Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf
beigefügte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Zur Deckung des dem
Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger entstehenden Aufwandes für
die Abfallentsorgung werden Benutzungsgebühren erhoben (§ 9 Abs. 3 LAbfG). Die
Gebührensätze sind gem. § 77 Gemeindeordnung i.V.m. § 6 Kommunalabgabengesetz
(KAG) kostendeckend festzusetzen.
Die Gebührensätze
werden aktuell durch die Erlöse aus der Papier- und Metallverwertung gestützt. Die
Verwertung des Papiers musste für die Jahre 2010 ff. neu ausgeschrieben werden.
Da sich die Papier- und Metallpreise in den letzten Jahren deutlich nach unten
bewegt haben, hat die Ausschreibung ergeben, dass die Erlöse aus der Verwertung
in den folgenden Jahren um rd. 800.000 Euro jährlich geringer ausfallen werden.
Für die Entsorgung der Restabfälle besteht eine vertragliche Bindung bis
31.05.2025 und für die Verwertung der Bioabfälle bis 31.12.20013.
Für das Betriebsjahr
2010 hat das zur Folge, dass sich auf der Grundlage der aktuellen Gebührensätze
eine nicht unerhebliche Unterdeckung ergeben würde, die durch eine entsprechend
große Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu finanzieren
wäre. Um den derzeitigen Marktschwankungen im Verwertungsbereich gerecht zu
werden und um erhebliche Gebührenschwankungen zu vermeiden, soll die Entnahme
aus der Gebührenausgleichsrücklage auf die Jahre 2010 – 2012 entsprechend
verteilt werden.
II. Lösung
Hieraus ergibt sich das Erfordernis, die Satzung des Kreises Coesfeld
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen
(Anlage 1) zu ändern.
Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:
1.
Die
Gebühren für Restabfälle aus dem gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang
sowie die Gebühren für Restabfälle aus dem kommunalen Bereich (z.B.
Verwaltungen, Bauhöfe, Schulen) werden ab dem 01.01.2010 von 130,00 €/t auf 133,00 €/t angehoben.
2.
Die
Gebühren für „verwertbare Grün- und Bioabfälle aus gemeindlichen Sammlungen“
werden ab dem 01.01.2010 von 80,00 €/t
auf 83,00 €/t angehoben.
Die übrigen Gebührensätze bleiben unverändert.
Die Kalkulation für 2009, das voraussichtliche Betriebsergebnis 2009,
sowie die Kalkulation für 2010 – unter Berücksichtigung der Gebührenerhöhung
zum 01.01.2010 – stellen sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:
|
Kalkulation 2009 |
Prognose BE 2009 |
Kalkulation 2010 |
Differenz Kalkulation 2009/10 |
Aufwand |
8.996.231 |
8.974.349 |
9.366.323 |
-370.092 |
Erlöse |
8.613.846 |
8.591.761 |
8.950.372 |
318.526 |
Saldo |
-364.385 |
-382.588 |
-415.951 |
-51.566 |
Einzelheiten können
der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) entnommen werden.
Die Abweichungen bei
den Erlösen gegenüber der Kalkulation 2010 ergeben sich im Wesentlichen durch die
kalkulierte Mengensteigerung im Bereich Restabfall (ca. 330 t) sowie Bioabfall (ca. 700 t).
Entwicklung des Aufwands für das Jahr 2010:
Die Entsorgung/ Verwertung der Abfälle erfolgt durch beauftragte Dritte,
da eigene Anlagen nicht vorgehalten werden. Die Ergebnisse zeigen sich in den
Entgeltzahlungen an die WBC, die den weitaus größten Anteil des Aufwandes
bestimmen.
Die Erhöhung der Entgeltzahlung an die WBC gegenüber der Kalkulation 2009
ist auf die bestehenden vertraglichen Regelungen zurückzuführen. Außerdem
ergeben sich für die WBC bei der Verwertung von Papier und Altmetall wie
bereits oben erwähnt geringere Erlöse. Dieser „Einnahmeausfall“ wird durch die
WBC dadurch ausgeglichen, dass vom Kreis Coesfeld höhere Entgelte gefordert
werden.
Entwicklung der vorhandenen Überdeckungen:
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 Abs. 2 Satz 2
KAG auch Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von 3
Jahren auszugleichen.
Für das Betriebsjahr 2009 wurde zur Kostendeckung
die Inanspruchnahme der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von rd. 364.385 € einkalkuliert.
Die Entwicklung des Aufwands und der Erlöse im laufenden Betriebsjahr lassen
erwarten, dass sich die Entnahme um rd. 18.200 € auf rd. 382.588 € erhöhen wird
(s. auch Anlage 2).
Wie der Anlage 2 auch zu entnehmen ist, ist für das Kalkulationsjahr 2010
zur Kostendeckung ein weiterer Abbau der Überdeckung von rd. 415.951 € eingeplant.
Zum 31.12.2008 wies
der Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Bestand von 1.359.151 € aus.
Die vorstehend begründete Entnahme hat zur Folge, dass sich der Bestand des
Sonderpostens zum Ende des Kalkulationsjahres 2010 auf rd. 560.612 € reduzieren
wird.
III. Alternativen
Die Alternative
wäre, auf diese moderate Gebührenerhöhung zu verzichten. Dies hätte jedoch zur
Folge, dass sich das der Abbau der Überdeckungen für 2010 um rd. 218.000 €
erhöhen würde. Für die Defizitabdeckung in 2011 ff. stünden dann keine
ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung.
Im Übrigen sind weitere Alternativen mit höheren und geringeren
Entnahmen aus dem derzeitigen Bestand der Überdeckungen denkbar.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen
Ausgleich der Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine
Konsequenzen.
V.
Gemäß § 26 Abs. 1
Satz 2 Buchstabe f) KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.
Anlage 1:
Gebührensatzung
Anlage 2:
Gebührenbedarfsberechnung