ Gesamtkosten veranschlagten
Radweg im Bereich des 2. Abschnittes der K 32 ist das öffentliche
Ausschreibungsverfahren eingeleitet worden. Die Vergabe soll noch im Dezember
2009 erfolgen.
Für den 1,3 km mit rd. 553 T€ Gesamtkosten veranschlagten
Radweg im Bereich des 1. Abschnittes der K 32 ist beabsichtigt, das
Ausschreibungsverfahren Ende 2010 in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme
durchzuführen. Weiterhin ist vorgesehen, für diesen Teilabschnitt in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme im
Zuge der K32 (Abschnitt 1+2) nach Bereitstellung der Haushaltsmittel einen
entsprechenden Beschlussvorschlag zur Durchführung der Maßnahme vorzulegen.
Radweg an der K24 in Senden –Ottmarsbocholt (Anlage 2)
Der 1,1 km lange Radweg steht in der Prioritätenliste zum
Radwegeprogramm des Kreises an 2. Position. Mit dem Bau des Radweges zwischen
der L 884 und dem bestehenden Radweg in der Ortsdurchfahrt Ottmarsbocholt soll
eine durchgängige Radwegverbindung zwischen Lüdinghausen und Ottmarsbocholt
geschaffen werden. Wie im Rahmen der Beratungen zum Radwegeprogramm mitgeteilt,
ist entlang der L 884 zwischen der K 24 und der B 235 die Anlage eines
Bürgerradweges vorgesehen. Nach Information des Landesbetriebes liegen
inzwischen die Voraussetzung zum Bau des
Bürgerradweges vor, sodass nach derzeitiger Planung der Bau in 2010
abgeschlossen werden kann. Da versucht werden sollte, den Radweg an der K 24
möglichst zeitgleich mit dem Bürgerradweg fertig zustellen, wurde inzwischen
das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen zum Bau des Radweges entlang
der K 24 durchgeführt. Bei entsprechender Witterung könnte mit den Arbeiten
noch in 2009 begonnen werden.
Die asphaltierten Radwege sollen überwiegend hinter den
bestehende Straßenseitengraben in einer Breite von 2,25 angelegt werden. Im
Bereich von Engstellen – insbesondere zur Schonung der angrenzenden
Waldsaumbereiche - ist vorgesehen den vorhandenen Graben oder die Böschungen zu
überbauen. Entsprechend den bestehenden Radwegen ist der neue Radweg entlang
der K 32 auf der westlichen Seite vorgesehen. Der Radweg an der K 24 ist in
Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wie der geplante Bürgerradweg
auf der südlichen Seite ohne Wechsel der Fahrbahnseiten vorgesehen. Die
weiteren Standards und Rahmenbedingungen von Fördermaßnahmen werden durch die
einschlägigen technischen Vorschriften und die Förderrichtlinien Stadtverkehr
vorgegeben.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die für die Abwicklung der beiden Maßnahmen „Radweg an der
K 32 (Abschnitt 2) in Rosendahl“ und „Radweg an der K 24 in
Senden-Ottmarsbocholt“ stehen die erforderlichen Mittel im Finanzplan des
Produkthaushaltes 2009 zur Verfügung. Für den Bau eines Radweges entlang des 1.
Abschnittes der K 32 sollen
entsprechende Mittel im Produkthaushalt 2010 veranschlagt werden.
Entsprechend
den vorliegenden Zuwendungsbescheiden werden die Gesamtkosten der Maßnahmen in
Höhe von 260.000 € (K32, Abschnitt 2) bzw. 334.000 € (K24, Abschnitt 1) jeweils
mit 60 % nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr gefördert. Gemäß dem seit 1986
praktizierten Verfahren übernehmen jeweils die
Gemeinde Rosendahl bzw. Senden den verbleibenden Eigenanteil des
Kreises.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der
Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der
vorgesehenen Maßnahmen zu fassen. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach
Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).